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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> deutsch-tunesische Ehe
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Beitrag begonnen von nemril am 18.07.2007 um 09:45:08

Titel: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 09:45:08
Hallo, ich bin deutsche und mit einem Tunesier verlobt. Seine Situation ist etwas schwierig. Er lebt seit 3 Jahren in Deutschland und hat einen Sprachkurs gemacht und dann ein Studum angefangen. Inzwischen ist er von der Fachhochschule eximmatrikuliert worden. Sein Visum läuft noch bis Oktober 07, wobei ich nicht weiss inwiefern dieses an das Studium gekoppelt war. Er möchte nun ab Oktober wieder studieren. Wir wissen nicht ob es klappt und er einen Studienplatz bekommt. Wir möchten auf jeden Fall (in Deutschland) zusammen bleiben und heiraten. Inwieweit ist aber eine Heirat eine Sicherheit dafür dass er auch in Deutschland bleiben kann? Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus und bitte um Eure Hilfe. Nicht dass wir heiraten und er muss trotzdem nach Tunesien zurück?? Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von inge am 18.07.2007 um 09:55:39
Vorsicht!
Wenn seine AE mit dem Zusatz "Erlischt mit Ende oder Abbruch des Studiums" versehen ist, dann hat er jetzt schon ein mittelschweres Problem ...
Und einfach mal eben schnell woanders einschreiben (evtl. sogar anderes Fach) geht ausländerrechtlich auch nicht SO einfach!

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 10:07:24

schrieb am 18.07.2007 um 09:45:08:
Inzwischen ist er von der Fachhochschule eximmatrikuliert worden. Sein Visum läuft noch bis Oktober 07, wobei ich nicht weiss inwiefern dieses an das Studium gekoppelt war.


Wenn bei der AE z. B. die Nebenbestimmung "AE erlischt mit der Beendigung des Studiums" steht, dann wäre das eine auflösende Bedingung und die AE ist mit der Exmatrikultion erlöschen. Ob diese dann für das angedachte Studium im Oktober von der ABH neu erteilt wird, liegt in deren Entscheidung.

Ohne gültige AE wäre auch eine Heirat in Deutschland nicht möglich. Nur mit einer gültigen AE könntet ihr in Deutschland heiraten. Dann wäre auch der Aufenthalt in Deutschland dauerhaft möglich.

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 10:39:12
hm, ich weiß nicht ob so etwas in seiner AE steht. Wenn ja dann muss er sofort ausreisen und von Tunesien aus eine neue AE beantragen richtig? Wenn kein Zusatz drinn steht kann er bis Oktober bleiben und müsste dann eine Verlängerung beantragen die er nur dann bekommt wenn der neue Studienplatz gesichert ist. Ach oh jeh.
Mal angenommen die AE gilt weiterhin bis Oktober und wir heiraten bis dahin. Kann die Ausländerbehörde ihn dann trotzdem zurück schicken? Ich weiß nicht genau inwieweit eine Heirat auch wirklich seinen Aufenthalt hier sichert.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 10:45:33

schrieb am 18.07.2007 um 10:39:12:
hm, ich weiß nicht ob so etwas in seiner AE steht.  


Um nicht tausend Möglichkeiten zu diskutieren, von denen dann doch 999 falsch sind, wäre es sinnvoll, erst nachzusehen, was in der AE steht. Über alles andere zu reden, macht keinen Sinn.

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 10:54:55
da hast Du wohl Recht. Danke

Titel: Anerkennung Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 14:02:01
Hallo, weiß Jemand ob eine in Deutschland mit einem Tunesier geschlossene Ehe auch in Tunesien "gültig" ist. Und anders herum: Wenn ich als Deutsche meinen tunesischen Verlobten in Tunesien heirate, wird die Ehe in Deutschland anerkannt? Wir wollen auf jeden Fall in Deutschland leben. Mein Verlobter lebt zur Zeit mit Visum in Deutschland.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von ronny am 18.07.2007 um 16:24:36
Letztmalig ein gut gemeinter Hinweis :

Bitte nicht für jede Frage einen neuen Thread aufmachen sondern an den bestehenden anhängen.

Und gestellte Fragen auch mal beantworten, wenn man Antworten will.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 16:43:53

ronny schrieb am 18.07.2007 um 16:24:36:
Und gestellte Fragen auch mal beantworten, wenn man Antworten will.  


Vielleicht macht die Hitze das Verstehen und Beantworten von Fragen so schwer,   ;D

Take it easy ronny!


Zitat:
Mein Verlobter lebt zur Zeit mit Visum in Deutschland.

Das halte ich allerdings für ein Gerücht, denn mit einem Visum könnte nicht studieren.  ;)

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 17:48:11
Ich war nicht online, und außerdem habt ihr mir doch gar keine Frage gestellt.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 17:52:18
@Trixie: Wieso kann man mit einem Visum nicht studieren? Dann habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung gekoppelt an den Studienplatz.
Tut mir auch Leid wenn ich mich hier zu blöd anstelle, aber ihr habt mir doch wirklich keine Fragen gestellt die ich noch beantworten könnte.
Eine Antwort auf meine Frage ob die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird habt ihr mir leider auch nicht gegeben.
Ich würde mich wirklich über Eure Hilfe freuen.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 18:03:32

schrieb am 18.07.2007 um 17:52:18:
Eine Antwort auf meine Frage ob die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird habt ihr mir leider auch nicht gegeben.  


Wenn die Ehe in Tunesien in einem ordentlichen Standesamt geschlossen wird, steht einer Anerkennung nichts im Wege.

Wenn wir uns darauf verständigen können, dass dein Freund zum Studieren eine Aufenthaltserlaubnis hat/hatte, wäre das eine tolle Sache.  ;)

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 18:06:22
@Trixie: Ja er hat eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium.  ::)
Weisst Du ob es ein Problem ist die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anzuerkennen? Hat da Jemand Erfahrungen mit?
Kann er dann nach Deutschland einreisen?

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von Mikael321 am 18.07.2007 um 18:15:24

trixie schrieb am 18.07.2007 um 16:43:53:
Das halte ich allerdings für ein Gerücht, denn mit einem Visum könnte nicht studieren.  ;)
Wie letztens in der Doku "SCHATTENMENSCHEN" zu sehen war, ist es selbst für illegale möglich in Deutschland zu studieren.  ;)

Michael



Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von sunnysunshine am 18.07.2007 um 18:18:01

schrieb am 18.07.2007 um 17:48:11:
Ich war nicht online, und außerdem habt ihr mir doch gar keine Frage gestellt

ok, es war kein Fragezeichen dahinter, aber diese Information wäre trotzdem sehr wichtig:

trixie schrieb am 18.07.2007 um 10:45:33:
wäre es sinnvoll, erst nachzusehen, was in der AE steht.

damit ist die genaue Auflage gemeint, die in der AE drin steht, schau bitte einfach mal nach ;)


schrieb am 18.07.2007 um 18:06:22:
Weisst Du ob es ein Problem ist die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anzuerkennen? Hat da Jemand Erfahrungen mit?  

Liest du die Antworten, die du bekommst?
trixie schrieb dir folgendes:

trixie schrieb am 18.07.2007 um 18:03:32:
Wenn die Ehe in Tunesien in einem ordentlichen Standesamt geschlossen wird, steht einer Anerkennung nichts im Wege.  

warum fragst du das gleiche noch einmal?

schrieb am 18.07.2007 um 18:06:22:
Kann er dann nach Deutschland einreisen?

wenn er ein entsprechendes Visum zur Familienzusammenführung bekommt, ja


Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 18:23:37
"wenn er ein entsprechendes Visum zur Familienzusammenführung bekommt, ja"

das war es was ich wissen wollte. Die Wenns...
Ich möchte einfach möglichst Sicherheit haben. Ich werde ihn heiraten, möchte aber natürlich dann auch mit ihm zusammen leben können.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 18:25:04

Zitat:
damit ist die genaue Auflage gemeint, die in der AE drin steht, schau bitte einfach mal nach


Hier gibt sie uns die Auflösung des Rätsels:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184757898/0#0

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von sunnysunshine am 18.07.2007 um 18:36:19

trixie schrieb am 18.07.2007 um 18:25:04:
Hier gibt sie uns die Auflösung des Rätsels
  da soll noch einer durchblicken bei den ganzen Threads

ok, gehen wir mal davon aus, dass die AE eine auflösende Bedingung hatte, dann hält er sich derzeit illegal in Deutschland auf = Straftat = mglw. Ausweisungsgrund
also sollte er schnellstmöglich freiwillig ausreisen, um diesen Zustand zu beenden

welche Unterlagen zur Heirat in Tuneisien erforderlich sind, müsstest du dort erfragen, ggf. setz dich mal mit deinem Standesamt in Verbindung zwecks Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn die Ehe dann ordnungsgemäß in Tunesien geschlossen wurde, sollte der Anerkennung in Deutschland nichts mehr im Wege stehen

welche Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, hängt von der Gesetzesänderung ab, ich geh mal davon aus, dass er Deutschkenntnisse hat, so dass zumindest dieses Problem wegfallen würde.
Wie wird denn der Lebensunterhalt sichergestellt?

es kommt auch darauf an, ob der illegale Aufenthalt Folgen für ihn haben wird (Anzeige, Höhe der Strafe, ggf. Ausweisung)

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 18:44:28
Ja er hat einen Sprachkurs in Deutschland besucht, der war auch Voraussetzung für das Studium in Deutschland. Deutschkenntnisse hat er auf jeden Fall.

Er lebt von Unterstützung seiner Familie aus Tunesien. Die schicken ihm das Geld nach Deutschland.

Ich denke auch dass er wohl sofort ausreisen muss. Mich wundert nur dass sich die Ausländerbehörde nicht gemeldet hat deswegen. Die Fachhochschule hat denen doch sicher mitgeteilt dass er eximmatrikuliert ist. Oh jeh....
Das dies eine Straftat ist war ihm nicht bewusst. Er hat neue Bewerbungen für Fachhochschulen geschrieben und wollte jetzt zum Wintersemester einfach neu studieren. Das das nicht so einfach ist habe ich mir schon gedacht.

Die einzige Möglichkeit auf Dauer zusammen in Deutschland zu leben wäre dann also die Heirat in Tunesien, und diese Ehe dann in Deutschland anerkennen zu lassen.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 18:58:10

schrieb am 18.07.2007 um 18:44:28:
Das das nicht so einfach ist habe ich mir schon gedacht.


Das ist gut! Nach deiner jetztigen Schilderung ist es unmöglich. Also keine Zeit und Energie für eine KV investieren. Andere Angelegenheiten sollten absoluten Vorrang haben.

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 19:03:41
Ich denke wir werden morgen zur Ausländerbehörde gehen. Ich will auf keinen Fall etwas illegales machen, und er will (wollte) das auch nicht.
Wir werden denen sagen dass er Bewerbungen für ein Studium in Deutschland laufen hat und wir auf jeden Fall heiraten und in Deutschland leben wollen. Vielleicht gibt es ja irgendwie doch eine Möglichkeit nicht den "Umweg" über Tunesien zu machen.
Hoffnung habe ich da kaum  :-[
Ganz schön blöde Situation.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von thom am 18.07.2007 um 19:11:54

schrieb am 18.07.2007 um 19:03:41:
Ganz schön blöde Situation.  

könntest Du nicht wenigstens ein einziges Mal die Frage beantworten, ob in seiner AE sowas wie "Erlischt bei Beendigung des Studiums..." oder sowas wie "Zum Zwecke des Studiums.." steht?
Dier kleine Unterschied: Entweder er schon länger illegal, oder er ist es noch gar nicht.
thom

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 18.07.2007 um 19:14:27
ich weiß es leider nicht und kann meinen Verlobten erst heute Abend erreichen. Ich vermute aber dass die AE erloschen ist.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 19:27:52

schrieb am 18.07.2007 um 19:14:27:
ich weiß es leider nicht und kann meinen Verlobten erst heute Abend erreichen. Ich vermute aber dass die AE erloschen ist.


Dann sollte die erste Tat - wenn du deinen Verlobten erreichen kannst - sein, ihm diese Frage zu stellen. Mutmaßungen sind nur verschwendete Zeit.

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 19.07.2007 um 09:15:51
Also ich habe den Pass meines Verlobten hier. Darin steht folgendes:

Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis § 16 Abs. 1 AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur zum Studium der Fachrichtigung Versorgungstechnik.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung die insgesamt 90 Tage oder 180 halabe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Auasübung studentischer Nebentätigkeiten.

Das wars- was sagt ihr dazu? Mein logischer Verstand sagt mir dass die AE nur gilt wenn er eben wirklich studiert. Ich kann aber keinen  Zusatz finden wie ihr gesagt habt, sowas wie "AE erlischt bei Beendigung des Studiums" o.ä.


Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von inge am 19.07.2007 um 09:42:25

Zitat:
Ich kann aber keinen  Zusatz finden wie ihr gesagt habt, sowas wie "AE erlischt bei Beendigung des Studiums" o.ä.

Dann hat er vermutlich grundsätzlich Schwein gehabt ... ;)
Eine AE wird nicht automatisch ungültig, wenn der ursprüngliche Zweck wegfällt, solange keine auflösende Bedingung ("erlischt, wenn ...") aufgeführt ist. Bei Kenntniserlangung kann die ABH die AE allerdings kürzer befristen. Er ist allerdings NICHT verpflichtet, den Zweckwegfall der ABH mitzuteilen. ABER ! manche Unis melden ExMas der ABH, wenn es sich um Ausländer mit AE nach 16 handelt! Evtl mal mit der Uni abklären. Falls die ihn schon gemeldet haben, wäre es evtl doch sinnvoll bei der ABH vorstellig zu werden.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von thom am 19.07.2007 um 09:46:40
Dann ist er bisher nicht illegal geworden und Ihr solltet Ihr heute nicht zur ABH, sondern erst mal ein paar Punkte klären. Wenn die ABH die Exmatrikulation jetzt erfährt, kann sie die AE wahrscheinlich beenden.
Es ist keine Hochschule angegeben, an der er studieren muss.
Will er in der Fachrichtung bleiben oder wechseln?
Hat er bereits eine Zusage an einer neuen Hochschule?
Wie lange ist die AE gültig?
Gibts an der Hochschule eine Beratungsstelle für Ausländer?

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 19.07.2007 um 09:55:08
Diesen Text habe ich direkt aus seinem Pass. Ich habe gedacht dass es bestimmt noch ein ausführlicheres Dokument gibt in dem vielleicht dieser Zusatz stehen könnte. Mein Freund sagt er hat nur diesen Eintrag im Pass.
Im Pass steht nicht an welcher Hochschule er studieren muss, nur die Fachrichtigung.
Er hat jetzt Bewerbungen für eine andere Fachrichtung geschrieben, zu anderen Unies und zu der FH von der er eximmatrikuliert ist. Bisher hat er noch keinen Bescheid bekommen, ich weiß nicht ob die FH ihn noch mal nehmen würde obwohl sie ihn ja rausgeschmissen haben weil er die Studiengebühr nicht gezahlt hat??
Eine Beratungsstelle für Ausländer gibt es leider an der FH nicht.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 19.07.2007 um 10:08:43

inge schrieb am 19.07.2007 um 09:42:25:
manche Unis melden ExMas der ABH, wenn es sich um Ausländer mit AE nach 16 handelt!  


Scheinbar in diesem Fall nicht, nachdem der Student laut TS bereits seit Januar exmatrikuliert ist.

Da er ohne Kenntnissname der ABH über die Exmatrikulation mit seiner AE in Deutschland bleiben darf, könnt ihr ja wieder dem Thema "Krankenversicherung" widmen.

Unabhängig davon, solltet ihr trotzdem überlegen, wie ihr vorgehen wollt, wenn

a) die ABH von der Exmatrikulation erfährt,
b) die AE im Oktober zu verlängern ist und er aber keinen Studienplatz hat

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 19.07.2007 um 10:14:14
Ich bin echt froh dass ich diese Seite gefunden habe und ihr mir helft. Vielen Dank.

Also habe ich es richtig verstanden dass die AE WOHL noch gilt da im Pass kein entsprechender Vermerk angebracht ist dass die AE erlischt bei Beenden des Studiums. Obwohl die AE für Studienzwecke ausgestellt ist und er nicht mehr studiert gilt sie weiter bis November 07.

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 19.07.2007 um 10:27:12

schrieb am 19.07.2007 um 10:14:14:
Also habe ich es richtig verstanden dass die AE WOHL noch gilt da im Pass kein entsprechender Vermerk angebracht ist dass die AE erlischt bei Beenden des Studiums.


So ist es.  :)


Zitat:
Obwohl die AE für Studienzwecke ausgestellt ist und er nicht mehr studiert gilt sie weiter bis November 07.


Oder Oktober 07? Im Eingangsthread hast du etwas anderes geschrieben.  ;)

trixie


Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 20.07.2007 um 11:40:22
und noch mal eine kurze abschließende Frage:
Wenn wir mit gültiger AE in Dänemark heiraten, wie kompliziert ist es diese Ehe in Deutschland "anerkennen" zu lassen? Oder gilt sie hier automatisch auch?

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von Zeppelin am 20.07.2007 um 11:56:57
[guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184914939/0

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von trixie am 20.07.2007 um 12:16:28

schrieb am 20.07.2007 um 11:40:22:
Wenn wir mit gültiger AE in Dänemark heiraten, wie kompliziert ist es diese Ehe in Deutschland "anerkennen" zu lassen?  

Die Ehe wird in Deuschland zwar anerkannt, aber die Prüfung ob auch die deutschen Eheschließungskriterien vorliegen, muß trotzdem gemacht werden. Sollte sich dann herausstellen, dass dein Verlobter/Ehemann bereits in Tunesien verheiratet ist, dann wird die Ehe wieder aufgehoben.

trixie

Titel: Re: deutsch-tunesische Ehe
Beitrag von nemril am 20.07.2007 um 12:52:04
aha. Vielen Dank

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