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Bescheid: 'nur Antragsteller kann persönlich remonstrieren' (Gelesen: 1.528 mal)
Michel_Angelo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheid: 'nur Antragsteller kann persönlich remonstrieren'
09.08.2007 um 20:13:15
 
Hallo,

den im Betreff zitierten Bescheid erhalte ich nach einiger Zeit auf mein unterstützendes Schreiben als Einladender nach Ablehnung des Visaantrags. Wie aus dem Aktenzeichen hervorgeht, wurde mein Schreiben dem Visaantrag richtig zugeordnet.

Dazu meine Frage: Was bedeutet diese Nachricht?

Meine Interpretation ist zweierlei:
a) dass ein persönliches Remonstrationsschreiben des Antragsstellers nicht eingegangen ist
oder
b) handelt es sich um die Standardantwort an mich als 'Dritten', wohingegen der eigentliche Antragsteller dann in diesen Tagen den Bescheid auf seine Remonstration erhält?

Danke für eine Antwort
Michel
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.08.2007 um 20:45:48
 
Wenn Du keine Vollmacht des Antragstellers beigefügt hast, dann bist Du zu einer Remonstration auch nicht berechtigt.
Die Remonstration kann nur vom Visumsantragsteller oder einer, von ihm bevollmächtigten Person erfolgen.

Die von Dir eingereichte Remonstration dürfte damit gegenstandslos sein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Michel_Angelo
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.08.2007 um 21:03:48
 
danke für den Hinweis.
Das Schreiben war als Unterstützung der eigentlichen Remonstration durch den Antragsteller gedacht. Schließe ich nun richtig, dass ein Remonstrationsschreiben bei der Botschaft aus welchen Gründen auch immer, evtl. aus einem Missverständnis, nicht eingegangen ist?
Michel
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.08.2007 um 21:08:45
 
Wenn dein Schreiben nicht eingegangen wäre,
hättest du wohl darauf keine Antwort erhalten.

Du bekommst eben keine Antwort darauf sach-
inhaltlich sondern nur der Antragsteller. Ob dessen
eigentliche Remonstration eingegangen ist muss er
dann erfragen.
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.08.2007 um 11:52:37
 
Michel_Angelo schrieb am 09.08.2007 um 21:03:48:
danke für den Hinweis.
Das Schreiben war als Unterstützung der eigentlichen Remonstration durch den Antragsteller gedacht. Schließe ich nun richtig, dass ein Remonstrationsschreiben bei der Botschaft aus welchen Gründen auch immer, evtl. aus einem Missverständnis, nicht eingegangen ist?
Michel

würde ich nicht daraus schliessen. Je nachdem um welche Botschaft es sich handelt, ist dort eine Menge zu tun in der Visastelle und die Remonstration dauert eine Weile.
Du selber bekommst keine Sachauskunft, solange du keine Vollmacht des Antragstellers hast. Da dieser ja bereits remonstriert hat, solltet ihr das Resultat daraus abwarten.
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Anjalein
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Simpsons rule!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #5 - 10.08.2007 um 12:09:09
 
Der Remonstrationsfuehrer koennte ggfs. nochmal nachhaken und um eine Eingangsbestaetigung bitten, so seid Ihr sicher, dass das Schreiben angekommen ist.
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Seize the day.
 
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