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Aufenthalt Zweck Ändern (Gelesen: 1.421 mal)
sipserver
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt Zweck Ändern
19.07.2007 um 01:20:27
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mal gern hier ein frage stellen. ich bin über 8 Jahre in Deutschland aber leider wegen einige Prüfung biss jetzt mein Studium noch nicht fertig ist . laufende Projekt von unsere Uni ich habe viele Job Angebot bekommen als IT-Ingenieur zu Arbeiten und diejenigen Firmen die mit mein Fachkenntnisse interessiert sind auch bereit mit mir ein unbefristet vertrag zu abschließen. d. ich habe folgendes frage:

Nach dem Abschluss ich weis neue Regel ein Jahre Möglichkeit .

ich habe derzeitig (§ 16 Abs. 1 AufenthG) soweit die frage wann soll ich Studium Abschließen kann ich später organisieren es kann ein Jahr mehr dauern) aber welche Job Angebot was ich jetzt gerade bekomme Mann kann nur träumen sogar nachdem Abschluss auch.

Nach dem Abschluss ich weis neue Regel ein Jahre Möglichkeit. ich kenne auch § 16 Abs. 2 AufenthG. aber im meine fall es besteht ein gesetzlich Anspruch weil die Firma kein entsprechend Qualifikationen Person in D findet wie ich besitze und nach Stellenangebot es wird ein spezial Signalisierung Fachkenntnisse angefordert und zweiten es besteht auch öffentlich Interesse.

Es wäre sehr liebe von euch wenn Sie mir ein Rat geben könnten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Grüsse
SIPSERVER
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Mick
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Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 19.07.2007 um 01:39:28
 
Hi,
sorry, ich habe jetzt x-mal Dein Post gelesen. Aber
ich verstehe immer noch nicht, was Du genau wissen
möchtest. Ich vermute mal, es geht um die AE nach
dem Abschluss des Studiums. Natürlich ist dann keine
AE nach § 16 Abs. 4 AufenthG erforderlich, Du kannst
auch direkt einen Job annehmen, für den eine AE er-
teilt werden kann.
Wenn Du wissen möchtest, ob Du schon vor Abschluss
des Studiums eine AE zwecks Erwerbstätigkeit erhalten
kannst: Nein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 19.07.2007 um 07:23:44
 
Zitat:
aber im meine fall es besteht ein gesetzlich Anspruch weil die Firma kein entsprechend Qualifikationen Person in D findet

Dürfte unwahrscheinlich sein, dass (selbst falls die keinen finden), da ein ANSPRUCH entsteht ...

BTW: Da die Firma in ganz Deutschland niemanden finden kann, dürfte dein Gehalt bei ca. 120.000 Euro liegen?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 19.07.2007 um 07:54:50
 
sipserver schrieb am 19.07.2007 um 01:20:27:
es besteht auch öffentlich Interesse.


das höre ich in letzter Zeit häufiger (wie kommen die Leute bloß plötzlich auf den Schnack?). Erzähl mal genauer, warum das öffentliche Interesse besteht. Das wäre, falls zutreffend, in der Tat eine Chance.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 19.07.2007 um 09:10:12
 
Zitat:
ich bin über 8 Jahre in Deutschland aber leider wegen einige Prüfung biss jetzt mein Studium noch nicht fertig ist

Übrigens wird's damit also langsam Zeit, mit dem Studium mal fertig zu werden. Bei 10 Jahren Aufenhalt zieht die ABH normalerweise den terminalen Schlussstrich und dann ist das Thema Hierbleiben erstmal ad acta gelegt ...

BTW, @sipserver: Änder mal dein Profil bitte. Ich glaube nicht, dass deine Beziehung zum Ausländerrecht "Mitarbeiter einer Ausländerbehörde" ist, sondern wohl eher "bin selbst Ausländer".
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.07.2007 um 14:46:22
 
Muleta schrieb am 19.07.2007 um 07:54:50:
das höre ich in letzter Zeit häufiger (wie kommen die Leute bloß plötzlich auf den Schnack?).



War traditionell ein Erteilungsgrund.

Gruß, ULF
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