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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> In DE Wohnen aber in FR studieren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184775951 Beitrag begonnen von seci am 18.07.2007 um 18:25:50 |
Titel: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von seci am 18.07.2007 um 18:25:50
Hallo Zusammen,
ich möchte gern folgendes machen. in Deutschland wohnen aber in der Zeit in Frankreich studieren. So möchte ich machen: In Kehl oder Offenburg (DE) ca. 13 km von Straßburg (FR) wohnen aber in Straßburg (FR) für zwei Jahre studieren. (Master) und wieder nach DE Grund: Ich will meine Aufenthaltzeit nicht in Deutschland verlieren.. Ich bin aus nicht EU, seit ca. 8 Jahre in Deutschland und seit ca. 1 Jahr (nach dem Studium) habe ich das Visum wegen Arbeitstelle. Meine Frage ist : kann ich ein Visum in Deutschland dafür bekommen ? gibt es eine Finanzierung Möglichkeit in Deutschland, nachdem ich viele Jahre hier gewohnt und gearbeitet habe ? (z.B Arbeitsamt) Merci beaucoup für ihre Antworte. |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von ronny am 18.07.2007 um 19:32:25 seci schrieb am 18.07.2007 um 18:25:50:
Hallo, zweimal ein klares Nein ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von Muleta am 18.07.2007 um 19:53:26 seci schrieb am 18.07.2007 um 18:25:50:
in einem halben Jahr müsste für Dich die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt-EG) in Frage kommen. Dann müsste es gehen, vorher wohl nicht. Ergänzung: Finanzierung des (weiteren) Studiums aus öffentlichen deutschen Mitteln aber auch dann wohl nicht. Muleta |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von seci am 18.07.2007 um 20:31:58
Hallo Muleta,
vielen Dank für deine Antwort. Zitat:
ist das sicher ? also: in september werde ich 8 Jahre in DE haben. 7 Jahre waren für Studium und 1 Jahre mit Arbeitstelle. danke! |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von Muleta am 18.07.2007 um 21:00:35 seci schrieb am 18.07.2007 um 20:31:58:
da ich nicht über hellseherische und/oder prophetische Gaben verfüge, wirst Du Dir die Antwort auf diese Frage woanders holen müssen. Zitat:
Studium zur Hälfte (=3,5 J), Arbeit voll (= 1 J) -> 4,5 Jahre. Du brauchst 5 Jahre. Und natürlich die sonstigen Voraussetzungen (§ 9a ff. AufenthG 2007) Muleta |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von salute am 19.07.2007 um 14:09:29
Hallo Muleta,
laut § 16(2) AufenthG ....sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht.§9 findet keine Anwendung. Ich versteh das so, dass dann aus dem Aufenthalt nach § 16 AufenthG, kein Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis entstehen kann. Eine Anrechnung des Studiums im Rahmen § 9 BeschVerfV kann bis zu 2 Jahren erfolgen. Bleibt aber immernoch der §16(2) AufenthG " soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden". Komme somit zu der Erkenntnis, kein Anspruch auf Niederlassungserlaubnis. Einzige Möglichkeit: Studium beenden, anschließend Aufenthalt nach §16(4) AufenthG und dann erst Antrag auf Beschäftigung. Im Moment besteht keine Möglichkeit. Grüße Salute |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von salute am 19.07.2007 um 14:16:13
Oh mann.
Jetzt schmeiß ich das schon zusammen...die Hitze... Nehme das zurück. auf jeden Fall den Teil der das beendigen des Studiums einschließt. Habe 2 Beiträge zusammen geschmissen. Sorry Sorry Sorry... |
Titel: Re: In DE Wohnen aber in FR studieren Beitrag von Zeppelin am 19.07.2007 um 14:35:38 seci schrieb am 18.07.2007 um 18:25:50:
Hast Du es schon mal mit einem Stipendium versucht oder Föderung durch den DAAD? Die Ausgangskostellation ist etwas unklar. |
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