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Verlängerung des Schengen-Visums (Gelesen: 3.878 mal)
alina.1900
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08.08.2007 um 17:40:17
 
Hallo zusammen,

da ich ja hier schon viel Hilfe bez. des Visums bekommen habe, hätte ich da jetzt noch 3 weitere Frage:

1) Aus welchen Gründen kann das Visum verlängert werden und für wie lange (also nur 90 Tage insgesamt oder bei Krankheit etc.pp. auch länger wie 90 Tage)?

2)Wenn man so einen Antrag auf Verlängerung stellt (und es wird genehmigt oder auch nicht), kann es dann sein, das man das nächste mal, wenn man ein Visum beantragen will,  keins bekommt, weil man "über den Kopf" der Botschaft hinweg entschieden hat? Bzw. wird das der Botschaft überhaupt mitgeteilt, ich glaube schon oder?

3)Meine Schwiegermutter muss bis zum 17.09.07 wieder ausgereist sein. Was ist wenn sie z. B.  am 15.09.07 starkes Fieber bekommt, und nicht reise/flugfähig ist? Wir dann "so kurzfristig" das Visum verlängert, oder muss sie trotzdem fliegen, oder wie läuft das denn ab, wenn das alles kurz vor knapp ist (1-2 Tage vor der eigentlichen Ausreise und Ende des Visums)??
Diese Frage stelle ich deswegen, da sie zuvor auch schon 10 Tage lang flach lag, wegen hohen Fiebers und falls das nochmals passieren sollte.

Auf Antworten freue ich mich.
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trixie
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Antwort #1 - 08.08.2007 um 18:20:34
 
alina.1900 schrieb am 08.08.2007 um 17:40:17:
Aus welchen Gründen kann das Visum verlängert werden und für wie lange (also nur 90 Tage insgesamt oder bei Krankheit etc.pp. auch länger wie 90 Tage)?  

zu Frage 1: Unvorhersehbare Gründe, die eine Ausreise unmöglich machen, aber bei Einreise noch nicht bekannt waren: Krankheit, Fluguntauglichkeit, Streik der Fluggesellschaft;
Das Visum dürfte solange verlängert werden, bis diese unvorhersehbaren Ausreisehindernisse behoben sind.

zu Frage 2: Bei unvorhersehbaren Gründen kann man sich ja schlecht nicht über den "Kopf der Botschaft hinweggesetzt" haben, wenn eine Ausreise definitiv nicht möglich ist.

zu Frage 3: Bei einer überraschend eingetretenen Flugunfähigkeit dürfte eine Verlängerung sicherlich ohne Probleme über die Bühne gehen, wenn das entsprechend mittels Attest nachgewiesen wird.

trixie
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ronny
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Antwort #2 - 08.08.2007 um 19:46:19
 
Hallo,

Es besteht in einem solchen Fall die durchaus realistische Option , dass im AZR "Einreisebedenken" gespeichert werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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alina.1900
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Antwort #3 - 08.08.2007 um 20:42:49
 
ronny schrieb am 08.08.2007 um 19:46:19:
Hallo,

Es besteht in einem solchen Fall die durchaus realistische Option , dass im AZR "Einreisebedenken" gespeichert werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd


danke dir ronny.

Das habe ich mir schon fast gedacht...
Aber man kann ja eigentlich nichts dafür, wenn man krank und somit flugunfähig ist. Klar bei einem Schnupfen werden wir das Visa natürlich nicht verlängern, wir wollen ja die Einreise zu einem späteren Zeitpunkt nicht gefährden. Zwinkernd


Bei einer überraschend eingetretenen Flugunfähigkeit dürfte eine Verlängerung sicherlich ohne Probleme über die Bühne gehen, wenn das entsprechend mittels Attest nachgewiesen wird.

Änderung:
hab das Zitat aus der Folgemail mal hier eingefügt   tippi


trixie schrieb am 08.08.2007 um 18:20:34:
zu Frage 3: Bei einer überraschend eingetretenen Flugunfähigkeit dürfte eine Verlängerung sicherlich ohne Probleme über die Bühne gehen, wenn das entsprechend mittels Attest nachgewiesen wird.

trixie


Was ist wenn z.B. Samstag ist und die Ausländerbheörde zu hat und am Sonntag der Flug sein sollte, sie aber nicht reisen kann? Was soll ich dann machen? Zum Arzt gehen und ein Artest geben lassen, das sie flugunfähig ist, da sie irgendetwas hat?



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« Zuletzt geändert: 08.08.2007 um 21:35:49 von Tippi »  
 
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Antwort #4 - 08.08.2007 um 21:29:18
 
Das waere wohl die einzige Moeglichkeit, wenn das am Wochenende passiert - gleich zum Notarzt  o.ae. und am naechsten Buero-offenen tag flugs zur Auslaenderbehoerde und das erklaeren und um "Verlaengerung" bitten. Die Dauer waere dann wohl abhaengig von dem aerzlichen Attest und den darin getroffenen Aussagen zur Flugfaehigkeit etc.

Die Botschaften drehen da sicher keinen Strick draus, aber sie sehen es natuerlich bei einer spaeteren Visumbeantragung im Pass. Und ausreizen sollte man sowas keinesfalls, sonst kann es in der Tat zu einer Einreisesperre kommen.

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Antwort #5 - 08.08.2007 um 22:00:08
 
alina.1900 schrieb am 08.08.2007 um 17:40:17:
Was ist wenn sie z. B.am 15.09.07 starkes Fieber bekommt, und nicht reise/flugfähig ist? 

Wenn das jetzt schon absehbar ist, sollte ernsthaft eine frühere
Ausreise in Erwägung gezogen werden. Man will doch nicht, nur
um ein paar Tage mehr Aufenthalt heraus zu schinden, eine
Menge Ärger und noch mehr Kosten riskieren, oder?
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alina.1900
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Antwort #6 - 09.08.2007 um 10:04:43
 
Ralf schrieb am 08.08.2007 um 22:00:08:

Wenn das jetzt schon absehbar ist, sollte ernsthaft eine frühere
Ausreise in Erwägung gezogen werden. Man will doch nicht, nur
um ein paar Tage mehr Aufenthalt heraus zu schinden, eine
Menge Ärger und noch mehr Kosten riskieren, oder?



ich habe weder vor den Aufenthalt wegen einer KRANKHEIT herauszuschieben, noch ist es absehbar. Also lass bitte diese Unterstellung.........

Im MOment liegt keine Krankheit vor, und deswegen sehe ich auch keinen grund, sie 3 Wochen früher nachhause zuschicken.

Ich wollte mich lediglich über die gegebenen Optionen im Falle einer Krankheit informieren.

Ich möcht emich ja nicht strafbar machen, wenn sie 2 Tage one Visum hier ist,...also wenn sie am WE ne Krankheit haben sollte, dann zum Arzt ehen und ein Artest geben lassen, und dann gleich zum ABH gehen? Wird das so akzeptiert? NIcht das icih dann Ärger kriege...........Wir möchten sie in Zukunft ja auch wieder einladen.......
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Antwort #7 - 09.08.2007 um 12:06:20
 
Die gegebene Option wurde ja beantwortet. Wenn der Arzt definitiv eine Flugunfaehigkeit bescheinigt (aber so schlimm muss es schon sein, ein bisschen Fieber reicht da wohl nicht), wird die Auslaenderbehoerde da wohl auch mitmachen.

Du koenntest das evt. vorab erfragen bei der ABH, aber das riecht natuerlich schon nach potentiell absichtlicher Aufenthaltsverlaengerung. Das solltest Du jetzt auch nicht persoenlich nehmen iSv Unterstellungen. Nur ist es doch wohl legitim, wenn gesundheitliche PRobleme existieren, das entweder vorab bei einem Arzt abchecken zu lassen oder in der Tat eine Ausreise zu planen, wenn sie "noch gesund" ist.

LG
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Antwort #8 - 09.08.2007 um 13:42:09
 
Anjalein schrieb am 09.08.2007 um 12:06:20:
Die gegebene Option wurde ja beantwortet. Wenn der Arzt definitiv eine Flugunfaehigkeit bescheinigt (aber so schlimm muss es schon sein, ein bisschen Fieber reicht da wohl nicht), wird die Auslaenderbehoerde da wohl auch mitmachen.


Du koenntest das evt. vorab erfragen bei der ABH, aber das riecht natuerlich schon nach potentiell absichtlicher Aufenthaltsverlaengerung. Das solltest Du jetzt auch nicht persoenlich nehmen iSv Unterstellungen. Nur ist es doch wohl legitim, wenn gesundheitliche PRobleme existieren, das entweder vorab bei einem Arzt abchecken zu lassen oder in der Tat eine Ausreise zu planen, wenn sie "noch gesund" ist.Anja




das ist mir klar, das "einfach" nur bisschen Fieber keine Ausländerbehörde überzeugen wird.

Wie gesagt, ich will hier nichts und niemanden ausnutzen, wir möchten sie und den rest der familie in Zukunft ja wieder einladen und dabei KEINE Probleme bekommen.
ABER eine Krankheit ist genauso unvorhersehbar,´wie einAutounfall, es kann IMMEr und überall etwas passieren. Und deswegen werde ich sie jetzt auch nicht noch früher nach Hause schicken, da das Visum sowieso nur für 70 Tage ausgestellt wurde.

Ich bedanke mich bei euch recht herzlich für eure schnelle Hilfe.


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Sondra
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Antwort #9 - 09.08.2007 um 14:45:50
 
alina.1900 schrieb am 09.08.2007 um 10:04:43:
also wenn sie am WE ne Krankheit haben sollte, dann zum Arzt ehen und ein Artest geben lassen, und dann gleich zum ABH gehen?

Manche ABHs schicken einen zusätzlich zum Amtsarzt, der die Diagnose überprüfen / bestätigen soll.
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alina.1900
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Antwort #10 - 09.08.2007 um 15:27:14
 
Sondra schrieb am 09.08.2007 um 14:45:50:

Manche ABHs schicken einen zusätzlich zum Amtsarzt, der die Diagnose überprüfen / bestätigen soll.


okay......und wenn Samstag ist und die ABH zu ist...wie finde ich dann heraus wer zuständige Arzt ist?
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Antwort #11 - 09.08.2007 um 16:03:04
 
Langsam hat das nicht mehr unmittelbar was mit dem Thema zu tun, da man eine eventuelle Situation nie konkret vorherzeichenen kann.

Zitat:
......und wenn Samstag ist und die ABH zu ist...wie finde ich dann heraus wer zuständige Arzt ist


Du wirst Dich in diesem Falle, wie bei anderen Akuterkrankungen am Wochenende auch, lediglich an einen hausärztlichen Bereitschaftsdienst oder einen Notarzt (ggf. ein Krankenhaus) wenden können. Den Arzt, der dann kommt, solltest Du auf die besondere Situation hinweisen und darum bitten, das aus seiner medizinischen Sicht Angezeigte (hinsichtlich Reisefähigkeit, Schwere der Erkrankung) zu bescheinigen - auf der Basis wird man dann weiter sehen müssen.

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Antwort #12 - 09.08.2007 um 16:15:03
 
alina.1900 schrieb am 09.08.2007 um 15:27:14:
okay......und wenn Samstag ist und die ABH zu ist...wie finde ich dann heraus wer zuständige Arzt ist? 


Hoi,

da stand "manche ABH" und "zusätzlich". Da musst Du
Dich nicht drum kümmern.

So, genug des Geredes um Fälle, die nicht eintreten.
Falls doch, frage dann nochmal nach.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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