hb_87654 schrieb am 31.07.2007 um 19:11:38:besteht nach erfolgter abschiebung die möglichkeit einen antrag auf ein visum zur eheschließung in deutschland zustellen ?
Hi,
wenn abgeschoben wurde besteht eine
Einreisesperre.
Insofern wird ein Visumsantrag wenig bringen, da zu-
nächst die Befristung der Wirkung der Abschiebung be-
antragt und entschieden werden muss. Der Visumsan-
trag
kann aber auch gleichzeitig als Antrag auf Befristung
der Wirkung der Abschiebung gewertet werden.
Ich würde hier empfehlen, mit der
ABH Kontakt aufzu-
nehmen, um zu klären, wie am besten verfahren wird.
Sollte er auch wegen Straftaten ausgewiesen worden
sein, gilt hier das Gleiche.