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Hartz 4 und FamilienzusammenFührung! Welches Gesetz ist den nun aktuell??? (Gelesen: 11.012 mal)
Mostarka
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26.07.2007 um 16:53:54
 
Hallöchen miteinander,

ich habe grade hier im Forum in einem Beitrag gelesen, das der Frau beim Amt gesagt wurde, das ihr Mann nicht kommen kann weil Sie von hartz 4 lebt. Und das ein neues Gesetz ist.

Was stimmt denn nun?

Mal hört man, das es nicht wichig ist ob man von Hartz 4 lebt, das der Ehemann/Frau  trotzdem KOMMEN kann.

Dann hört man wieder das der Ehepartner NICHT kommen kann wegen Hartz 4!

Was ist den nun richtig.

Ich warte auch darauf das mein Mann nach Deutschland kommen darf, und ich habe Schlaflose Nächte wegen dieser ungewissheit.

Weiß einer Rat der sich damit 100% auskennt?
Der auf dem neusten Stand ist?

Würde mich echt freuen wenn mich mal jemand "akualisiert" Smiley

Gruß von Nelly Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.07.2007 um 17:03:55
 
Das Änderungsgesetz ist noch nicht in Kraft, so dass aktuell das bestehende
AufenthG angewendet wird. Aktuell spielt das Einkommen keine Rolle.
Es gilt allerdings der Tag der Entscheidung über den Antrag auf FzF.


DC
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Mostarka
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Antwort #2 - 26.07.2007 um 17:07:31
 
Ok, aber wann triit denn das neue in Kraft?

Weil wir den Antrag auf Familenzusammen führung noch nicht abgegeben haben.

Mein Mann muss noch 600 € Abschiebkosten bezahlen, und ich glaube vorher bringt das nichts den Antrag abzugeben weil der dann eh Abgelehnt wird, oder?


Oje! Griesgrämig

Ist es zu spät den Antrag  nächste Woche abzugeben???


Gruß Nelly
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DonCamillo
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Antwort #3 - 26.07.2007 um 17:10:41
 
Mostarka schrieb am 26.07.2007 um 17:07:31:
Ok, aber wann triit denn das neue in Kraft? 


Das Gesetz liegt noch bei Horst zum Unterzeichnen. Ruf ihn an !


Mostarka schrieb am 26.07.2007 um 17:07:31:
Weil wir den Antrag auf Familenzusammen führung noch nicht abgegeben haben.

Mein Mann muss noch 600 € Abschiebkosten bezahlen


Dann wird wohl das neue Gesetz gelten !


DC
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Mostarka
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Antwort #4 - 26.07.2007 um 17:13:04
 
Werd doch nicht gleich gemein, ich hab doch nur gefragt.  Traurig

Das heißt also wenn wir es abgeben, gilt das neue Gesetz?


schnief,....


Naja Danke

Nelly Griesgrämig
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Mahalo
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Antwort #5 - 26.07.2007 um 17:14:40
 
Hi Nelly,

bist Du deutsche?
Dann ändert sich für Dich gar nichts!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.07.2007 um 17:17:00
 
Mostarka schrieb am 26.07.2007 um 17:13:04:
Werd doch nicht gleich gemein,


Sorry, aber hellsehen kann keiner hier !

DC
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DonCamillo
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Antwort #7 - 26.07.2007 um 17:17:27
 
Mahalo schrieb am 26.07.2007 um 17:14:40:
Dann ändert sich für Dich gar nichts! 


aha !?

DC
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Mostarka
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Antwort #8 - 26.07.2007 um 17:20:38
 
@ DC:  Ja das weiß ich ja wohl.

Aber ich hab doch nur gefragt, hätte ja sein können das jemand weiß wann das gesetz in Kraft tritt.

Danke trotzdem Zunge Zwinkernd



@ Mahalo: Ja ich bin Deutsche, meine Eltren kommen aus Bosnien, bin aber hier geboren und habe die Deutsche Staatsbürgerschaft.



Gruß Nelly

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trixie
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Antwort #9 - 26.07.2007 um 17:34:38
 
Mostarka schrieb am 26.07.2007 um 17:13:04:
Das heißt also wenn wir es abgeben, gilt das neue Gesetz?
 


Nein, das heißt es nicht, sondern es gilt das Gesetz, das am Tage der Entscheidung über den Antrag gültig ist.

trixie
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Mahalo
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Antwort #10 - 26.07.2007 um 17:38:29
 
´Wenn Dein Ehepartner oder ein Ehepartner ein Visaantrag zur Familienzusammenführung stellt und der hier lebende Ehepartner ist deutscher, spielt Einkommen oder das Bestreiten des Lebensunterhalts keine Rolle.

Hier die Mitteilung der ABH Offenburg

Der Ehegattennachzug zu
Deutschen - denn ich gehe davon
aus, dass Sie Deutscher sind - gegenüber dem zu Ausländern ist
privilegiert; d.h. die Erteilungsvoraussetzung des gesicherten
Lebensunterhalts muss
nicht erfüllt sein.


Das ändert sich auch mit dem "neuem" AufenthG nicht !
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« Zuletzt geändert: 26.07.2007 um 17:49:24 von Mahalo »  
 
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Antwort #11 - 26.07.2007 um 21:02:16
 
Zitat:
Das Gesetz liegt noch bei Horst zum Unterzeichnen


Ich bitte doch nicht derart respektlos von einem Verfassungsorgan zu reden.

Das tut zwar nichts zur Sache und gehört nicht zum Thema dieses Fadens, jedoch meine ich, dass eine gewisse Achtung unserer staatlichen orndung es gebietet, nicht so zu scheiben.
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fryderyk
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Antwort #12 - 26.07.2007 um 21:07:28
 
Vielleicht sollten wir uns das "neue" Gesetz einmal anschauen.
Der §28 ist dahingehend geändert, dass anstelle von "Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 .... zu erteilen" nun steht "Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1...zu erteilen".

Das bedeutet, dass sich "in der Regel" NICHTS ändert.
Abweichungen der Verwaltungsbehörden vom Regelvorgang bedürfen eines Sachverhaltes, welcher eine Ausnahmeentscheidung begründet.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 26.07.2007 um 23:38:34
 
Die Änderung im § 28 betrifft direkt wohl wenige Doppelstaatler o.ä., die auch im Land des Gatten leben könnten,
Die zusätzliche kleine Änderung in § 27 (3) ist viel gravierender.
Bei Unterhaltspflichtigen (z.B. gegenüber Geschiedenen oder Kindern), die für den  Lebensunterhalt des nachziehenden Gatten nicht dauerhaft genügend Einkommen haben, wird künftig eine Abwägung vorgenommen und nach Ermessen entschieden.      
Wenn sie selbst AlgII-berechtigt sind, wirds schon eng werden und Dauer, Verfestigung und Perspektive des AlgII-Bezugs eine Rolle spielen.
Es wird auch eine Rolle spielen, ob der Nachziehende voraussichtlich ausreichende Arbeit finden wird oder auch darüber hinaus zum Unterhalt beitragen kann oder ggf. eine langfristige VE eines Dritten vorliegt.
thom
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DonCamillo
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Antwort #14 - 27.07.2007 um 07:24:09
 
fryderyk schrieb am 26.07.2007 um 21:02:16:
ch bitte doch nicht derart respektlos von einem Verfassungsorgan zu reden.

Das tut zwar nichts zur Sache und gehört nicht zum Thema dieses Fadens, jedoch meine ich, dass eine gewisse Achtung unserer staatlichen orndung es gebietet, nicht so zu scheiben. 


nu übertreib ma nich gleich !  Mein Respekt gegenüber meinem Staat ist grenzenlos !
Im übrigen heißt Herr Köhler nicht Horst ?


DC
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