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In DE Wohnen aber in FR studieren (Gelesen: 1.798 mal)
seci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag In DE Wohnen aber in FR studieren
18.07.2007 um 18:25:50
 
Hallo Zusammen,

ich möchte gern folgendes machen.

in Deutschland wohnen aber in der Zeit in Frankreich studieren.

So möchte ich machen:
In Kehl oder Offenburg (DE) ca. 13 km von Straßburg (FR) wohnen aber in Straßburg (FR) für zwei Jahre studieren. (Master) und wieder nach DE

Grund: Ich will meine Aufenthaltzeit nicht in Deutschland verlieren..

Ich bin aus nicht EU, seit ca. 8 Jahre in Deutschland und seit ca. 1 Jahr (nach dem Studium) habe ich das Visum wegen Arbeitstelle.

Meine Frage ist :

kann ich ein Visum in Deutschland dafür bekommen ?
gibt es eine Finanzierung Möglichkeit in Deutschland, nachdem ich viele Jahre hier gewohnt und gearbeitet habe ? (z.B Arbeitsamt)

Merci beaucoup für ihre Antworte.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 18.07.2007 um 19:32:25
 
seci schrieb am 18.07.2007 um 18:25:50:
kann ich ein Visum in Deutschland dafür bekommen ?
gibt es eine Finanzierung Möglichkeit in Deutschland, nachdem ich viele Jahre hier gewohnt und gearbeitet habe ? (z.B Arbeitsamt)


Hallo,

zweimal ein klares Nein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.07.2007 um 19:53:26
 
seci schrieb am 18.07.2007 um 18:25:50:
Ich bin aus nicht EU, seit ca. 8 Jahre in Deutschland und seit ca. 1 Jahr (nach dem Studium) habe ich das Visum wegen Arbeitstelle.


in einem halben Jahr müsste für Dich die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt-EG) in Frage kommen. Dann müsste es gehen, vorher wohl nicht.

Ergänzung: Finanzierung des (weiteren) Studiums aus öffentlichen deutschen Mitteln aber auch dann wohl nicht.

Muleta
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seci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.07.2007 um 20:31:58
 
Hallo Muleta,

vielen Dank für deine Antwort.


Zitat:
in einem halben Jahr müsste für Dich die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt-EG) in Frage kommen. Dann müsste es gehen, vorher wohl nicht.


ist das sicher ?

also: in september werde ich 8 Jahre in DE haben.  7 Jahre waren für Studium und 1 Jahre mit Arbeitstelle.

danke!
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 18.07.2007 um 21:00:35
 
seci schrieb am 18.07.2007 um 20:31:58:
ist das sicher ?


da ich nicht über hellseherische und/oder prophetische Gaben verfüge, wirst Du Dir die Antwort auf diese Frage woanders holen müssen.

Zitat:
also: in september werde ich 8 Jahre in DE haben.  7 Jahre waren für Studium und 1 Jahre mit Arbeitstelle.


Studium zur Hälfte (=3,5 J), Arbeit voll (= 1 J) -> 4,5 Jahre. Du brauchst 5 Jahre. Und natürlich die sonstigen Voraussetzungen (§ 9a ff. AufenthG 2007)

Muleta
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salute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #5 - 19.07.2007 um 14:09:29
 
Hallo Muleta,
laut § 16(2) AufenthG ....sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht.§9 findet keine Anwendung.

Ich versteh das so, dass dann aus dem Aufenthalt nach § 16 AufenthG, kein Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis entstehen kann.

Eine Anrechnung des Studiums im Rahmen § 9 BeschVerfV kann bis zu 2 Jahren erfolgen. Bleibt aber immernoch der §16(2) AufenthG " soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden".
Komme somit zu der Erkenntnis, kein Anspruch auf Niederlassungserlaubnis.
Einzige Möglichkeit: Studium beenden, anschließend Aufenthalt nach §16(4) AufenthG und dann erst Antrag auf Beschäftigung. Im Moment besteht keine Möglichkeit.

Grüße Salute
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salute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #6 - 19.07.2007 um 14:16:13
 
Oh mann.
Jetzt schmeiß ich das schon zusammen...die Hitze...
Nehme das zurück. auf jeden Fall den Teil der das beendigen des Studiums einschließt. Habe 2 Beiträge zusammen geschmissen.
Sorry Sorry Sorry...
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Zeppelin
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Antwort #7 - 19.07.2007 um 14:35:38
 
seci schrieb am 18.07.2007 um 18:25:50:
gibt es eine Finanzierung Möglichkeit in Deutschland, nachdem ich viele Jahre hier gewohnt und gearbeitet habe ?

Hast Du es schon mal mit einem Stipendium versucht oder Föderung durch den DAAD?

Die Ausgangskostellation ist etwas unklar.
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