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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185387584 Beitrag begonnen von Mahalo am 25.07.2007 um 20:19:44 |
Titel: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Mahalo am 25.07.2007 um 20:19:44
Anbei ein Link der wohl deutlich macht das auch bei Nachzug von ausländischen Ehegatten zu deutschen ohne einfachste Sprachkenntnisse wohl weniger oder kein Visa mehr ausgestellt wird?
Denn es heisst ja so schön wenn ein Ehegatte vor hat nach Deutschland nachzuziehen muss er bereits bei der Beantragung des Visa einfache Sprachkenntnisse nachweisen! Was meint Ihr? http://www.info4alien.de/yabbfiles/Attachments/00-familiennachzug-flyer.pdf |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von shibumi am 25.07.2007 um 20:53:34
Ich sehe das völlig eindeutig : Bei Beantragung des Visums muß ein Zertifikat des
Goethe- Institutes über " A 1 "- Kenntnisse vorgelegt werden. Das Zertifikat ist also zwingend vorgeschrieben. Ohne Zertifikat streben wohl die Chancen auf Erteilung eines Visums gegen 0. LG, shibumi PS: Mit bereits erworbenen Deutschkenntnissen ist es jedenfalls bedeutend leichter, sich hier zu integrieren. Deshalb sehe ich diesen Teil der Gesetzesänderung durchaus positiv. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Mahalo am 25.07.2007 um 21:14:49
PS: Mit bereits erworbenen Deutschkenntnissen ist es jedenfalls bedeutend leichter, sich hier zu integrieren.
Deshalb sehe ich diesen Teil der Gesetzesänderung durchaus positiv. Sehe ich auch so, ohne wenn und aber, denn möchte ich zb in die USA muss ich auch Sprachkenntnisse nachweisen. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Rhia_nnon am 25.07.2007 um 21:40:33
Ich habe da etwas geteilte Meinungen zum einen sehe ich die Notwendigkeit Deutsch zu sprechen, wenn man nach Deutschland zieht, bezueglich Arbeitssuche etc. Nach dem Motto je frueher desto besser
Zum andern denke ich dass man die Sprache in dem Land sehr viel besser lernt, weil ich in England mit meinem Schulenglish nicht sehr weit kam ich in Franzoesisch Kurs after Kurs gemacht habe und einfach die Motivation fehlt, nach all den Jahren sollte ich eigentlich in der Lage zu sein es fliessend zu sprechen, aber niente. Rhia_nnon |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 25.07.2007 um 22:32:27 Rhia_nnon schrieb am 25.07.2007 um 21:40:33:
Da stimme ich dir zu. Ich denke, die notwendigen (einfachen) Sprachkenntnisse sollen auch zeigen, inwieweit sich jemand intergrieren möchte. Wenn du hier im Forum liest, mit welchem Desinteresse manche Menschen im Intergrationskurs sind, dann ist doch eine gewisse Vorabprüfung notwendig. Aber hier sollte man sich eigentlich selber einmal fragen, ob man in ein Land gehen würde, ohne auch nur die notwendigsten Sprachkenntnisse zu haben. Und mehr wird doch von den Neubürgern auch im Moment nicht verlangt. trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von shibumi am 25.07.2007 um 22:32:42
Zum Erlernen der Sprache " vor Ort " ist ja der Integrationskurs angedacht.
LG, shibumi |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von anke81 am 26.07.2007 um 21:13:27
Ich finde es auch wichtig, dass der nachziehende ausländische Ehegatte deutsch lernt. Ich bin aber gerade in dieser Situation, dass ich meinem Partner deutsch beibringen will, damit er das Visum bekommt. Er hat keine Möglichkeit an einem Kurs teilzunehmen, da der nächste in einer 3 Stunden entfernten Stadt wäre. Das kann er sich nicht leisten. Ich will mich mal bei der Botschaft in Indien erkundigen, ob es nur mit einem Zertifikat geht. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Gruß, Anke |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 29.07.2007 um 10:01:02
Die Erforderlichkeit von Sprachkenntnissen beim Ehegattenachzug sieht zwar auf den ersten Blick sinnvoll aus, der Nachweis über einen kostenpflichtigen Test versperrt aber den Zugang für Ausländer die nicht über die Mittel verfügen oder schwer Zugang zu dieser Möglichkeit haben. Es werden, wie auch in anderen Teilen des neuen Zuwanderungsgesetzes, Ausländer erster und zweiter Klasse geschaffen.
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Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Slesviger am 29.07.2007 um 10:08:38
@xxl1969,
das änderungsgesetz wird eine Ausführungsverordnung beinhalten. In dieser Verodnung werden dann die Details zu Anwendung etc. stehen. Ich glaube, dass auch öfter Ausnahmen gemacht werden, wo sich eine möglichkeit bietet. Also keinen Stress. Gruss Slesviger |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 29.07.2007 um 10:38:23 xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 10:01:02:
Diese unterschiedlichen Klassen von Ausländern gibt es doch bereits heute schon, bei dem noch geltenden Recht, wobei du diese in vier Klassen unterteilen kannst. trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Slesviger am 29.07.2007 um 10:42:19
@trixie,
könntest du diese Klassen mal erläutern? |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 29.07.2007 um 10:51:10
@ slesviger
Ausländerklassen: 1. Klasse: EU-Ausländer mit Ehepartner 2. Klasse: Ausländer nach § 41 AufentV 3. Klasse: Ausländer die mit einen Deutscher verheiratet sind; aber nicht zu Kl 1+2 zählen 4. Klasse: Ausländer die mit einem Ausländer verheiratet sind; aber nicht zu Kl 1+2 zählen trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Slesviger am 29.07.2007 um 11:10:40
@trixie,
und das pradoxale daran ist, dass sogar Dritstaatler, die Ehegatten von EU-Ausländer sind auch unter Klasse 1 einzuordnen sind. Gruss Slesviger |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 29.07.2007 um 13:17:10
Ich meinte eigentlich eher daß man bei zuziehenden Ausländern (nicht EU) zwei Klassen schafft: die die es sich leisten können und die die nicht über die Mittel verfügen und daher draussen bleiben müssen (selbst wenn sie deutschverheiratet sind). Ich halte das für diskriminierend und hoffe auch das die Ausführungsverordnung Ausnahmeregelung für sozial Schwache schafft.
Außerdem gibt es ja vorher auch noch eine Trennung zwischen visumspflichtigen und frei reisenden Ausländern, aufgrund von Abkommen. Ich halte den Einwand türkischer Verbände für richtig, dass auch hier eine Zweiklassengesellschaft hergestellt wird. Ein Brasilianer z.B. kann hier ohne Deutschkenntnisse zuziehen, ein Türke nicht weil er ein Visum braucht. Ich denke das hier die angekündigte Klage im Falle einer Unterzeichnung durch Köhler durchaus Erfolg haben könnte. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 29.07.2007 um 13:33:21 xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 13:17:10:
Dieses Argument kann ich nicht gelten lassen. Wenn jemand das Geld für die Unterlagenbeschaffung, Beglaubigungen und das Flugticket hat, warum sollte nicht auch dann ein Sprachkurs bezahlt werden. Bei den drei erst genannten Punkten gibt es auch keine Sozialtarife. xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 13:17:10:
Diese Aussage stimmt doch gar nicht. Auch ein Brasilianer braucht für einen Daueraufenthalt eine AE, die in seinem Heimatland beantragen muß, verbunden mit den neuen gesetzlichen Vorgaben. trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 29.07.2007 um 14:29:34
Ein Brasilianer könnte visumfrei einreisen und muss gar keine FZF mehr in die Wege leiten, sondern könnte dann hier eine AE beantragen. Oder braucht er auf einmal ein Visum zur Einreise wenn er deutschverheiratet wäre? Wohl kaum....
Somit ist in diesem Fall der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht notwendig, er wird dann einen Integrationskurs wahrnehmen müssen. Ob Deine Argumentation bezügl. "Sozialtarifen" so ok ist? Ich glaube das die Beschaffung der Dokumente im Vergleich zu Prüfungen bei einem Goethe-Institut um ein Vielfaches billiger sein wird. Aber da lasse ich mich dann in Zukunft auch gerne eines Besseren belehren. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Slesviger am 29.07.2007 um 14:35:10
@xxl1969,
nur die Staaten die in der Aufenthaltsverordnung bevorzugt werden, müssen keine Sprachenkenntnisse bei FZF nachweisen! Da wird Brasilien nicht erwähnt. AufenthV Pragraff 41. Gruss Slesviger 8-) |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 29.07.2007 um 14:42:50 xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 14:29:34:
Grundsätzlich muß auch ein Brasilaner mit dem richtigen Visum einreisen, das bisher so und das bleibt auch in Zukunft so. Ob der Brasilianer dann die AE genehmigt bekommt, oder er wieder nach Hause fliegen muß um das Visumsverfahren nachzuholen, war auch bisher eine Ermessensentscheidung. Zitat:
Wenn die mit einem Land mit unsicheren Urkundenwesen konfrontiert bist, dann kostet alleine die Prüfung der benötigten Urkunden - ohne Übersetzung - schon einige hundert Euro. xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 14:29:34:
Wer sagt, dass man Prüfungen beim Goethe-Institut machen muß? Es gibt sicherlich Länder, in dem das Goetheinstitut gar nicht vertreten ist. trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von anke81 am 29.07.2007 um 16:44:41
Es wäre schade, wenn wirklich nur ein Zertifikat vom Goethe-Institut anerkannt werden würde. Wie schon gesagt, wäre das in unserem Fall auch nicht möglich. In der BAMF-Broschüre wird auch von anderen Nachweisen gesprochen, die dann aber wohl Ausnahmefälle sind. Darauf werde ich mich wohl einfach verlassen müssen, denn uns bleibt ja nichts anderes übrig. Ich hoffe, dass wir bald mehr erfahren werden.
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Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von DerAndre am 29.07.2007 um 21:48:28
Es gibt auch noch andere deutsche Institutionen m. Auslandsvertretungen, z.B. der DAAD. An vielen Unis im Ausland gibt es die Möglichkeit, eine DAAD-Sprachprüfung zu machen. Ob so eine auch akzeptiert wird, werden wir bald in Erfahrung bringen.
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Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 29.07.2007 um 23:15:04
Warum sollte ein Brasilianer ein falsches Visum haben können, er braucht ja bis zu 90 Tagen gar keines...
Habe mehrere Deutsch-Brasilianische Paare im Bekanntenkreis. Die sind immer mehrmals 3 Monate hier gewesen bis sie sich zur Heirat entschieden haben. Davon musste niemand eine FZF machen, alle sind hiergeblieben. Was die Sprachkurse angeht so wird wohl erst die Zeit zeigen, wie das Ganze abläuft und was akzeptiert werden wird. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von graptemy am 30.07.2007 um 00:03:38
Schrecklich, ständig das Thema visafreie Einreise von BrasilianerInnen.
Nochmal: Die brauchen, da hat Trixie schon recht, grundsätzlich ein Visum. Daran ändert auch dein Bekanntenkreis nix. Die durften wahrscheinlich im Ermessenswege bleiben ohne das Visaverfahren nachholen zu müssen. Rechtlich brauchen aber auch die BrasilianerInnen FZF Visa. Und da sie, wie ja schon mehr ganz richtig geschrieben, nicht zu 41 AufenthV zählen, müssen die einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Wenn man aus Bekanntenkreisen was anderes hört, ist dies sicherlich nicht auf alle Fälle immer anzuwenden. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 30.07.2007 um 09:52:41
Ok, das Gesetz ist wohl so.....aber wo ist der "Anreiz" die doch eher aufwändige FZF in die Wege zu leiten wenn man sowieso praktisch Reisefreiheit genießt.
Ich glaube das die ABH's bei Ihren Ermessenentscheidungen großzügiger mit den Staaten umgehen, die erstmal kein Visum zur Einreise brauchen. Es werden dagegen häufiger Probleme gemacht, wenn man z.B. mit einem Schengenvisum hier heiratet. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von graptemy am 30.07.2007 um 10:32:13 xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 09:52:41:
Der Anreiz liegt darin, dass Grundsätzlich keine AE erteilt werden muss, wenn man das FZF-Visumverfahren nicht betreibt. Es könnte den Betroffenen passieren, dass die AE wegen fehlendem Visumverfahren abgelehnt wird. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von jetflyer am 30.07.2007 um 10:52:43
Vielleicht ein bischen OT..
Aber vielleicht kann ja mal ein Profi ein bischen aufklären: Was genau wird eigentlich bei einem FZF Visaverfahren "in einem Normalfall" speziell geprüft? folgendes fiktives Beispiel: Hochzeit mit Deutschem/r in DK, Heiratsurkunde mit Übersetzung und Pass mit gültigem Shengen Visa liegen vor. Und nun reist der/die EhegatteIn wieder ins Heimatland. Wo liegt denn jetzt (jenseits vom erzieherischen Zweck, Vorschriften einzuhalten ;) der praktische Nährwert des Ganzen? (wie gesagt: Speziallfälle wie Dokumentenprüfung in unsicheren Herkunftsländern, Asyl, LU Sicherung bei Ausländern, etc. mal außen vorgelassen..) Grüße Jetflyer |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 30.07.2007 um 11:17:10
Die Heiratsurkunde brauchst Du gar nicht übersetzen lassen, denn sie wird in 3 Sprachen ausgestellt (Dänisch, Deutsch, Englisch) und wird hier aufgrund eines Abkommens auch so anerkannt.
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Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 30.07.2007 um 11:37:41 jetflyer schrieb am 30.07.2007 um 10:52:43:
Einen Teil der Antworten gibst du dir hier bereits selber: jetflyer schrieb am 30.07.2007 um 10:52:43:
Aber vor allem wird in DK nicht genau geprüft, ob der Drittstaatler wirklich heiratsfähig ist. Die Dänen akzeptieren als sog. "Ledigikeitsbescheinigung" die deutsche Meldebescheinigung, auf der der Familienstand des Drittstaatlers mit "ledig" vermerkt ist. Doch ob das stimmt oder nicht, hat das Meldeamt in Deutschland nicht geprüft. Die Dänen machen sich die Sache einfach und sagen, "wir haben ein deutsches Dokument, das die Ledigkeit des Drittstaatlers bestätigt". Somit ist es kein Problem, dass Verheiratete nochmals heiraten. Damit ist möglich - ohne auch nur ein gefälschtes Dokument zu bringen - heiraten zu können. Erst durch das nachgeschobene Prüfverfahren seitens des deutschen Standesamtes kommt dieser Schwindel ans Tageslicht. Das dürfte aber bald Historie und Legende sein. trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Muleta am 30.07.2007 um 11:48:17 trixie schrieb am 30.07.2007 um 11:37:41:
was bitte prüft das deutsche Standesamt in solchen Konstellationen und wer gibt hierzu den Prüfauftrag? Muleta |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von jetflyer am 30.07.2007 um 12:04:14 Zitat:
Ob das denn auch bei FZF immer geprüft wird? In Ru haben wir ja auch ohne EFZ mit selbiger Meldebestätigung geheiratet. Übrigens nicht um irgendeine Abkürzung zu nehmen, man kannte in Omsk sehr wohl dieses deutsche Zettelchen UND WOLLTE ES PARTOUT NICHT HABEN! ..sondern eben eine apostollierte Meldebescheinigung. Na ja, und in D. hat man die russische Hochzeitsurkunde mit Apostille und Übersetzung kopiert und zu den Akten bei ABH und Einwohnermeldeamt genommen... und das war´s.. IMHO hätte meine Frau auch schön mit mir zusammen einreisen können, die Dokumente vorlegen und nicht 3 Monate in Ru warten müssen, .. aber wir hatten kein Interesse an Stress mit Behörden.. Ich pers. hab da jetzt außer der Wartezeit dokumententechnisch keinen Unterschied zu einer Hochzeit in DK. bemerkt, aber wie gesagt, ich weiß halt nicht, was da "intern" sonst noch so bei FZF "im Hintergrund" geprüft wird.. Vielleciht kann ich halt so sicherer sein, das meine Frau keine "Terroristin" im herkömmlichen Sinne ist :D... nur beim Bankkonto ;) Liebe Grüße Jetflyer |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 30.07.2007 um 12:04:26 Muleta schrieb am 30.07.2007 um 11:48:17:
Wie die Dänen die Richtigkeit dieser Angaben prüfen, müßtest du die Dänen fragen. Aber es reichte ihnen bisher, als "Beweis" dass der/die Drittstaatler heiratsfähig ist. trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von thom am 30.07.2007 um 15:11:29 trixie schrieb am 30.07.2007 um 11:37:41:
Das ist eine Behauptung, die so nicht stimmen kann. Die Richtigkeit und Aktualität der Melderegister wird durch einen internen Datenabgleich sicher gestellt, den die Meldebehörden unverzüglich nach der Anmeldung am neuen Wohnsitz durchführen. Die Standesämter melden Änderungen des Familienstandes grundsätzlich an die Meldeämter. Die Aufenthalts- und Meldebescheinigung wird also nicht ohne Grund auch als "Ledigkeitsbescheinigung" benutzt, somit wäre es sicher ein "Problem, dass Verheiratete nochmals heiraten." Es gibt auch kein nachgeschobenes Prüfungsverfahren. muletas diesbezügliche Anmerkung hast Du sicher mißverstanden, trixie. Vielleicht meinst Du die Möglichkeit, dass ein Standesbeamter z.B. beim Antrag auf Anlegen eines Familienbuch bei begründetem Zweifel am Dokumentierten entspr. Prüfungen auslöst. thom |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von jetflyer am 30.07.2007 um 15:30:45
Ist bestimmt richtig über den Abgleich der Daten, was Du schreibst @Thom
Kann sich aber logischerweise nur um einen Abgleich Standesamt/Meldebehörde innerhalb D. handeln! Also rein theoretisch hätte ich ca. 17 mal im Ausland heiraten können... ;) Als ich zurück nach D. kam, bin ich (freiwillig :) zur Meldebehörde gedackelt und habe über meine Hochzeit in Ru "berichtet" äh. sie "gemeldet". Man nahm wie gesagt meine russische Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung entgegen, freute sich und tipperte meinen neuen Familienstand ins System. Ob ich nun mit ´ner Dk Urkunde oder der Ru Urkunde gekommen wäre (Die russische Apostille hat zwar schön die Echtheit meiner Urkunde dokumentiert, aber mehr auch nicht) Naja selbst mit EFZ: Kann ich ja auch mehrfach für eine Heirat im Ausland beantragen.. bischen mühseliger, aber auch mit dem Ding muß ich ja nicht heiraten.. bzw. keiner in D. weiß, ob ich auch wirklich geheiratet habe (bzw. wen)..... Ich sehe da immer noch nicht den Sinn des FZF Verfahrens in meinem Falle....(In Bezug auf mein Bsp. weiter oben) Liebe Grüße Jetflyer |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von trixie am 30.07.2007 um 17:27:28 thom schrieb am 30.07.2007 um 15:11:29:
Da du meine Aussage nur teilweise zitiert hast, verfälscht du meine Aussage. Ich habe davon gesprochen, dass ein Drittstaatler bei der Anmeldung seinen Familienstand als ledig angeben kann. Ob dieser richtig ist, kann keine deutsche Meldebehörde überprüfen. ;) trixie |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von thom am 30.07.2007 um 17:53:59
trixie, sorry,
das habe ich voll übersehen. thom p.s. jetflyers post zeigt, dass bei vielen Auslandsheiraten die Registrierung grundsätzlich nicht gesichert ist. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 30.07.2007 um 18:55:13
Ist ja auch irgendwie logisch, dass die Dänen der Deutschen Meldebescheinigung Glauben schenken. Warum soll eine Deutsche Meldestelle etwas bescheinigen was von einem Deutschen Standesamt hinterher angezweifelt wird? Das ist doch total unlogisch, da muss ich den Dänen recht geben!
Tatsache ist: die Meldestellen in Deutschland nehmen die Angaben von zuziehenden Ausländern über deren Familienstand ohne Prüfung auf. Wenn sich einer hier als ledig meldet dann wird das so übernommen. Eine Prüfung kann nur an diesem Punkt etwas bewirken. Kommt man erst mit einer Dänischen Heiratsurkunde an, muss diese akzeptiert werden. Das wird auch in Zukunft so sein, oder wurde das Abkommen gekündigt?Eine Überprüfung durch eine Behörde hier ohne eindeutigen Verdacht ist gar nicht zulässig. Und wenn stehen die Behörden hier in der Beweispflicht, z.B. wenn Sie sichere Informationen darüber haben das die Person doppelt verheiratet ist.... Letztendlich ist das alles wieder typisch Deutsch, Dänemark ist ein Land in bester Ordnung, dort gibt es auch nicht mehr Heiratsschwindler als hier. Und nicht zu vergessen: es ist eine Straftat. Man kann eben nicht jede verhindern. Mehrfach verheiratet zu sein (gleichzeitig) spricht schon für eine gewisse kriminelle Energie... |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von Mikael321 am 30.07.2007 um 19:25:46 xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 18:55:13:
Ich finde beides, nicht so tragisch. Michael |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 30.07.2007 um 19:40:08
Wie gesagt, möglich ist es. Da man es nicht verbieten kann in Dänemark ohne weitere Legalisierungen zu heiraten, muss man hier die Überprüfung bei der Anmeldung vornehmen, damit die Meldebescheinigung mit Familienstandsanzeige auch wirklich wirklich stimmt...
Man kann den Dänen aber auch keine Nachlässigkeit unterstellen. Einem offiziellen Papier einer Deutschen Behörde muss man Glauben schenken dürfen. Übrigens prüfen die Dänen genau das Scheidungsurteil, wenn jemand schonmal verheiratet war. In diesem Fall geht's mit der Heirat gar nicht mal so schnell. Ich würde gerne mal wissen, wie oft solche Betrügerein vorkommen. Ich könnte mir vorstellen das die Zahl verschwindend gering ist. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von proll am 30.07.2007 um 19:49:15 xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 18:55:13:
Ich möchte den Aufschrei der Bürger nicht hören, wenn bei einem so einfachen Vorgang wie beieiner melderechtlichen Anmeldung plötzliche alle Angaben einem genauen Prüfverfahren unterzogen werden. Gott sei Dank wissen die Deutschen, dass ein melderechtlicher Vorgang nicht so weitreichende Folgen wie eine Eheschließung hat und beschränkt deshalb die Prüfung der Angaben auf die anzahlmäßig wesentlich geringeren Eheschließungen beschränkt. Vielleicht hat Deutschland auch schon eher erkannt, dass mit Eheschließungen mehr Schindluder getrieben wird. xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 18:55:13:
Gibt es Statistiken ? In Deutschland gibt es nicht so viele Heiratsschwindler, weil die VOR Eheschließung keine Erlaubnis zur Eheschließung bekommen ;) Das liegt am Prüfverfahren. proll |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von xxl1969 am 31.07.2007 um 09:24:38 schrieb am 30.07.2007 um 19:49:15:
Kannst Du das statistisch belegen? |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von proll am 31.07.2007 um 10:21:35 xxl1969 schrieb am 31.07.2007 um 09:24:38:
Natürlich nicht, deshalb war ja auch ein zwinkernder Smiley dahinter ! |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von DonCamillo am 31.07.2007 um 10:25:07 xxl1969 schrieb am 31.07.2007 um 09:24:38:
jepp, aus eigenen Fällen resultieren ca. 3 von 10 Fällen ;) DC |
Titel: Re: Sprachkenntnisse bei Visaantragstellung! Beitrag von fons am 31.07.2007 um 11:04:35
Wir sind mal wieder vom Ausgangsthema Lichtjahre
entfernt. Thema Scheinehenstatistik oder so ähnlich ggf im Userforum fortsetzen :closed |
Titel: Re: Neue Beschlüsse der Koalition Beitrag von Aurillac am 27.08.2007 um 15:01:51
Die deutsche Botschaft in Bangkok schreibt in ihrem Newsletter bereits, dass Deutschkenntnisse nur noch durch einen Test beim Goetheinstitut nachgewiesen werden koennen.
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/Botschafts__Newsletter/08__August__downloaddatei,property=Daten.pdf |
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