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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> bin nur etwas neugierig :) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184961692 Beitrag begonnen von sonic am 20.07.2007 um 22:01:31 |
Titel: bin nur etwas neugierig :) Beitrag von sonic am 20.07.2007 um 22:01:31
bei den Einbürgerungsunterlagen wird u.a. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf gefragt.
d.h. doch dass der Lebenslauf handschriftlich sein soll. Computer- und sonstige Maschinenschrift darf nicht benutzt werden, oder? das kommt mir ehrlich gesagt ein bissel ungewöhnlich vor und deswegen möchte ich unsere netten EBH-Kollegen nach dem Sinn dieser Regelung fragen. ich meine wer will denn bitte heutzutage einen handschriftlichen Lebenslauf :D ist vielleicht ne blöde Frage aber wie gesagt, ich bin nur etwas neugierig ;) Sonic |
Titel: Re: bin nur etwas neugierig :) Beitrag von DonCamillo am 21.07.2007 um 10:05:22 sonic schrieb am 20.07.2007 um 22:01:31:
die Einbürgerungsbehörde ! gem. den gesetzl. Bestimmungen DC |
Titel: Re: bin nur etwas neugierig :) Beitrag von Mikael321 am 21.07.2007 um 10:41:00 schrieb am 21.07.2007 um 10:05:22:
Scheint aber von einigen EB liberal ausgelegt zu werden, wenn es so sein sollte. Bei der Einbürgerung meiner Frau, hat die EB auch einen Maschinengeschriebenen akzeptiert. (Waren auch so 5 Seiten) IMHO geben das die Bestimmungen auch nicht her. (zumindest nicht bei Deutsch verheiratet) " Delinquent muss sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen können " Von Schreiben, steht da nichts. Michael |
Titel: Re: bin nur etwas neugierig :) Beitrag von maki am 21.07.2007 um 10:46:38
Ist es eine §8 Einbürgerung?
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Titel: Re: bin nur etwas neugierig :) Beitrag von sonic am 21.07.2007 um 14:56:03 maki schrieb am 21.07.2007 um 10:46:38:
nein §10 @DC das beantwortet meine frage aber nicht ;) ist ja auch nicht so wichtig. wollte ich nur den sinn wissen, der dahinter steht. |
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