Liebe
i4a Gemeinde,
insbesondere liebe (ABH-)
Experten und User mit konkreten Erfahrungen in einem vergleichebaren Fall:
Ich möchte keineswegs, dass Ihr die
bemüht, bitte aber um Eure Einschätzungen zu folgendem SV:
Mei8ne Frau (Studentin, Jura, fast fertig, sehr gute Noten) hätte eigentlich schon längst eine
NE haben können.
Sie lebt seit 4 1/2 Jahren ständig hier und bestreitet ihren gesamten
LU aus eigenem Einkommen aus anspruchsvollem Studi-Nebenjob.
Leider bin ich es, der auf ALG II angewiesen ist (ganz bestimmt nicht deshalb, weil ich zu faul oder zu dämlich zum Arbeiten wäre, sodern aus Gründen, die hier den Rahmen sprengen würden.) Deshalb sieht es bislnag sowohl mit einer
NE, als auch mit einer EB mau aus.
Weil es jedoch besonders für den Übergang in die zweite Jura-Ausbildungsphase (Referendariat) und dann ins Berufsleben für meine Frau sehr wichtig wäre, eine
NE und möglichst auch einen Daueraufenthalt EU zu bekommen, erwägen wir sehr stark, dass sie dennoch einen Antrag auf eine
NE bei unserer
ABH stellt.
Immerhin erfüllt sie ja für sich in jeder Hinsicht die Voraussetzungen (Sprache, Rechtskenntnisse, Einkommen für ihren Eigenbedarf.
Ich selbst werde in wenigen Wochen eine längere berufliche Weiterbildung antreten, die mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Wiedereinsteg in ein 'normales' Berufsleben (sprich ein bezahltes) ermöglichen wird.
Nur habe ich noch nicht herausfinden können, ob die dann geringfügig höheren Bezüge, die ich dann bekommen werde, weiterhin wie Sozialleistungen angesehen werden.
Dass ich derzeit einen anspruchsvollen full-time-Job mache, bei dem ich für 1,50 EUmel/h dem Land Berlin die Einstellung eines Lehrers erspare, dürfte da wohl niemanden interessieren. Den Job mach ich dnnoch sehr gern, weil ich somit helfen kann, ein wichtiges Bildungsdefizit der Kinder auszugleichen.
Dass aber meiner Frau bisher eine
NE bzw. auch EB nicht gewährt wird, halte ich für äußerst inkazeptabel.
Was also meint Ihr? KÖNNTE die
ABH meiner Frau unter den geg. Voraussetzungen 'ausnahmsweise' im Rahmen eines Ermessens eine
NE erteilen?
Ich bin leider inzwischen mit den Verwaltungsinterna zu wenig vertraut, um dies selbst ausloten zu könen.
Danke für Eure AW's
Zeppelin