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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ermessensspielraum für NE?
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Beitrag begonnen von Zeppelin am 16.07.2007 um 18:35:59

Titel: Ermessensspielraum für NE?
Beitrag von Zeppelin am 16.07.2007 um 18:35:59
Liebe i4a Gemeinde,
insbesondere liebe (ABH-)Experten
und User mit konkreten Erfahrungen in einem vergleichebaren Fall:

Ich möchte keineswegs, dass Ihr die  :wahrsag: bemüht, bitte aber um Eure Einschätzungen zu folgendem SV:

Mei8ne Frau (Studentin, Jura, fast fertig, sehr gute Noten) hätte eigentlich schon längst eine NE haben können.
Sie lebt seit 4 1/2 Jahren ständig hier und bestreitet ihren gesamten LU aus eigenem Einkommen aus anspruchsvollem Studi-Nebenjob.

Leider bin ich es, der auf ALG II angewiesen ist (ganz bestimmt nicht deshalb, weil ich zu faul oder zu dämlich zum Arbeiten wäre, sodern aus Gründen, die hier den Rahmen sprengen würden.) Deshalb sieht es bislnag sowohl mit einer NE, als auch mit einer EB mau aus.

Weil es jedoch besonders für den Übergang in die zweite Jura-Ausbildungsphase (Referendariat) und dann ins Berufsleben für meine Frau sehr wichtig wäre, eine NE und möglichst auch einen Daueraufenthalt EU zu bekommen, erwägen wir sehr stark, dass sie dennoch einen Antrag auf eine NE bei unserer ABH stellt.

Immerhin erfüllt sie ja für sich in jeder Hinsicht die Voraussetzungen (Sprache, Rechtskenntnisse, Einkommen für ihren Eigenbedarf.

Ich selbst werde in wenigen Wochen eine längere berufliche Weiterbildung antreten, die mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Wiedereinsteg in ein 'normales' Berufsleben (sprich ein bezahltes) ermöglichen wird.

Nur habe ich noch nicht herausfinden können, ob die dann geringfügig höheren Bezüge, die ich dann bekommen werde, weiterhin wie Sozialleistungen angesehen werden.
Dass ich derzeit einen anspruchsvollen full-time-Job mache, bei dem ich für 1,50 EUmel/h dem Land Berlin die Einstellung eines Lehrers erspare, dürfte da wohl niemanden interessieren. Den Job mach ich dnnoch sehr gern, weil ich somit helfen kann, ein wichtiges Bildungsdefizit der Kinder auszugleichen.

Dass aber meiner Frau bisher eine NE bzw. auch EB nicht gewährt wird, halte ich für äußerst inkazeptabel.

Was also meint Ihr? KÖNNTE die ABH meiner Frau unter den geg. Voraussetzungen 'ausnahmsweise' im Rahmen eines Ermessens eine NE erteilen?

Ich bin leider inzwischen mit den Verwaltungsinterna zu wenig vertraut, um dies selbst ausloten zu könen.

Danke für Eure AW's

Zeppelin

Titel: Re: Ermessensspielraum für NE?
Beitrag von Rolsoft am 16.07.2007 um 19:28:44
Hallo Zeppelin,

soweit ich weiss (aber ich bin in diesen Themen auch nicht so sattelfest)  :-/ zählt die Teilnahme an einer Beruflichen Weiterbildung nicht zu den Sozialleistungen im Sinne ALGII sondern wird wie ALG I gewertet. Es ist ja schliesslich auch möglich die Bezugsdauer von ALG I durch die Teilnahme an einer von der AA geförderten (gesponsorten) Weiterbildungsmassnahme um die dauer der Fortbildungsmassnahme zu verlängern.

BTW: Zählt das ja auch zu den beliebten Tricks um die Arbeitslosenzahlen "aufzuhübschen", da die Teilnehmer an einer Fortbildungsmassnahme nicht als 'Arbeitslose' gezählt werden.

VG
Rolsoft

PS: Je länger ich darüber nachdenke desto mehr bestätigt sich obige Aussage ;)

Titel: Re: Ermessensspielraum für NE?
Beitrag von ronny am 16.07.2007 um 19:39:39
Hi Zeppelin,

falls Berlin de VAH anwendet, käme die folgende Ziffer in Betracht:

Zitat:
2.3.3.1
Leistungen für Familienangehörige sind nicht anzusetzen, da sich § 2 Abs. 3 lediglich auf den Lebensunterhalt des einzelnen Ausländers bezieht. Der Umstand, dass Familienangehörige auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, begründet jedoch für den Ausländer einen Ausweisungstatbestand nach § 55Abs. 1 Nr. 6.


Demnach wäre ihr LU gesichert, ALG II stellt keinen Ausweisungsgrund dar, ergo käme eine NE in Betracht ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ermessensspielraum für NE?
Beitrag von Zeppelin am 16.07.2007 um 20:23:28
Ronny,
Du bist einfach unschlagbar!
Herzlichen Dank für dei AW.

Ob bei uns dei VAH angewendet werden, muss ich erstmal ausloten, aber da die ABH nicht grundsätzlich unkooperativ ust, kann Dein Hinweis evtl. als Eisbrecher fungieren.

Dank soll ich Dir auch von meiner Frau ausrichten,

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: Ermessensspielraum für NE?
Beitrag von inge am 17.07.2007 um 09:08:07

Zitat:
Ob bei uns dei VAH angewendet werden

Bärlin hat was eigenes:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf

Titel: Re: Ermessensspielraum für NE?
Beitrag von Zeppelin am 17.07.2007 um 10:26:57
Inge,
dank Dir für die Quelle. Werd mich da mal durchwühlen und versuchen den entsprechenden Passus herauszufinden.


Danke natürlich auch an Rolsoft für die AW von gestern.


How ever, wir werden einfach mal einen Versuch starten und sehen, was passiert.

Grüße,
Zeppelin

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