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deutsch-tunesische Ehe (Gelesen: 7.636 mal)
nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 18.07.2007 um 18:23:37
 
"wenn er ein entsprechendes Visum zur Familienzusammenführung bekommt, ja"

das war es was ich wissen wollte. Die Wenns...
Ich möchte einfach möglichst Sicherheit haben. Ich werde ihn heiraten, möchte aber natürlich dann auch mit ihm zusammen leben können.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 18.07.2007 um 18:25:04
 
Zitat:
damit ist die genaue Auflage gemeint, die in der AE drin steht, schau bitte einfach mal nach


Hier gibt sie uns die Auflösung des Rätsels:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184757898/0#0

trixie
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 18.07.2007 um 18:36:19
 
trixie schrieb am 18.07.2007 um 18:25:04:
Hier gibt sie uns die Auflösung des Rätsels
 ... da soll noch einer durchblicken bei den ganzen Threads

ok, gehen wir mal davon aus, dass die AE eine auflösende Bedingung hatte, dann hält er sich derzeit illegal in Deutschland auf = Straftat = mglw. Ausweisungsgrund
also sollte er schnellstmöglich freiwillig ausreisen, um diesen Zustand zu beenden

welche Unterlagen zur Heirat in Tuneisien erforderlich sind, müsstest du dort erfragen, ggf. setz dich mal mit deinem Standesamt in Verbindung zwecks Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn die Ehe dann ordnungsgemäß in Tunesien geschlossen wurde, sollte der Anerkennung in Deutschland nichts mehr im Wege stehen

welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, hängt von der Gesetzesänderung ab, ich geh mal davon aus, dass er Deutschkenntnisse hat, so dass zumindest dieses Problem wegfallen würde.
Wie wird denn der Lebensunterhalt sichergestellt?

es kommt auch darauf an, ob der illegale Aufenthalt Folgen für ihn haben wird (Anzeige, Höhe der Strafe, ggf. Ausweisung)
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 18.07.2007 um 18:44:28
 
Ja er hat einen Sprachkurs in Deutschland besucht, der war auch Voraussetzung für das Studium in Deutschland. Deutschkenntnisse hat er auf jeden Fall.

Er lebt von Unterstützung seiner Familie aus Tunesien. Die schicken ihm das Geld nach Deutschland.

Ich denke auch dass er wohl sofort ausreisen muss. Mich wundert nur dass sich die Ausländerbehörde nicht gemeldet hat deswegen. Die Fachhochschule hat denen doch sicher mitgeteilt dass er eximmatrikuliert ist. Oh jeh....
Das dies eine Straftat ist war ihm nicht bewusst. Er hat neue Bewerbungen für Fachhochschulen geschrieben und wollte jetzt zum Wintersemester einfach neu studieren. Das das nicht so einfach ist habe ich mir schon gedacht.

Die einzige Möglichkeit auf Dauer zusammen in Deutschland zu leben wäre dann also die Heirat in Tunesien, und diese Ehe dann in Deutschland anerkennen zu lassen.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 18.07.2007 um 18:58:10
 
Zitat:
Das das nicht so einfach ist habe ich mir schon gedacht.


Das ist gut! Nach deiner jetztigen Schilderung ist es unmöglich. Also keine Zeit und Energie für eine KV investieren. Andere Angelegenheiten sollten absoluten Vorrang haben.

trixie
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 18.07.2007 um 19:03:41
 
Ich denke wir werden morgen zur Ausländerbehörde gehen. Ich will auf keinen Fall etwas illegales machen, und er will (wollte) das auch nicht.
Wir werden denen sagen dass er Bewerbungen für ein Studium in Deutschland laufen hat und wir auf jeden Fall heiraten und in Deutschland leben wollen. Vielleicht gibt es ja irgendwie doch eine Möglichkeit nicht den "Umweg" über Tunesien zu machen.
Hoffnung habe ich da kaum  Traurig
Ganz schön blöde Situation.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #21 - 18.07.2007 um 19:11:54
 
Zitat:
Ganz schön blöde Situation.  

könntest Du nicht wenigstens ein einziges Mal die Frage beantworten, ob in seiner AE sowas wie "Erlischt bei Beendigung des Studiums..." oder sowas wie "Zum Zwecke des Studiums.." steht?
Dier kleine Unterschied: Entweder er schon länger illegal, oder er ist es noch gar nicht.
thom
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 18.07.2007 um 19:14:27
 
ich weiß es leider nicht und kann meinen Verlobten erst heute Abend erreichen. Ich vermute aber dass die AE erloschen ist.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 18.07.2007 um 19:27:52
 
Zitat:
ich weiß es leider nicht und kann meinen Verlobten erst heute Abend erreichen. Ich vermute aber dass die AE erloschen ist.


Dann sollte die erste Tat - wenn du deinen Verlobten erreichen kannst - sein, ihm diese Frage zu stellen. Mutmaßungen sind nur verschwendete Zeit.

trixie
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 19.07.2007 um 09:15:51
 
Also ich habe den Pass meines Verlobten hier. Darin steht folgendes:

Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis § 16 Abs. 1 AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur zum Studium der Fachrichtigung Versorgungstechnik.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung die insgesamt 90 Tage oder 180 halabe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Auasübung studentischer Nebentätigkeiten.

Das wars- was sagt ihr dazu? Mein logischer Verstand sagt mir dass die AE nur gilt wenn er eben wirklich studiert. Ich kann aber keinen  Zusatz finden wie ihr gesagt habt, sowas wie "AE erlischt bei Beendigung des Studiums" o.ä.

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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 19.07.2007 um 09:42:25
 
Zitat:
Ich kann aber keinen  Zusatz finden wie ihr gesagt habt, sowas wie "AE erlischt bei Beendigung des Studiums" o.ä.

Dann hat er vermutlich grundsätzlich Schwein gehabt ... Zwinkernd
Eine AE wird nicht automatisch ungültig, wenn der ursprüngliche Zweck wegfällt, solange keine auflösende Bedingung ("erlischt, wenn ...") aufgeführt ist. Bei Kenntniserlangung kann die ABH die AE allerdings kürzer befristen. Er ist allerdings NICHT verpflichtet, den Zweckwegfall der ABH mitzuteilen. ABER ! manche Unis melden ExMas der ABH, wenn es sich um Ausländer mit AE nach 16 handelt! Evtl mal mit der Uni abklären. Falls die ihn schon gemeldet haben, wäre es evtl doch sinnvoll bei der ABH vorstellig zu werden.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #26 - 19.07.2007 um 09:46:40
 
Dann ist er bisher nicht illegal geworden und Ihr solltet Ihr heute nicht zur ABH, sondern erst mal ein paar Punkte klären. Wenn die ABH die Exmatrikulation jetzt erfährt, kann sie die AE wahrscheinlich beenden.
Es ist keine Hochschule angegeben, an der er studieren muss.
Will er in der Fachrichtung bleiben oder wechseln?
Hat er bereits eine Zusage an einer neuen Hochschule?
Wie lange ist die AE gültig?
Gibts an der Hochschule eine Beratungsstelle für Ausländer?
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 19.07.2007 um 09:55:08
 
Diesen Text habe ich direkt aus seinem Pass. Ich habe gedacht dass es bestimmt noch ein ausführlicheres Dokument gibt in dem vielleicht dieser Zusatz stehen könnte. Mein Freund sagt er hat nur diesen Eintrag im Pass.
Im Pass steht nicht an welcher Hochschule er studieren muss, nur die Fachrichtigung.
Er hat jetzt Bewerbungen für eine andere Fachrichtung geschrieben, zu anderen Unies und zu der FH von der er eximmatrikuliert ist. Bisher hat er noch keinen Bescheid bekommen, ich weiß nicht ob die FH ihn noch mal nehmen würde obwohl sie ihn ja rausgeschmissen haben weil er die Studiengebühr nicht gezahlt hat??
Eine Beratungsstelle für Ausländer gibt es leider an der FH nicht.
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trixie
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Antwort #28 - 19.07.2007 um 10:08:43
 
inge schrieb am 19.07.2007 um 09:42:25:
manche Unis melden ExMas der ABH, wenn es sich um Ausländer mit AE nach 16 handelt!  


Scheinbar in diesem Fall nicht, nachdem der Student laut TS bereits seit Januar exmatrikuliert ist.

Da er ohne Kenntnissname der ABH über die Exmatrikulation mit seiner AE in Deutschland bleiben darf, könnt ihr ja wieder dem Thema "Krankenversicherung" widmen.

Unabhängig davon, solltet ihr trotzdem überlegen, wie ihr vorgehen wollt, wenn

a) die ABH von der Exmatrikulation erfährt,
b) die AE im Oktober zu verlängern ist und er aber keinen Studienplatz hat

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 19.07.2007 um 10:14:14
 
Ich bin echt froh dass ich diese Seite gefunden habe und ihr mir helft. Vielen Dank.

Also habe ich es richtig verstanden dass die AE WOHL noch gilt da im Pass kein entsprechender Vermerk angebracht ist dass die AE erlischt bei Beenden des Studiums. Obwohl die AE für Studienzwecke ausgestellt ist und er nicht mehr studiert gilt sie weiter bis November 07.
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