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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> bin nur etwas neugierig :)
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Beitrag begonnen von sonic am 20.07.2007 um 22:01:31

Titel: bin nur etwas neugierig :)
Beitrag von sonic am 20.07.2007 um 22:01:31
bei den Einbürgerungsunterlagen wird u.a. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf gefragt.
d.h. doch dass der Lebenslauf handschriftlich sein soll. Computer- und sonstige Maschinenschrift darf nicht benutzt werden, oder?

das kommt mir ehrlich gesagt ein bissel ungewöhnlich vor und deswegen möchte ich unsere netten EBH-Kollegen nach dem Sinn dieser Regelung fragen.  

ich meine wer will denn bitte heutzutage einen handschriftlichen Lebenslauf  :D

ist vielleicht ne blöde Frage aber wie gesagt, ich bin nur etwas neugierig  ;)

Sonic

Titel: Re: bin nur etwas neugierig :)
Beitrag von DonCamillo am 21.07.2007 um 10:05:22

sonic schrieb am 20.07.2007 um 22:01:31:
ich meine wer will denn bitte heutzutage einen handschriftlichen Lebenslauf  


die Einbürgerungsbehörde ! gem. den gesetzl. Bestimmungen

DC

Titel: Re: bin nur etwas neugierig :)
Beitrag von Mikael321 am 21.07.2007 um 10:41:00

schrieb am 21.07.2007 um 10:05:22:
die Einbürgerungsbehörde ! gem. den gesetzl. Bestimmungen

Scheint aber von einigen EB liberal ausgelegt zu werden, wenn es so sein sollte. Bei der Einbürgerung meiner Frau, hat die EB auch einen Maschinengeschriebenen akzeptiert. (Waren auch so 5 Seiten) IMHO geben das die Bestimmungen auch nicht her. (zumindest nicht bei Deutsch verheiratet) " Delinquent muss sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen können " Von Schreiben, steht da nichts.

Michael

Titel: Re: bin nur etwas neugierig :)
Beitrag von maki am 21.07.2007 um 10:46:38
Ist es eine §8 Einbürgerung?

Titel: Re: bin nur etwas neugierig :)
Beitrag von sonic am 21.07.2007 um 14:56:03

maki schrieb am 21.07.2007 um 10:46:38:
Ist es eine §8 Einbürgerung?


nein §10

@DC das beantwortet meine frage aber nicht  ;)

ist ja auch nicht so wichtig. wollte ich nur den sinn wissen, der dahinter steht.

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