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Reiserecht nach FZF (Gelesen: 815 mal)
manuelj
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Beiträge: 28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.08.2007 um 15:48:33
 
Hallo Ihr Wissenden,
obwohl ich immer noch auf meine Frau warte (jetzt seit fast 5 Monaten) bin ich  aber trotzdem schon mal gedanklich mit ihr im Urlaub. ...

Wenn ich nicht irre, dann gilt folgendes:

-> Nach der Einreise mit Visum darf sie alle Schengen Staaten besuchen (bis zu drei Monate innerhalb von 6 Monaten).

Jetzt meine Fragen:

(1) muss sie sich bei Urlaub irgendwie abmelden?

(2) können dazu auch mehrere Urlaube zusammengerechnet werden?

(3) könnte sie auch ohne mich in Schengenland herumreisen?

(4) Können wir derzeit überhaupt in die Schweiz, oder ist es einfacher bis 2008 zu warten, da soll ja die Schweiz in das Schengener Abkommen mit einbezogen werden.

(5) wo kann ich denn diese Reisebestimmungen nachlesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Manuel

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.08.2007 um 15:55:18
 
manuelj schrieb am 02.08.2007 um 15:48:33:
-> Nach der Einreise mit Visum darf sie alle Schengen Staaten besuchen (bis zu drei Monate innerhalb von 6 Monaten). 


Hallo ,

wenn sie eine AE nach § 28 AufenthG erhalten hat, dann stimmt Deine Aussage.

manuelj schrieb am 02.08.2007 um 15:48:33:
(1) muss sie sich bei Urlaub irgendwie abmelden?

(2) können dazu auch mehrere Urlaube zusammengerechnet werden? 


Wenn sie dabei den § 51 AufenthG beachtet kein Problem Zwinkernd

Zitat:
(5) wo kann ich denn diese Reisebestimmungen nachlesen?


Im SDÜ bzw. im SGK


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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manuelj
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Beiträge: 28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.08.2007 um 16:33:40
 
Hallo Ronny,

danke für die Literaturhinweise. Das ist ja richtig komplizierte Materie. ...

Immerhin habe ich jetzt verstanden, dass man sich nicht ab- sondern anmelden muss, wenn man als Drittstaatler in einem SchengenLand einreist. Mann muss sich einen Einreisestempel geben lassen und wohl auch einen Ausreisestempel und dann kann man ja die Aufenthaltsdauer ausrechnen.

Ob man jetzt mehrmals oder nur einmal je 6 Monate einreisen darf, das hab ich aber noch nicht herausfinden können.

Viel Grüße
Manuel


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