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Ausweisersatz/Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 3.622 mal)
solen
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20.07.2007 um 12:39:55
 
Hallo,
ich habe eine andere Frage: wo ist der Unterschied zwischen einem Ausweisersatz und einer Fiktionsbescheinigung?Ich hatte bis vor einigen Monaten eine Fiktionsbescheinigung ,die wurde fuer drei Monate ausgestellt und das zwei mal bis ich eine Aufenthalstkarte bekommen habe.Nun sagte aber mein Anwalt das ich mit dieser Fiktionsbescheinigung nach Kosovo fliegen kann.Meine frage ist darf den mein Sohn mit dem Ausweisersatz (die Aufenthaltserlaubnis ist in dem Ausweisersatz bis 10.01.2008 befristet) in den Kosovo fliegen?

Danke
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Daddy
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Antwort #1 - 20.07.2007 um 13:21:22
 
Hallo,

Der Ausweisersatz ist ein Inlandsdokument und berechtigt nicht zum Grenzübertritt.

Mal diesen Thread und die dort verlinkten lesen ... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184860899/1#1

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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solen
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Antwort #2 - 20.07.2007 um 21:13:49
 
Hallo,
ja das habe ich heute auch rausgefunden.Ich habe bei der Polizei am Flughafen angerufen und gefragt,die haben gesagt das es in der Theorie nicht erlaubt ist das Land zu verlassen,aber in der Praxis machen die eine Ausnahme.Ich darf also meinen Sohn doch mit in dem Kosovo mit dem Ausweisersatz mit nehmen.Wie gesagt so hat man mir heute die Auskunft am Flughafen gegeben,wie das fuer andere Laender ist weiss ich netuerlich nicht ob die auch bei sowas eine Ausahme machen.Da ich ja sozusagen in meinem Heimatland fliege hat man mir gesagt dass,das auch mit dem Ausweisersatz geht.Der wuerde dann aber am Flughafen noch ein anderes Dokument mitbekommen,damit beim Rueckflug keine Probleme entstehen.Also ich gebe jeden den Tip einfach nachzufragen wenn man den mit sowas vereisen moechte.

Danke fuer deine Antwort  Daddy
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Antwort #3 - 20.07.2007 um 21:24:20
 
Es ist nicht nur in der Theorie kein Grenzübertrittsdokument ... sondern auch in der Praxis ... aber ich denke die Kollegen haben dir einen Notreiseausweis "zugesagt". Ist nach meiner Erfahrung möglich, da gerade im Kosovo die Grenzkontrolle durch die UNMIK (also auch deutsche Kollegen) gemacht wird ... aber du wirst bei Ausstellung unterschreiben, dass du due Reise auf eigenes Risiko antrittst und Schadensersatzansprüche gegen D ausgeschlossen sind ....
Letztendlich wird nur die Ausreise aus D und die Wiedereinreise nach D garantiert ... nicht aber die Einreise ins Zielland ...

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Antwort #4 - 20.07.2007 um 21:31:43
 
Das wird wahrscheinlich der Fall sein,aber ich denke nicht das jetzt Kosovo mir den Zutritt verweigert schliesslich bin ich kosovoalbanerinn.Ich bin zumindest froh das es doh ein Moeglichkeit gibt doch dorthin zu reisen.Wie das genau ablafuen wird und was ich genau am Flughafen ausgestellt bekomme,kann ich ja dann nach meiner Rueckreise erzaehlen.

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Daddy
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Antwort #5 - 20.07.2007 um 21:45:33
 
Was du wahrscheinlich ausgestellt bekommst steht außer Frage, soviel Möglichkeiten hat die Bundespolizei nicht ... aber ein Erfahrungsbericht schadet nie  Zwinkernd

Ich möchte nur eins betonen -für alle anderen, die diesen Thread lesen- das ist immer eine Einzelfallentscheidung und bei weitem nicht für alle Länder möglich!

Nichtsdestotrotz solen ... angenehme und gute Reise Smiley

Daddy
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