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Berufsschule weigert sich auszubilden/DAF-Test (Gelesen: 1.903 mal)
sweettinchen1986
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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06.09.2007 um 12:26:29
 
Hallo!
Mein Verlobter hat von meiner Tante das Angebot erhalten, in ihrer Firma eine Ausbildung als IT-Systemkaufmann zu machen. Sein Deutsch ist schon ziemlich gut -er hat vor ca. einem Jahr einen DAF-Test abgelegt.

Nun sagt die Berufsschule, in diesem DAF-Test sei seine Bewertung A2, (was auch immer das heissen mag) und um die Ausbildung machen zu dürfen bräuchte er mindestens A5 (es gibt wohl A1 - A10, A10 schafft aber nicht einmal ein deutscher!)
Kennt sich von euch jemand damit aus? Ich dachte, den DAF-Test benötigt man nur fürs Studieren?
Kennt sich jemand von euch mit der DAF-Test Bewertung aus?

lg -
sweettinchen
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Mikael321
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Beiträge: 1.635

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.09.2007 um 13:09:00
 
sweettinchen1986 schrieb am 06.09.2007 um 12:26:29:
it aus? Ich dachte, den DAF-Test benötigt man nur fürs Studieren?
Kennt sich jemand von euch mit der DAF-Test Bewertung aus?


http://www.sommerkurse.de/deutschkursedeutsch/europaeisches_sprachstufensystem.h...


Kann er schon gut Deutsch (lies dir mal die Bedingungen durch) kann man auch ein Sprachgutachten bei einem Germanistik Professor machen lassen. Das ist meist billiger und einfacher, als einen Kurs zu belegen, den man nicht mehr braucht, nur um den Schein zu bekommen, den man braucht.

Michael
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schweitzer
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der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 06.09.2007 um 13:16:30
 
Hallo sweettinchen,

schön, dass Du wieder mal da bist  Zwinkernd -

ich habe versucht, deine Fage zu verstehen, was mir nicht ganz leicht gefallen ist, da ich in Zusammenhang mit DAF-Zertifikaten bisher nur von den Niveaustufen 3, 4 und 5 gehört hatte und weiß, dass es wohl durchaus Unterschiede gibt (auch je nach Studiengang) welche Kenntnisse konkret verlangt werden.

Zur weiteren Klärung und Vertiefung habe ich mal ein paar links zusammengestellt, unter denen Du Dich vielleicht erstmal noch ein bisschen informieren solltest. Diese links sind

hier

hier

und
hier


zu finden. Zumindest unter letzterem gibt es auch eine Kontakt- und Anfragemöglichkeit. Vielleicht hilft Dir das weiter bzw. vielleicht kann Deine Frage da besser beantwortet werden.

Schau mal rein und probiers. - Alles Gute für Dich/Euch!

=schweitzer=
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Tanj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.09.2007 um 13:25:37
 
Hi,

ich glaube, ihr beide redet aneinander vorbei. Ich möchte der Berufsschule keine Inkompetenz unterstellen, mir scheint es aber, als sei die Stufe A2 dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen angelehnt, die sich in drei Bereiche, A, B und C unterteilt, die jeweils nochmal die Unterstufen 1 und 2 kennen. A1 ist also die elementarste Stufe, wogegen C2 ein perfektes Beherrschen bedeutet. Von der Stufe A1 bis A10 habe ich noch nie gehört.

Mehr zum europäischen Referenzrahmen findest du z.b. unter http://www.goethe.de/Z/50/commeuro/302.htm

Ich denke, du solltest dort noch einmal anfragen, was genau gemeint war, und sie auf oben genannte Dinge hinweisen.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 07.09.2007 um 10:26:35
 
m.E. hat die Berufsschule keinerlei Recht, bestimmte Sprachniveaus zu verlangen, wenn der Betrieb ihn für ausbildungsfähig hält und einen Ausbildungsvertrag mit ihm schließt.
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