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Sprachkenntnisse  bei Visaantragstellung! (Gelesen: 22.912 mal)
xxl1969
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Antwort #15 - 29.07.2007 um 14:29:34
 
Ein Brasilianer könnte visumfrei einreisen und muss gar keine FZF mehr in die Wege leiten, sondern könnte dann hier eine AE beantragen. Oder braucht er auf einmal ein Visum zur Einreise wenn er deutschverheiratet wäre? Wohl kaum....
Somit ist in diesem Fall der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht notwendig, er wird dann einen Integrationskurs wahrnehmen müssen.

Ob Deine Argumentation bezügl. "Sozialtarifen" so ok ist? Ich glaube das die Beschaffung der Dokumente im Vergleich zu Prüfungen bei einem Goethe-Institut um ein Vielfaches billiger sein wird. Aber da lasse ich mich dann in Zukunft auch gerne eines Besseren belehren.
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Schleswiger
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Antwort #16 - 29.07.2007 um 14:35:10
 
@xxl1969,

nur die Staaten die in der Aufenthaltsverordnung bevorzugt werden, müssen keine Sprachenkenntnisse bei FZF nachweisen! Da wird Brasilien nicht erwähnt. AufenthV Pragraff 41.

Gruss
Slesviger Cool
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Alles wird gut.
 
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trixie
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Antwort #17 - 29.07.2007 um 14:42:50
 
xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 14:29:34:
gar keine FZF mehr in die Wege leiten, sondern könnte dann hier eine AE beantragen.


Grundsätzlich muß auch ein Brasilaner mit dem richtigen Visum einreisen, das bisher so und das bleibt auch in Zukunft so.
Ob der Brasilianer dann die AE genehmigt bekommt, oder er wieder nach Hause fliegen muß um das Visumsverfahren nachzuholen, war auch bisher eine Ermessensentscheidung.

Zitat:
Ich glaube das die Beschaffung der Dokumente im Vergleich zu Prüfungen bei einem Goethe-Institut um ein Vielfaches billiger sein wird.


Wenn die mit einem Land mit unsicheren Urkundenwesen konfrontiert bist, dann kostet alleine die Prüfung der benötigten Urkunden - ohne Übersetzung - schon einige hundert Euro.

xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 14:29:34:
Prüfungen bei einem Goethe-Institut 


Wer sagt, dass man Prüfungen beim Goethe-Institut machen muß? Es gibt sicherlich Länder, in dem das Goetheinstitut gar nicht vertreten ist.

trixie
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anke81
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Antwort #18 - 29.07.2007 um 16:44:41
 
Es wäre schade, wenn wirklich nur ein Zertifikat vom Goethe-Institut anerkannt werden würde. Wie schon gesagt, wäre das in unserem Fall auch nicht möglich. In der BAMF-Broschüre wird auch von anderen Nachweisen gesprochen, die dann aber wohl Ausnahmefälle sind. Darauf werde ich mich wohl einfach verlassen müssen, denn uns bleibt ja nichts anderes übrig. Ich hoffe, dass wir bald mehr erfahren werden.
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Conan_80
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Antwort #19 - 29.07.2007 um 21:48:28
 
Es gibt auch noch andere deutsche Institutionen m. Auslandsvertretungen, z.B. der DAAD. An vielen Unis im Ausland gibt es die Möglichkeit, eine DAAD-Sprachprüfung zu machen. Ob so eine auch akzeptiert wird, werden wir bald in Erfahrung bringen.
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xxl1969
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Antwort #20 - 29.07.2007 um 23:15:04
 
Warum sollte ein Brasilianer ein falsches Visum haben können, er braucht ja bis zu 90 Tagen gar keines...
Habe mehrere Deutsch-Brasilianische Paare im Bekanntenkreis. Die sind immer mehrmals 3 Monate hier gewesen bis sie sich zur Heirat entschieden haben. Davon musste niemand eine FZF machen, alle sind hiergeblieben.

Was die Sprachkurse angeht so wird wohl erst die Zeit zeigen, wie das Ganze abläuft und was akzeptiert werden wird.
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edge
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Antwort #21 - 30.07.2007 um 00:03:38
 
Schrecklich, ständig das Thema visafreie Einreise von BrasilianerInnen.

Nochmal: Die brauchen, da hat Trixie schon recht, grundsätzlich ein Visum. Daran ändert auch dein Bekanntenkreis nix. Die durften wahrscheinlich im Ermessenswege bleiben ohne das Visaverfahren nachholen zu müssen.

Rechtlich brauchen aber auch die BrasilianerInnen FZF Visa. Und da sie, wie ja schon mehr ganz richtig geschrieben, nicht zu 41 AufenthV zählen, müssen die einfache Deutschkenntnisse nachweisen.

Wenn man aus Bekanntenkreisen was anderes hört, ist dies sicherlich nicht auf alle Fälle immer anzuwenden.
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xxl1969
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Antwort #22 - 30.07.2007 um 09:52:41
 
Ok, das Gesetz ist wohl so.....aber wo ist der "Anreiz" die doch eher aufwändige FZF in die Wege zu leiten wenn man sowieso praktisch Reisefreiheit genießt.
Ich glaube das die ABH's bei Ihren Ermessenentscheidungen großzügiger mit den Staaten umgehen, die erstmal kein Visum zur Einreise brauchen. Es werden dagegen häufiger Probleme gemacht, wenn man z.B. mit einem Schengenvisum hier heiratet.
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edge
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Antwort #23 - 30.07.2007 um 10:32:13
 
xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 09:52:41:
Ok, das Gesetz ist wohl so.....aber wo ist der "Anreiz" die doch eher aufwändige FZF in die Wege zu leiten wenn man sowieso praktisch Reisefreiheit genießt.


Der Anreiz liegt darin, dass Grundsätzlich keine AE erteilt werden muss, wenn man das FZF-Visumverfahren nicht betreibt. Es könnte den Betroffenen passieren, dass die AE wegen fehlendem Visumverfahren abgelehnt wird.
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jetflyer
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Antwort #24 - 30.07.2007 um 10:52:43
 
Vielleicht ein bischen OT..

Aber vielleicht kann ja mal ein Profi ein bischen aufklären:

Was genau wird eigentlich bei einem FZF Visaverfahren "in einem Normalfall" speziell geprüft?

folgendes fiktives Beispiel: Hochzeit mit Deutschem/r in DK, Heiratsurkunde mit Übersetzung und Pass mit gültigem Shengen Visa liegen vor. Und nun reist der/die EhegatteIn wieder ins Heimatland.

Wo liegt denn jetzt (jenseits vom erzieherischen Zweck, Vorschriften einzuhalten Zwinkernd der praktische Nährwert des Ganzen?

(wie gesagt: Speziallfälle wie Dokumentenprüfung in unsicheren Herkunftsländern, Asyl, LU Sicherung bei Ausländern, etc. mal außen vorgelassen..)

Grüße
Jetflyer

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Antwort #25 - 30.07.2007 um 11:17:10
 
Die Heiratsurkunde brauchst Du gar nicht übersetzen lassen, denn sie wird in 3 Sprachen ausgestellt (Dänisch, Deutsch, Englisch) und wird hier aufgrund eines Abkommens auch so anerkannt.
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trixie
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Antwort #26 - 30.07.2007 um 11:37:41
 
jetflyer schrieb am 30.07.2007 um 10:52:43:
Wo liegt denn jetzt (jenseits vom erzieherischen Zweck, Vorschriften einzuhalten  der praktische Nährwert des Ganzen?  

Einen Teil der Antworten gibst du dir hier bereits selber:

jetflyer schrieb am 30.07.2007 um 10:52:43:
Dokumentenprüfung in unsicheren Herkunftsländern, Asyl, LU Sicherung bei Ausländern, etc.


Aber vor allem wird in DK nicht genau geprüft, ob der Drittstaatler wirklich heiratsfähig ist.

Die Dänen akzeptieren als sog. "Ledigikeitsbescheinigung" die deutsche Meldebescheinigung, auf der der Familienstand des Drittstaatlers mit "ledig" vermerkt ist. Doch ob das stimmt oder nicht, hat das Meldeamt in Deutschland nicht geprüft.

Die Dänen machen sich die Sache einfach und sagen, "wir haben ein deutsches Dokument, das die Ledigkeit des Drittstaatlers bestätigt". Somit ist es kein Problem, dass Verheiratete nochmals heiraten. Damit ist möglich - ohne auch nur ein gefälschtes Dokument zu bringen - heiraten zu können.

Erst durch das nachgeschobene Prüfverfahren seitens des deutschen Standesamtes kommt dieser Schwindel ans Tageslicht.

Das dürfte aber bald Historie und Legende sein.

trixie
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Muleta
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Antwort #27 - 30.07.2007 um 11:48:17
 
trixie schrieb am 30.07.2007 um 11:37:41:
Die Dänen machen sich die Sache einfach und sagen, "wir haben ein deutsches Dokument, das die Ledigkeit des Drittstaatlers bestätigt". Somit ist es kein Problem, dass Verheiratete nochmals heiraten. Damit ist möglich - ohne auch nur ein gefälschtes Dokument zu bringen - heiraten zu können.

Erst durch das nachgeschobene Prüfverfahren seitens des deutschen Standesamtes kommt dieser Schwindel ans Tageslicht.


was bitte prüft das deutsche Standesamt in solchen Konstellationen und wer gibt hierzu den Prüfauftrag?

Muleta
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jetflyer
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Antwort #28 - 30.07.2007 um 12:04:14
 
Zitat:
Erst durch das nachgeschobene Prüfverfahren seitens des deutschen Standesamtes kommt dieser Schwindel ans Tageslicht


Ob das denn auch bei FZF immer geprüft wird? In Ru haben wir ja auch ohne EFZ mit selbiger Meldebestätigung geheiratet. Übrigens nicht um irgendeine Abkürzung zu nehmen, man kannte in Omsk sehr wohl dieses deutsche Zettelchen UND WOLLTE ES PARTOUT NICHT HABEN! ..sondern eben eine apostollierte Meldebescheinigung.

Na ja, und in D. hat man die russische Hochzeitsurkunde mit Apostille und Übersetzung kopiert und zu den Akten bei ABH und Einwohnermeldeamt genommen... und das war´s..

IMHO hätte meine Frau auch schön mit mir zusammen einreisen können, die Dokumente vorlegen und nicht 3 Monate in Ru warten müssen, .. aber wir hatten kein Interesse an Stress mit Behörden..

Ich pers. hab da jetzt außer der Wartezeit dokumententechnisch keinen Unterschied zu einer Hochzeit in DK. bemerkt, aber wie gesagt, ich weiß halt nicht, was da "intern" sonst noch so bei FZF "im Hintergrund" geprüft wird..
Vielleciht kann ich halt so sicherer sein, das meine Frau keine "Terroristin" im herkömmlichen Sinne ist Durchgedreht... nur beim Bankkonto Zwinkernd

Liebe Grüße
Jetflyer






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Antwort #29 - 30.07.2007 um 12:04:26
 
Muleta schrieb am 30.07.2007 um 11:48:17:
was bitte prüft das deutsche Standesamt in solchen Konstellationen und wer gibt hierzu den Prüfauftrag? 

Wie die Dänen die Richtigkeit dieser Angaben prüfen, müßtest du die Dänen fragen.
Aber es reichte ihnen bisher, als "Beweis" dass der/die Drittstaatler heiratsfähig ist.

trixie
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