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Visum für kasachische Staatsbürgerin zum zweiten Mal abgelehnt (Gelesen: 3.702 mal)
mjk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.07.2007 um 15:43:22
 
Hallo!

Heute kam die Nachricht, auch zum zweiten mal hat sich die über 1000 km weite Reise nach Almaty nicht gelohnt. Der Visumsantrag wurde wieder abgelehnt. Bei dem Antragssteller handelt es sich um eine 19 jährige Anglistik-Studentin aus Kasachstan, die einfach mal gerne Europa kennenlernen möchte. Nachdem sie letztes Jahr von Verwandten, die allerdings ihre Bonität nicht aufzeigen konnten, eingeladen wurde (Verpflichtungserklärung), wurde der Visumsantrag prompt abgelehnt. Bei der anschließenden Remonstration ergaben sich als Gründe für die Ablehnung die beiden Argumente "Rückkehrwilligkeit" und "Finanzierungsprobleme". Es folgte die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Der zuständige Richter stellte fest, dass sowohl die Rückkehrwilligkeit, als auch finanzielle Mittel gegeben sind und somit die Entscheidung der Botschaft in Almaty falsch war.
Gerüstet mit diesem Urteilsspruch ging es in diesem Jahr erneut in die (ehemalige) kasachische Hauptstadt. Als Einladende traten diesmal wir, eine sehr gut befreundete Familie, auf. Sämtliche Dokumente waren einwandfrei, dem Shengenvisum schien nichts mehr im Wege zu stehen. Trotzdem wurde der Antrag wieder abgelehnt. So langsam macht sich jetzt Ärger und Frust breit. So wurde nicht nur der Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts in Berlin ignoriert, auch macht sich der Verdacht von Willkür bemerkbar. Werden generell keine Visa für junge Frauen aus dem Osten erteilt? Warum? Wenn ja, warum gibt die Botschaft nicht direkt darüber Auskunft und erspart uns somit den finanziellen und zeitlichen Aufwand des Visumantrags. Welche Möglichkeiten verbleiben uns überhaupt noch nach dieser zweiten Ablehnung. Wir schämen uns vor unseren Freunden für unser Land und die Leute, die es im Ausland repräsentieren.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.07.2007 um 15:53:25
 
mjk schrieb am 31.07.2007 um 15:43:22:
Wir schämen uns vor unseren Freunden für unser Land und die Leute, die es im Ausland repräsentieren. 


Weil das Visum nicht erteilt wurde oder gibt es noch andere Gründe dafür ?

Ich halte es für überzogen den Staat anzuprangern, nur weil das Erhoffte nicht erreicht wurde.

Gegen Entscheidungen sind Rechtsmittel zugelassen und die Botschaft wird die Ablehnung begründen. BTW einen Rechtsanspruch auf das begehrte Visum gibt es nicht !


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Muleta
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Antwort #2 - 31.07.2007 um 16:13:14
 
Zitat:
Gegen Entscheidungen sind Rechtsmittel zugelassen und die Botschaft wird die Ablehnung begründen. BTW einen Rechtsanspruch auf das begehrte Visum gibt es nicht !


gegen die erstmalige Ablehnung ist wohl ein Urteil ergangen, dass die Botschaft zu etwas bestimmten verpflichtet hat. Es wäre zu prüfen, ob das für diesen Visumsantrag noch verwertbar ist.

Im Übrigen besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Erteilung, aber ein Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung.

Muleta
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DonCamillo
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Antwort #3 - 31.07.2007 um 16:17:02
 
Muleta schrieb am 31.07.2007 um 16:13:14:
aber ein Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. 


natürlich, und die wird im Bescheid niedergeschrieben

das war damit gemeint

Zitat:
und die Botschaft wird die Ablehnung begründen.



Muleta schrieb am 31.07.2007 um 16:13:14:
gegen die erstmalige Ablehnung ist wohl ein Urteil ergangen, dass die Botschaft zu etwas bestimmten verpflichtet hat.


offensichtlich nicht


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mjk
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Antwort #4 - 31.07.2007 um 20:11:40
 
Zitat:

Weil das Visum nicht erteilt wurde oder gibt es noch andere Gründe dafür ?

Ich halte es für überzogen den Staat anzuprangern, nur weil das Erhoffte nicht erreicht wurde.



Oh wieso Staat anprangern? Wir hätten einfach gerne nur mehr Klarheit. Wir vermuten, dass es mal wieder an der Rückkehrwilligkeit gescheitert ist. Leider scheint da jeder ein anderes Maß anzusetzen und klare Normen scheint es auch nicht zu geben. Ist es wirklich so, dass dies absolut im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters beurteilt wird?
Letztes Jahr stand in der Ablehnung der Remonstration, dass die Studentin einerseits zu jung sei und damit den Wunsch empfinden könnte bei ihren Verwandten (in Deutschland) zu bleiben, andererseits sei sie schon erwachsen und damit nicht mehr eng genug an ihre Familie (daheim) gebunden. Sehr hilfreich... 
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DonCamillo
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Antwort #5 - 01.08.2007 um 07:36:52
 
mjk schrieb am 31.07.2007 um 20:11:40:
Ist es wirklich so, dass dies absolut im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters beurteilt wird?   


Ja natürlich. Dafür sind die Kollegen ausgebildet worden und es kann ja auch nicht sein, dass bei jedem Antrag ein Krisenrat einberufen wird, in dem dann zahlreiche
hochkarätige Leute sitzen.  Zwinkernd


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Antwort #6 - 01.08.2007 um 09:04:47
 
Was mich in dem Zusammenhang wirklich interessieren würde ist eine echte verlässliche Aussage:

Wie hoch ist denn bei den sog. "Problemländern" die Anzahl der jungen, unverheirateten Frauen, die wirklich in D. als Illegale nach einem Shengen Visum stranden.. ?

Z.B: Wie oft wird die berühmte VE eines Einladers denn nun wirklich durch die Behörden in Anspruch genommen?

Ein Ermessen in Bezug auf die Rückkehrbereitschaft des Antragstellers sollte doch auf "harten Fakten" beruhen; und nicht nur auf :
"ich schau Dir in die Augen, Kleines..."

Dies ganze "in dubio pro oder contra Visum" wäre für normale, nicht in Ausländerangelegenheiten versierte Bürger, viel nachvollziehbarer und akzeptabler. 

Jetflyer

PS
Der populären öffentlichen Darstellung "jung"+ "Ausländerin" ist gleich "Illegal und Prostitution" glaub ich eher weniger..
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Muleta
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Antwort #7 - 01.08.2007 um 09:09:14
 
jetflyer schrieb am 01.08.2007 um 09:04:47:
Wie hoch ist denn bei den sog. "Problemländern" die Anzahl der jungen, unverheirateten Frauen, die wirklich in D. als Illegale nach einem Shengen Visum stranden.. ?

Z.B: Wie oft wird die berühmte VE eines Einladers denn nun wirklich durch die Behörden in Anspruch genommen?


nette Frage, aber darauf kommt es doch gar nicht an. Auch ein geringer Prozentsatz an Problemfällen kann eine Ablehnung im (weiten) Ermessen rechtfertigen.

Muleta

P.S. ich sehe schon das Schild mit dem Schlüssel leuchten...
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Antwort #8 - 01.08.2007 um 09:10:32
 
Werden generell keine Visa für junge Frauen aus dem Osten erteilt? Warum?
Fast ausnahmslos nicht.Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie hier sofort untertauchen und sich prostituieren....besonders scharf wird auch wegen Fischers Visum Affäre entschieden...
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Antwort #9 - 01.08.2007 um 09:28:32
 
@ Muletta:

Heißt also im übertragenen Sinne:?

Wenn "andere etwas Böses tun.."  ist das erlaubter Bestandteil des Ermessens in Bezug auf mich?

Also frei nach dem Motto: " Porschefahrer sind meistens zu schnell, hast keine Chance einen zu kaufen ohne gleich mal 1 Speedticket zu bezahlen..."

Hatte da bisher die naive Vorstellung, es gibt nicht mehr bei uns in D. so
Dinge wie "mitgefangen, mitgehangen.., etc."

ok, Serverplatz sparen, Diskussion führt sicher nicht weiter...

Grüße
Jetflyer

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Muleta
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Antwort #10 - 01.08.2007 um 11:07:13
 
jetflyer schrieb am 01.08.2007 um 09:28:32:
Heißt also im übertragenen Sinne:?

Wenn "andere etwas Böses tun.."  ist das erlaubter Bestandteil des Ermessens in Bezug auf mich?


das vereinfachst Du zu sehr. Das Recht des Ausländers auf ein Besuchsvisum ist von der Sache her schon extrem schwach und daher der Ermessensspielraum weit und es kann bei konkreten Anhaltspunkten für mangelnde Rückkehrwilligkeit halt auch das Visum versagt werden. Ein konkreter Anhaltspunkt ist z.B. "hat nichts/wenig im Heimatland zu verlieren".

Muleta
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Antwort #11 - 01.08.2007 um 11:53:11
 
zzzmick schrieb am 01.08.2007 um 09:10:32:
Werden generell keine Visa für junge Frauen aus dem Osten erteilt? Warum?
Fast ausnahmslos nicht.Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie hier sofort untertauchen und sich prostituieren..
Eigentlich wird unterstellt, das sie hier heiraten. (Auskunft AA) Und dann hier bleiben. Das mit der Prostituition ist PR. Hört sich für die Öffentlichkeit schlimmer an, und ist deshalb ein besseres Argument. Währe sie Verheiratet , währe das Visum kein großes Problem. IMHO !

Michael
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Antwort #12 - 01.08.2007 um 14:10:38
 
Nachtrag:

Es hat jetzt doch noch geklappt mit dem Visum. Leider erst nach dem Versprechen (und natürlich der Unterschrift) nicht mehr zu klagen. Hoppla, zahlt der Staat da etwa drauf? Egal, wir sind jetzt erstmal froh, dass es trotzdem geklappt hat, einen dritten Versuch hätte es wohl nicht gegeben.
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