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Eheschliesung im ausland und dann fzf? (Gelesen: 823 mal)
Foppel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliesung im ausland und dann fzf?
20.07.2007 um 19:22:02
 
Hallo,

ich bin neu hier, aber kaempfe mit dem Thema seit einiger zeit. Ich bitte um entschuldigung falls meine Fragen hier nur ein muedes gaehnen Verursachen, aber der ganze Paragraphendschungel waechst mir ueber den Kopf. Ich weiss nichtmal ob ich nach den richtigen sachen frage oder suche Smiley

Zu mir, ich bin Deutscher, der mit seiner Philippinischen Verlobten auf den Philippinen lebt.

Wir werden nun den grossen Schritt wagen und heiraten. Der erste Plan war das im Januar zu machen, aber da faengt die Problematik schon an, wegen der Inhaltilichen Ueberpruefung ihrer Dokumente (das dauert nach aussage der Botschaft Manila 4-6 Monate)

Meine Frage hierzu ist ob das erfahrungsgemaess reicht (4-6 Monate) oder ob das hochgegriffen ist? Die Dokumente meiner Verlobten sind alle in Ordnung und keine Spaetregistrierungen...

Wie lange dauert das dann danach erfahrungsgemaess im Standesamt an meinem letzten deutschen Wohnsitz bis da was zurueckkommt?

Danach war der plan fuer eine Weile (1 - 1 1/2 Jahre) in Deutschland zu leben. Mir ist nun nicht klar ob da fuer uns auch das FZF zu tragen kommt, oder wie das funktioniert. Die gesetzestexte gehen davon aus das der eine Teil seinen aufenthalt in Deutschland hat, ist in meinem Fall ja aber nicht so. oder ist das egal?

Fuer unterkunft und das finanzielle ist waerend des aufenthalts in deutschland gesorgt.

Eine weitere sache ist das wir ihren Sohn (also mein Stiefsohn, nicht adoptiert zu dem zeitpunkt) mitbringen wollen. Gilt das nach wie vor das wenn sie einen Aufenthaltstitel hat er automatisch einen bekommt (ist dann 6 jahre alt)

Auch wieder hier: wie lange muss man hier anschlagen um das ueber die buehne zu bringen, sprich wenn wir konsequent das ganze anleiern, wann kommen wir ungefaehr in deutschland an?

Kann das FZF fuer meine verlobte (und den kleinen) angestossen werden solange wir noch nicht verheiratet sind (also parallel zu meinem EFZ? In hinsicht darauf eben das wir zum zeitpunkt des 'erfuellens' verheiratet sein werden?

Ich weiss, eine latte fragen... Und ich hoffe das das alles hier reingehoert

Danke im voraus fuer jeden tip, ratschlag und hilfestellung

Gruss
Frank
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.07.2007 um 19:37:31
 
Foppel schrieb am 20.07.2007 um 19:22:02:
Meine Frage hierzu ist ob das erfahrungsgemaess reicht (4-6 Monate) oder ob das hochgegriffen ist?


Da liegst du gut im Rennen, da die Philippinen ein Land mit unsicheren Urkundenwesen ist.
Wie lange das dauert, bis von deinem zuständigen deutschen Standesamt etwas zurückkommt, läßt sich schlecht bemessen.

Foppel schrieb am 20.07.2007 um 19:22:02:
Danach war der plan fuer eine Weile (1 - 1 1/2 Jahre) in Deutschland zu leben. Mir ist nun nicht klar ob da fuer uns auch das FZF zu tragen kommt, oder wie das funktioniert.  

Du mußt - sofern ihr einen Daueraufenthalt in Deutschland haben wollt - einen Antrag zur FZF stellen. Es wird dann die deutsche ABH zuständig sein, wo euer Aufenthalt sein wird.

Foppel schrieb am 20.07.2007 um 19:22:02:
Fuer unterkunft und das finanzielle ist waerend des aufenthalts in deutschland gesorgt.  

Das ist schon einmal positiv, denn bei Bezug von ALG II Leistungen gäbe es beim Familiennachzug Probleme.

Foppel schrieb am 20.07.2007 um 19:22:02:
Gilt das nach wie vor das wenn sie einen Aufenthaltstitel hat er automatisch einen bekommt (ist dann 6 jahre alt)  

Nachdem die Mutter sorgeberechtig ist - davon gehe ich jetzt aus - kann der Sohn mit nach Deutschland kommen und bekommt eine AE; allerdings mußt du eine VE für den Stiefsohn abgeben.

Foppel schrieb am 20.07.2007 um 19:22:02:
Kann das FZF fuer meine verlobte (und den kleinen) angestossen werden solange wir noch nicht verheiratet sind (also parallel zu meinem EFZ?  

Nein, denn solange keine Eheschließung vorliegt, gibt es auch keine Familie.

trixie
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Foppel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2007 um 03:42:00
 
trixie schrieb am 20.07.2007 um 19:37:31:
Da liegst du gut im Rennen, da die Philippinen ein Land mit unsicheren Urkundenwesen ist.


Eine Aussage die mich immer wieder amuessiert. Von der Effizienz, der Geschwindigkeit und der Qualitaet der Dokumente und Ausweise die man hier bekommt koennte sich unser Deutschland einiges abschneiden. Auch vom Service der Behoerden her. Und aber auch von den Verifikationen her die man hier mitbringen muss, um bestimmte Dokumente zu bekommen.

Aber gut, hilft alles nix Smiley danke auf alle faelle mal fuer die Info's. Zumindest weiss ich jetzt das mein eingeschlagener Weg nicht der ganz falsche ist.

Gruss
Frank
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