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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung nach Abschiebung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185901899 Beitrag begonnen von hb_87654 am 31.07.2007 um 19:11:38 |
Titel: Visum zur Eheschließung nach Abschiebung Beitrag von hb_87654 am 31.07.2007 um 19:11:38
besteht nach erfolgter abschiebung die möglichkeit einen antrag auf ein visum zur eheschließung in deutschland zustellen ?
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Titel: Re: Visum zur Eheschließung nach Abschiebung Beitrag von sunnysunshine am 31.07.2007 um 19:26:58
die Möglichkeit zur Antragstellung besteht immer, die Frage ist nur, wie erfolgreich ;)
sind die Abschiebekosten bezahlt? ist die Sperrwirkung befristet? btw: 1. bitte neue Fragen nicht an bestehende threads dranhängen, 2. wenn du die Suchfunktion nutzt findest du bestimmt eine Menge ähnlicher Beiträge, die Frage kommt nicht zum ersten Mal und 3. |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung nach Abschiebung Beitrag von proll am 31.07.2007 um 19:57:44
Antworten auf folgende Fragen könnten noch wichtig sein:
Ausgeweisen ? Wenn ja warum ? Oder nur nach illegalem Aufenthalt abgeschoben ? Wann abgeschoben ? proll |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung nach Abschiebung Beitrag von Mick am 31.07.2007 um 22:34:04 hb_87654 schrieb am 31.07.2007 um 19:11:38:
Hi, wenn abgeschoben wurde besteht eine Einreisesperre. Insofern wird ein Visumsantrag wenig bringen, da zu- nächst die Befristung der Wirkung der Abschiebung be- antragt und entschieden werden muss. Der Visumsan- trag kann aber auch gleichzeitig als Antrag auf Befristung der Wirkung der Abschiebung gewertet werden. Ich würde hier empfehlen, mit der ABH Kontakt aufzu- nehmen, um zu klären, wie am besten verfahren wird. Sollte er auch wegen Straftaten ausgewiesen worden sein, gilt hier das Gleiche. |
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