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Aufenthalt eines polnischen Bürgers (Gelesen: 790 mal)
Frida
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt eines polnischen Bürgers
02.08.2007 um 16:29:20
 
Halli Hallo,

also: ein polnischer Bürger kommt nach Deutschland aufgrund eines Arbeitsvertrages (bis 31.12.2007). Er erhält eine an den speziellen Arbeitsplatz gebundene Arbeitsgenehmigung und eine Freizügigkeitsbescheinigung. Jetzt ist der Arbeitsvertrag jedoch zum 31.04.2007 gekündigt worden.
Meines Wissens nach entfällt damit der Grund für die Freizügigkeitsbescheinigung. Hat er eine andere Möglichkeit hier zu bleiben? Vielleicht wenn er nachweisen kann, dass ein Anderer für den Unterhalt aufkommt?

Vielen,vielen Dank
frida
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.08.2007 um 16:33:57
 

Er kann sich hier zur Arbeitssuche weiter aufhalten.

Grüsse,
Jimi
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Frida
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.08.2007 um 16:47:55
 
Unbegrenzt oder nur für 3 Monate, die wären ja dann bereits vorüber?

Und: muss er die Arbeitssuche nachweisen?
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