Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente? (Gelesen: 2.628 mal)
marokko-rose01
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Heute ist Gestern - schon
Morgen !


Beiträge: 21

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
09.12.2006 um 23:58:57
 
Hallo,

ich bin noch völlig neu hier und aufgrund unterschiedlicher Informationen
zu meiner Frage etwas verunsichert,dachte daher, ich frage hier mal nach Zwinkernd.
Ich habe vor meinen marokkanischen Verlobten Anfang kommenden Jahres in Marokko zu heiraten.
Ich liebe ihn wirklich sehr, möchte aber mit ihm hier leben.

Nun ist es jedoch so, das ich schon 6 Jahre eine Erwerbsunfähigkeitsrente
und ergänzende Sozialhilfe bekomme - diese Rente ist noch bis einschließlich August ´08 bewilligt.

Meine Angst ist nun - da ich gehört habe, das es schwierig ist ein Visa zu be-
kommen, wenn der deutsche Partner Arbeitslos ist,
das mein Verlobter deshalb eventuell gar kein Visa bekommen wird?

Kann das passieren?
Falls ja was könnte ich dann tun?

Für eine Antwort wäre ich suuuper dankbar,
das lastet doch ganz schön auf mir  weinend Traurig

Liebe Grüße Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #1 - 10.12.2006 um 00:17:41
 
Für den Ehegattennachzug zu Deutschen ist das Einkommen ohne Belang. Du kannst auch seit 40 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen sein -> kein Problem.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
marokko-rose01
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Heute ist Gestern - schon
Morgen !


Beiträge: 21

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #2 - 10.12.2006 um 00:26:50
 
Smiley Smiley Smiley

Viiieeelen Danke für die schnelle und
ja echt erfreuliche Antwort !!!

Bin wirklich so verunsichert, weil mir gesagt wurde,
wenn ich nach SGB XII Geld bekäme könnte ihm
das Visa zum Ehegatten - Nachzug verweigert werden und
ich müßte erst wieder Arbeit haben um ihm hier herkommen lassen
zu können Traurig

Und was soll ich sagen - ich vermisse ihn natürlich sehr - und 2 Jahre warten wär schon hart... weinend

Ich muß mich sowieso mal richtig durch die vielen super Beiträge forsten - bin gänzlich unwissend. Schockiert/Erstaunt

Bin richtig froh, das es diese Seite gibt !!!

Ganz lieben dank nochmal für die rasche Antwort und liebe Grüße Kuss


Zwinkernd Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lomes
Full Member
***
Offline


Viva México!


Beiträge: 65

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #3 - 10.12.2006 um 01:16:49
 
Wenn du Erwerbsunfähig bist, kann wohl niemand von dir erwarten, dass du eine Arbeit aufnimmst. Oder meinst du einfach erwerbslos, also arbeitlslos?
Ich empfehle dir aber dringend, dir über die Hochzeitsintention deines Partners im Klaren zu werden. Da wird viel belogen und betrogen, um einen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen.
Ein Partner kann gerade dann, wenn man gehandicapt ist, eine große Stütze sein, andererseits kann das auch ins Gegenteil kippen und dann fühlt man sich am Ende umso mehr ausgenutzt.
Viel Glück!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
marokko-rose01
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Heute ist Gestern - schon
Morgen !


Beiträge: 21

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #4 - 12.12.2006 um 01:25:53
 
Hallöle Zwinkernd

Ich meine Erwerbsunfähig wegen Handycap.

Ja, hatte lange Gespräche mit meinem Habibi, weil ich eine Menge Marokkaner kenne, die wirklich alles tun würden, um hier her zu kommen - man kanns ja auch ein bißchen verstehen.

Aber ich war bei ihm und seiner Familie und er hat mehrfach gefragt,
ob wir nicht doch dort leben wollen, nachdem ich zu Anfang sagte ich will mit
ihm dort leben, nachdem ich ihn besucht habe habe ich aber gemerkt das es nicht mein Traumland zum Leben ist Zwinkernd

Ich denke für ihn ist es wirklich Liebe wie für mich auch Zwinkernd

Man hört ja immer wieder einiges, aber ich werds "riskieren" Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd

Ich hoffe nur das es gut und schnell mit dem Visa klappt, ich muß mich da einfach mehr informieren.
Wir unterhalten uns in Englisch, und es gibt ja eine Menge Dinge die für das Visa Ausschlaggebend sind.

Worunter muß ich da eigentlich genau schauen um mich da schlauzulesen?

- Es gibt ja - Gott-sei-Dank - eine Menge Beiträge hier,
- weiß gar nicht was ich zuerst lesen soll Zwinkernd

Vielen Dank für die Guten Wünsche - die können wir brauchen Zwinkernd

Liebe Grüße Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #5 - 12.12.2006 um 09:21:35
 
Zitat:
Ich meine Erwerbsunfähig wegen Handycap

Nochmal: Das Einkommen (oder Nicht-Einkommen) spielt keine Rolle beim Ehegattennachzug zu DEUTSCHEN!
Hier ist allein entscheidend, ob eine nach Art 6 GG zu schützende Ehe vorliegt. Je nach Konstellation wird dies entweder als gegeben vorausgesetzt (wenn durch entsprechende Ukrunden nachgewiesen) oder evtl. durch eine Befragung der Eheleute (meist getrennt aber zeitgleich) geklärt.

Theoretisch ist sogar eine Heirat in D möglich, wenn sich in deiner Verwandschaft (zB) ein solventer Zahler befindet, der eine Verpflichtungserklärung abgibt, so dass ein Eheschließungsvisum (darauf besteht allerdings kein Anspruch!) beantragt werden könnte. Die VE gilt dann üblicherweise von Einreise des/der Verlobten bis zur Heirat, da danach der deutsche Ehepartner unterhaltspflichtig ist - und da gilt dann wieder der erste Satz.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Lomes
Full Member
***
Offline


Viva México!


Beiträge: 65

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #6 - 12.12.2006 um 10:37:24
 
Hi rose,
das liesst sich ja ganz gut mit deinem Habibi. Ich hoffe für dich, dass es nicht bei einem gegenseitigen Besuch geblieben ist bzw. ihr schon lange zusammen seid.
Ich als Mann habe eher weniger Vertrauen in Männer, wenn es um Handicaps geht, da haben Frauen oft einfach eine sozialere Einstellungen und da wird bisweilen auch der Mutterinstinkt geweckt.  Zwinkernd
Ich befürchte, dass es bei euch noch etwas dauern wird, bis ihr endlich zusammen leben könnt.
Aber ich bin mal wieder off topic, weil es hier nicht darum geht, warme, warnende oder gar beleidigende Kommentare zu geben, sondern um "knallharte" Rechtsangelegenheiten. Zwinkernd Da habe ich nicht viel zu melden. denn bei uns ging das alles sowas von glatt, dass wir uns mit der Materie nicht allzu groß beschäftigen mussten. Mich interessiert trotzdem, wie es bei anderen läuft und manchmal habe ich auch Fragen, die sind aber Gott sei Dank nicht so "existentiell" wie bei vielen anderen hier...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Meryam1006
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #7 - 17.12.2006 um 20:23:27
 
Guten Abend...

ich bin auch neu hier und finde die Website wirklich super informativ.

Besonders die Anfrage von marokko-rose hat mich natürlich interessiert, denn ich bin auch seit einigen Jahren mit einem Marokkaner verheiratet. Allerdings war er zur Zeit unserer Hochzeit schon in Deutschland.

Eine liebe Freundin von mir hat nun sage und schreibe 2 Jahre gebraucht, bis sie ihren jetzigen Mann von Marokko nach Deutschland holen durfte.

Sie hatten sich im Urlaub kennengelernt.

Wir sind beide aus NRW und hier sind die Bedingungen wirklich härter geworden. Sie mußte nachweisen, daß sie in der Lage ist, ihn finanziell zu unterstützen. Da sie leider nur sehr wenig verdient, wurde ihr Antrag auf ein sog. "Heiratsvisum" erstmal knallhart abgelehnt mit der Begründung: "Und wovon wollen Sie beide sich bitte ernähren" ... ???

Ich bin dann mit zur Ausländerbehörde gegangen und meine Freundin mußte einen monatlichen Verdienst von mind. 1.100,00 EUR netto nachweisen. Ihr fehlten ca. 100,00 EUR zu diesem Mindestverdienst und ihre Mutter hat dann schriftlich erklären müssen, daß sie ihrer Tochter jeden Monat noch 100,00 EUR als sog. "Unterhalt" zur Verfügung stellt.

Dann wurde sowohl ihr Freund in der Botschaft in Marokko als auch sie in Deutschland zu einem sog. "Interview" eingeladen und es wurden Gewohnheiten des anderen abgefragt (Was machen seine/ihre Eltern, wieviele Geschwister gibt es etc. etc.).

Die Dame von der Ausländerbehörde hat uns erklärt, daß dies nunmehr Pflicht sei, um irgendwie halbwegs sicher zu sein, daß hier keine Scheinehe zustande kommt.

Die beiden Armen haben wirklich eine schwere Zeit hinter sich. Er bekam dann ein Heiratsvisum für 3 Monate und sie haben während dieser Zeit hier in Deutschland geheiratet.

Ich möchte Dir nicht allen Mut nehmen marokko-rose, aber es wird nicht so einfach werden...nur lass Dich nicht unterkriegen...wenn man sich wirklich liebt, dann gibt man nicht so schnell auf.

Vielleicht gehst Du einmal mal zu der Ausländerbehörde Deiner Stadt und fragst nach den dortigen Regularien.

Entgegen aller Vorurteile sind viele Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter dort nämlich eigentlich sehr nett.

Dein Habibi sollte auf jeden Fall aber schon mal fleißig anfangen deutsch zu lernen...denn natürlich möchte Dein zukünftiger Mann ja auch arbeiten und wir merken nun beim Mann meiner Freundin, wie wichtig es ist, die deutsche Sprache zu beherrschen!

Du kannst mir auch gerne eine PN schicken, wenn Du weitere Fragen hast.

Besslama  Zwinkernd

Meryam
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #8 - 17.12.2006 um 21:53:38
 
Zitat:
wurde ihr Antrag auf ein sog. "Heiratsvisum" erstmal knallhart abgelehnt

Eheschließungsvisum = Heirat in D, kein Rechtsanspruch, VE erforderlich
Familiennachzug (aka FZF-Visum) = Bereits verheiratet, Rechtsanspruc, keine VE erforderlich

eigentlich recht simpel
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
marokko-rose01
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Heute ist Gestern - schon
Morgen !


Beiträge: 21

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #9 - 28.07.2007 um 13:26:53
 
Smiley

Hallo nochmal Zwinkernd

Ist ja schon etwas länger her, das ich diesen Beitrag
verfasst habe - aber so, wie ich das nun sehe, hat sich ja
die Rechtslage zu diesem Thema geändert...

Also ich habe vor, meinen Schatz in 3 Wochen zu ehelichen-
inchaallah Smiley

Meine oben genannte Erwerbsunfähigkeitsrente läuft noch bis August 08, und da ich dann sage und schreibe 8 Jahre in selbiger war, wirds
wohl kaum allzubald mit einem festen geregelten Job was werden.

Miete wird derzeit vom Sozialamt bezahlt nach SGB 12.

Wer kann mir nun halbwegs sagen, wie hoch die Chancen sind, das er trotzdem zu mir nachkommen kann - oder sehe ich das richtig, das
ich das nach der neuen Regelung quasi vergessen kann...?

Ich sterbe, weil ich diese monatelange Beziehung nur im Net und diese Dramen am Flughafen echt nicht mehr aushalte, und wir uns ja auch eine Familie aufbauen wollen - hab ja schon etwas älter, und die Uhr tickert...*grinsi*

Vielen Dank schonmal,
Gruß marokko-rose01
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #10 - 28.07.2007 um 13:55:35
 
marokko-rose01 schrieb am 28.07.2007 um 13:26:53:
Wer kann mir nun halbwegs sagen, wie hoch die Chancen sind, das er trotzdem zu mir nachkommen kann - oder sehe ich das richtig, das  
ich das nach der neuen Regelung quasi vergessen kann...?  


Das scheint im Moment sehr schwierig zu sein, eine halbwegs richtige Antwort zu geben - die würde dir auch ohnedies nichts nützen -  wenn du hier die verschiedenen Vorgehensweisen mancher ABHs siehst. Und wenn gerade deine ABH eine ist, die die Sache sehr streng sieht, dann nützt es dir nur wenig, zu sagen "no problem".
Aber unabhängig von der Rechtslage, wie sie für dich ausgeht, ändert das etwas an deiner Entscheidung zu heiraten?

Wenn die Antwort "nein" lautet, dann bedarf es auch keiner weiteren Äußerungen dazu.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
marokko-rose01
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Heute ist Gestern - schon
Morgen !


Beiträge: 21

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa bei Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort #11 - 28.07.2007 um 14:10:23
 
Smiley

Hallo Trixie Smiley

Da hast Du wohl Recht - das gäbe ein klares "Nein" -
und im Bezug auf Deine anderen Ausführungen hast Du wohl auch Recht - dachte, die ABH wäre überall gleich - hab halt echt kaum Erfahrungen mit der Thematik...  Traurig

Sieht so aus als sollte ich vielleicht meine Scheu überwinden
und schon einmal im Vorwege Bekanntschaft mit meiner ABH machen
und dort mal vorsprechen Zwinkernd


Lieben Dank,
marokko-rose01
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema