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Wiedereinreise (Gelesen: 13.279 mal)
mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.07.2007 um 22:48:29
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war zur BRD am 17 Jan 05 eingereist.
Nach einer freiwillige Ausreise in Februar 07 (wegen der Exmatrikulation von der FH Ulm) und einem abgelehnten Visum,Wiedereinreise(von der ABH Siegen),habe ich einen neuen Visaantrag am 06 Juni 2007 erstellt.
Visum in Siegen wurde in April abgelehnt ,weil der SB in Siegen daran denkt,dass ich mein Studium nicht ernsthaft aufnehmen wuerde.

In BW sind die ABH freundlicher als in NRW.
Jetzt sieht es perfekt aus fuer eine Visaerteilung,da ich einen sehr guten Kontakt
mit dem zustaendingen SB aufgenommen hatte.Mein RA blieb aber untaetig,da ich die SB nicht stoeren moechte.

Sie hat mir mittgeteilt ,dass ich folgende Unterlagen fuer die Zustimmung erforderlich sind :
1-Finanzierungsnachweis fuer mindestens 1 Jahr durch ein Sperrkonto
2-Schreiben(dadurch muss ich auf diese Frage warten : was ich mit meinem
Studium in Furtwangen vorstelle ) .

"Mein Studium in Ulm wurde nicht ernsthaft
aufgenommen ,weil ich einen falschen Studiengang gewaehlt hatte".

Ich habe das Geld 7200EUR gesperrt.Jetzt brauche ich nur dieses Schreiben.
Was soll ich drin schreiben?

Eine andere Frage : Meine deutsche Freundin lebt mit mir in Marokko.Wir wollen
nach dem erhalten meines neuen Studentenvisum in Deutschland heiraten).
Wie soll es weitergehen?

ich habe gedacht : ich reise nach Deutschland in August,faenge mit dem Studium
in Oktober an und warte noch ein Jahr bis zum Heirat.Meine rechtliche Lage
ist gut jetzt und das Problem ist eingeloest .Ich will dies aber nicht mit der Heirat
beschaedigen ,weil ich endlich wieder das Vertrauen der Behoerde habe.
ich bin der erste Links im Bild.
Wer kann mich vorschlaege machen?
Danke im Voraus.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.07.2007 um 18:41:04
 
Ich brauche Ihre Hilfe,
blumige gruesse
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.07.2007 um 12:24:32
 
Zitat:
1-Finanzierungsnachweis ...7200EUR gesperrt

Könnte etwas zu knapp sein. Was ist mit den Gebühren (ca. 500 € / Semester)?
Zitat:
2-Schreiben ... "Mein Studium in Ulm wurde nicht ernsthaft 
aufgenommen ,weil ich einen falschen Studiengang gewaehlt hatte".

So ungefähr. Hinzufügen, warum es das falsche Studiengang war und warum das neue Studiengang das richtige sein sollte. Welche Pläne / Perspektiven mit dem Abschluss verwirklicht werden sollen.
Zitat:
Ich will dies aber nicht mit der Heirat beschaedigen, weil ich endlich wieder das Vertrauen der Behoerde habe.

Warum sollte das Vertrauen der Behörden durch die Eheschliessung mit einer deutschen Freudin beschädigt werden? Falls du das Problem "Scheineheverdacht" meinst - dieser muss begründet sein: z.B. durch ein hohes Altersunterschied (Behörden mögen es nicht, wenn heiratswillige Männer jünger sind als ihre Frauen), wenig Kennenlernzeiten (ist bei euch nicht der Fall - wenn sie jetzt bei die in Marokko lebet, ist das eigentlich eher der Beweis, dass es eine ernste Angelegenheit ist).
Zitat:
Wie soll es weitergehen?

Kümmere dich zuerst ums Studium - das ist auch für die gemeinsame Zukunft wichtig und nützlich. Das "heiraten" braucht eine längere Vorbereitungszeit - es sind viele Dokumente zu sammeln, Genehmigungen einzuholen, etc.pp. Mit einer AE als Student könnt ihr in Deutschland heiraten - gefällt auch den Behörden besser.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.07.2007 um 15:40:47
 
hSehr geehrte Damen und Herren,

ich war am 18 FEB aus die BRD ausgereist (freiwillig ),nachdem ich dazu
verpflichtet war (wegen der Exmatrikulation an der FH ) .Damit war das AE
erloschen.Nachdem ich am 20 FEB ein Visum bei der deutschen Botschaft ,wurde
dies von der ABH (NRW - Siegen ) abgelehnt ( Wiedereinreise zum Studium).

Grund der Exmatrikulation ist das versaeumte Studium (ich musste eigentlich
gleich mit dem Masterstudiengang beginnen).Nachweise sind vorhanden.Mein RA konnte in 1 Visumverfahren nichts machen !

Am 06 Juni habe ich einen neuen Visaantrag erstellt ( diesmal nach Baden-Wü)
wo ich eigentlich gelebt hatte.Meinen neuen RA hat mir mittgeteilt ,dass die
ABH eine Zustimmung erteilt haben .
Wie muss ich dann mit der deutschen Botschaft umgehen ?Koennte Die
Botschaft trotzdem das Visum nicht erteilen?


vielen vielen Dank
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.07.2007 um 15:56:10
 
Zitat:
Koennte Die Botschaft trotzdem das Visum nicht erteilen? 


Theoretisch könnte die Botschaft das Visum ablehnen. Die ABH wird lediglich um Zustimmung gebeten und einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums kannst Du  nicht gletend machen.


DC
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.07.2007 um 16:04:42
 
Ich habe das mal an den alten thread angehängt, da es ja
quasi ein update des Sachverhaltes ist.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.07.2007 um 16:10:20
 
Was muss ich machen?muss ich mich bei der Botschaft melden ?

wieso leitet der Botschaft den Visumantrag nach D ,wenn die(die botschaftsbehoerden nicht zustimmen wuerden?)
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.07.2007 um 16:42:46
 
Zitat:
wieso leitet der Botschaft den Visumantrag nach D 


weil es sich um ein zustimmungsbedürftiges Visum (Aufenthalt länger als 3 Monate)
handelt


DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.07.2007 um 17:38:56
 
Das weiss ich jedoch.
Meine Frage lautet :
warum leitet die Botschaft den Antrag nach Deutschland ,wenn Sie auch mit der Zustimmung
der ABH kein Visum erteilen wollen?

Sie müssen dies am Anfang sagen ,bevor Sie das nach D weiterleiten ,oder?
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.07.2007 um 18:26:19
 
Wer kann helfen?
mfggggggg
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trixie
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Antwort #10 - 25.07.2007 um 18:32:39
 
Zitat:
warum leitet die Botschaft den Antrag nach Deutschland ,wenn Sie auch mit der Zustimmung  
der ABH kein Visum erteilen wollen?  


Weil das der vorgeschriebene Amtsweg ist. Nachdem die ABH eine Stellungnahme abgegeben hat, könnte ja die Botschaft immer noch ein Visum erteilen.

trixie
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 25.07.2007 um 19:01:52
 
Die ABH haben bereits eine Stellungsnahme (Zustimmung) heute abgeben.
worauf muss ich dann warten?
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trixie
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Antwort #12 - 25.07.2007 um 19:12:43
 
Zitat:
worauf muss ich dann warten? 


Bis die Stellungnahme bei der Botschaft angekommen ist und diese dann entweder zustimmt oder ablehnt. Zwinkernd

trixie
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 25.07.2007 um 19:33:52
 
wieviel dauert es ?
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 25.07.2007 um 19:45:25
 
Warum lehnt die Botschaft den Antrag am Anfang ab ,staat so lange zu warten (wenn Sie auch mit der Zustimmung die Erteilung ablehnen ! )
warum lehnt die Botschaft den Antrag an (und sagen am Schalter ,wir koennen nichts erteilen )
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 26.07.2007 um 15:06:12
 
Botschaft macht ne Recherche gegen mir ( in Deutschland ) fuer die Sicherheit des
Landes !!!??!! Was bedeutet das ? DIE ABH HABEN BEREITS ZUGESTIMMT !!!

Antwort auf die Botschaft auf meine Nachricht (siehe unten)
Sehr geehrter Herr Berdai,

ich darf Sie bitten von fortlaufenden Telefonaten, Übersendung von
Mails und
Kontaktaufnahme per Fax abzusehen.
Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie
unaufgefordert Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[inv]Helmut Schmitt[/inv]
*

Affaires juridiques et consulaires

Botschaft Rabat

Meine Nachricht :
Sehr geehrte Damen und Herren,
> ich entschuldige mich herzlich für die mögliche Störung.Allerdings
würde
ich
> Ihnen nur mitteilen,dass ich durch meinen Rechtsanwalt und
> Bevollmächtiger,Herr Kleber,im Bezug auf einen Visumantrag 06.06.07
> erfuhr,dass die Ausländerbehörde in Landratsamt Schwarzwald-Baar
Kreis
eine
> Visumerteilung zugestimmt hatten.Die zuständige Sachbearbeiterin
heisst
> :[inv]Frau Elfriede Dischinger.Frau Benzakour[/inv]
*
ist zur
> Kenntnis(Antrag)genommen.Ich habe folgende Unterlagen an :
> rk-visa-10@raba.auswaertiges-amt.de
> rk-visa-101@raba.auswaertiges-amt.de
> geschickt und zwar :
> -Zulassungsbescheinigung der FH Furtwangen
> -Mietvertag(Studentenwerk Freiburg)
> -Hotelreservierung(ab dem 4August)
> Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
>

*
fons: Änderung:
bitte keine Namensnennungen von Behördenmitarbeitern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.07.2007 um 15:13:53
 
Das bedeutet eigentlich nur, dass sie noch Zeit brauchen,
das zu bearbeiten.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 26.07.2007 um 15:17:04
 
Wieviel dauert es eigentlich ?Ich habe Kontakt mit der Bundespolizei aufgenommen(ich kenne
einen Hauptkommissar aus Bayern ).Ich biete Hifle von ihm(weil er weiss,ich gefaerde nicht die Sicherheit des Landes ).Wie geht s diese Recherche ?Ueber die Polizei oder ueber das Auwaertige Amt ?
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Antwort #18 - 26.07.2007 um 15:21:55
 
Naja die ABH oder wer auch immer ermittelt schon
gern selbst und verlässt sich kaum auf eine Aussa-
ge eine befreundeten Polizisten. Sollte der übrigens
auch wissen.
Lass die doch einfach mal ihre Arbeit machen alle
und warte ab, bis du eine Antwort bekommst. Wenn
du die zu arg bedrängst, dann wird das eher schaden
als helfen!
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Muleta
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Antwort #19 - 26.07.2007 um 15:22:51
 
Zitat:
ich darf Sie bitten von fortlaufenden Telefonaten, Übersendung von
Mails und Kontaktaufnahme per Fax abzusehen.


Diese Fassung des Sprüchleins kannte ich noch nicht. Bist Du denen wirklich so dermaßen penetrant auf den Wecker gegangen?

Muleta
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Antwort #20 - 26.07.2007 um 15:30:10
 
Zitat:
Wieviel dauert es eigentlich ?Ich habe Kontakt mit der Bundespolizei aufgenommen(ich kenne
einen Hauptkommissar aus Bayern ).Ich biete Hifle von ihm(weil er weiss,ich gefaerde nicht die Sicherheit des Landes ).Wie geht s diese Recherche ?Ueber die Polizei oder ueber das Auwaertige Amt ?


Sowas stösst bei mir eher auf Ablehnung, als dass es förderlich ist. Das riecht mir immer nach Vetternwirtschaft.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 26.07.2007 um 15:31:11
 
Nein,jedes mal ,dass ich neues erfuhr ( Zulassung ,Hotelreservierung ;Finanzierung..) habe ich
nur die Emails weitergeleitet !und das was !

soll ich dann mit meinem Anwalt darueber sprechen ?Sie werden in diesem verplichtet ihm alles zu sagen ,weil es ein RA ist !
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Antwort #22 - 26.07.2007 um 15:38:48
 
Zitat:
soll ich dann mit meinem Anwalt darueber sprechen ?Sie werden in diesem verplichtet ihm alles zu sagen ,weil es ein RA ist !


Klar, du bezahlst etwas Geld und bist genausoweit wie vorher, nämlich dass dir dann über den Anwalt gesagt wird, dass du warten mußt. Da gibts tausende von Anträgen und die dauern halt um sie zu bearbeiten.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 26.07.2007 um 15:39:07
 
weinend ist es sicher dass ich ne Ablehung bekomme ?
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Antwort #24 - 26.07.2007 um 15:40:54
 
Zitat:
weinend ist es sicher dass ich ne Ablehung bekomme ?


???

Nein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 26.07.2007 um 15:41:56
 
Wir haben leider keine  Wahrsagerin

Lass mal endlich gut sein. Es nervt langsam!
Ich schreib da nix mehr. Höchstens - dass
geclosed wird  unentschlossen
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Antwort #26 - 26.07.2007 um 15:45:15
 
Wie schaetzen Sie aber der Fall ? (zzgl mit der Zustimmung der ABH)
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Antwort #27 - 26.07.2007 um 16:00:09
 
Zitat:
ich darf Sie bitten von fortlaufenden Telefonaten, Übersendung von
Mails und
Kontaktaufnahme per Fax abzusehen.


Ich finde das das hier schon irgendwie einen Grund hatte.  Zwinkernd

Wirste abwarten müssen, aber wenn die ABH schon zugestimmt hat, sieht es doch schonmal ganz gut aus.

Einen schönen Tag noch... denn alles weitere ist doch nur Spekulation.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 26.07.2007 um 16:04:14
 
Ja ,die ABH haben zugestimmt (dass hatte mir auch die Botschaft bestaetigt )
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Muleta
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Antwort #29 - 26.07.2007 um 16:35:39
 
Zitat:
soll ich dann mit meinem Anwalt darueber sprechen ?Sie werden in diesem verplichtet ihm alles zu sagen ,weil es ein RA ist !


nerv' Deinen Anwalt, den bezahlst Du dafür (hoffentlich eine Stundenvereinbarung). Damit löst Du Dein Problem (Ungeduld, fehlende Diplomatie), das Problem der Botschaft (nervtötende Antragsteller) und das Problem des Anwalts (Geld? Tun wird er wohl erstmal ohnehin nix).

Muleta
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Antwort #30 - 26.07.2007 um 16:44:17
 
Fängt das Studium nicht erst Anfang Oktober an ?

Du hast noch jede Menge Zeit und auch die Botschaft wird jetzt keine
Dringlichkeit erkennen können. Also abwarten !


DC
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Antwort #31 - 26.07.2007 um 18:17:47
 
Die Immakulation findet nur am zwischen 03 UND 09 Oktober statt!
die Einschreibung erflogt nur persoenlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 26.07.2007 um 18:21:45
 
ich habe eine Fehler gemacht

IMMATRIKULATIONSFRIST : 03 BIS 09 SEPTEMBER
MIETE BEI DER STUDENTENWERK  : BEGINN 1 SEPTEMBER!
DESWEGEN MUSS ICH WOHL EIN PAAR TAGE VOR DEM 1 SEPTEMBER EINREISEN
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Antwort #33 - 26.07.2007 um 18:30:01
 
Zitat:
DESWEGEN MUSS ICH WOHL EIN PAAR TAGE VOR DEM 1 SEPTEMBER EINREISEN 


und was steht jetzt auf dem Kalender ?  Richtig !  JULI  Zwinkernd

DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 26.07.2007 um 21:01:11
 
SEMESTERBETRAG 570EUR ist AM 15 AUGUST FAELLIG !SO SIEHT MAN IN DEN ZULASSUNGSUNTERLANGEN .  Ärgerlich

Jetzt sucht die Botschaft nur irgendetwas um mir das Visum zu verweigern  Traurig ich dachte
wohl ,dass die ABH am wichtigsten sind .Jedoch ist die Botschaft zustaendig !
Das wäre das Hammer,wenn ich kein Visum bekommen sollte ( trotz der ABH Zustimmung ).
In diesem Fall mache ich 100prozent eine Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin.
Inzwischen warte ich ein paar Wochen !was ich nichts verstanden hatte : warum hat diese
genannte Recherche der Botschaft nicht am 06 Juni begonnen (Das Visum wurde in diesem Datum beantragt ).

Wenn man auch die Vorabzustimmung anderer Behoerde sieht ,dann ist es sehr sehr fraglich !
(habe eine Vorazustimmung anderer Behoerde von meiner freiwilligen Ausreise bekommen )
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 27.07.2007 um 07:58:34
 
Die Semestergebühren haben mit der Einreise zunächst nichts zu tun und können vorab überwiesen werden.

Was heißt das ?

(habe eine Vorazustimmung anderer Behoerde von meiner freiwilligen Ausreise bekommen )


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Antwort #36 - 27.07.2007 um 12:10:09
 
Vor meiner freiwillingen Ausreise habe ich eine schriftliche und verbindliche Zusage erhalten (Vorabzustimmung).Die ABH die mir die Güb gegeben hatte,hatten die Vorabzustimmung vor meiner Ausreise zugestimmt .
Von der neuen ABH (ich habe eine andere Region zum Studium gewaehlt ) habe ich dann eine Zustimmung im laufenden Visumsverfahren erhalten .

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Antwort #37 - 27.07.2007 um 12:18:04
 
Zitat:
Von der neuen ABH (ich habe eine andere Region zum Studium gewaehlt ) habe ich dann eine Zustimmung im laufenden Visumsverfahren erhalten . 


Kann eigentlich nicht sein, weil das gesamte Verfahren anders läuft !

Die Zustimmung zur Erteilung eines Visum bekommt im Visumverfahren ausschließlich die Botschaft.
Eine Vorabzustimmung stellt die ABH aus, wenn eine Rechtsanspruch auf die AE besteht und das Visumverfahren um die Beteiligung der ABH abgekürzt werden soll,
schnellere Wiedereinreise.

Zitat:
hatten die Vorabzustimmung vor meiner Ausreise zugestimmt .


das ist technisch völlig unmöglich !Zitat:
Vor meiner freiwillingen Ausreise habe ich eine schriftliche und verbindliche Zusage erhalten (Vorabzustimmung).


Wo ist diese denn nun geblieben ? Hast Du sie der Botschaft vorgelegt ?

Wie auch immer, die Entscheidung über das Visum trifft allein die Botschaft und nicht die ABH !


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 27.07.2007 um 12:34:48
 
Ja,das habe ich vorgelegt .Die Botschaft weiss schon dass ich mittlerweile eine Vorabzustimmung (1.ABH)und die Zustimmung ( neuen ABH) habe .Alles hat mir die Botschaft bestätigt .
Wenn ich mal mit der Vorabzustimmung und der Zustimmung kein Visum kriegen sollte ,dann werde ich wohl ueber das Gericht gehen(wenn 2 ABHs koennen auf gar keinen Fall mir ein Geschenck machen).
Jetzt machte die Botschaft eine Recherche (gegen mir ) ,ob ich Straftaten gehabt hatte..und...und...
Ich war am 18 Feb ausgereist .Meine Akte blieb immer im Landratsamt (1.ABH ) .Die Akte wurde dann zu den neuen ABH(ABH.2) geschickt .Wenn es was gegen die Sicherheit des Landes dadrin wäre ,dann erteilt die ABH wohl keine Zustimmung .
Ausserdem geht alles ueber das Bundeszentralregister ( die ABH pruefen ,ob ich na gesperrt bin und....).Die ABH koennen nicht ein Visum zustimmen ,wenn der betroffene Straftaten begannen hatte!
Sowieso ist die ABH leichter eine Recherche zu machen,als die Botschaft !Alles steht im Datenbank der Bundespolizei !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 27.07.2007 um 18:32:36
 
Soll ich denn zum VG Berlin schreiben ,wenn ich kein Visum in den naechsten Wochen kriege?
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Antwort #40 - 27.07.2007 um 18:34:06
 
Mein RA fordert 1400EUR dafür.(ich soll ihm bar bezahlen wenn ich nach D komme)
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Antwort #41 - 27.07.2007 um 19:40:17
 
Zitat:
Soll ich denn zum VG Berlin schreiben ,wenn ich kein Visum in den naechsten Wochen kriege? 


Für eine Klage beim VG brauchst Du zunächst den Ablehnungsbescheid.
Nu warte doch erstmal ab !

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Antwort #42 - 27.07.2007 um 20:12:26
 
Vielen vielen Dank ,Don Camillo (ich dachte ,Sie sind aus Spanien ).

Jetzt warte ich mal auf eine Nachricht von der Botschaft.Jedoch bin ich sicherlich,dass meine
rechtliche Lage gut ist (das ist meine Meinung).
Wissen Sie nicht ,was die Recherche umfasst ?
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DonCamillo
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Antwort #43 - 27.07.2007 um 20:25:20
 
Zitat:
Wissen Sie nicht ,was die Recherche umfasst ? 


wen meinst Du ? Mich ?

Zitat:
(ich dachte ,Sie sind aus Spanien ).


tja, mit dem Denken ist das so eine Sache !  Laut lachend


DC
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mannschaft77
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Antwort #44 - 27.07.2007 um 20:29:21
 
Don Camillo ist mit Sicherheit eine spanische Name .
Ich wollte nur fragen ,was eine Recherche umfasst .
Wenn sie dies wissen,wuerde ich mich riesen freuen ,Ihnen lesen zu dürfen.

Die Botschaft teilte mir mit: "wir machen eine Recherche ,um zu wissen,ob Sie
Dummheiten in Deutschland gemacht hatten " Smiley
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DonCamillo
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Antwort #45 - 27.07.2007 um 20:32:32
 
tja Jung, das wird nicht verraten !

BTW für einen Studenten, der bereits in D studiert hat, schreibst Du aber eher schlecht in deutsch !


DC
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mannschaft77
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Antwort #46 - 27.07.2007 um 20:34:51
 
Ich biete um Verständnis,weil es geht darum ,dass ich 6 Sprachen spreche.
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DonCamillo
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Antwort #47 - 27.07.2007 um 20:36:53
 
mir reicht hier eigentlich nur deutsch , aber lass Dich nicht veralbern,
es geht schon !  Zwinkernd


DC
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mannschaft77
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Antwort #48 - 27.07.2007 um 20:40:17
 
Wie komme ich bitte auf diese Recherche?Gibt es irgendwo eine Erklärung ?
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mannschaft77
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Antwort #49 - 27.07.2007 um 20:58:55
 
ich wuerde nur wissen ,was die ABH (im Fall eines Visumsverfahrens) vor der Zustimmung prüfen.
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DonCamillo
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Antwort #50 - 28.07.2007 um 10:00:42
 
Zitat:
ich wuerde nur wissen ,was die ABH (im Fall eines Visumsverfahrens) vor der Zustimmung prüfen. 



wozu ?
Das macht das Verfahren auch nicht schneller für Dich !


DC
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Antwort #51 - 28.07.2007 um 12:50:26
 
Salut mon ami,

calme toi un peut, Jusque maintenant tu n'a pas quelque raison pour deranger partout et chaque minute.
Tout vas bien. L'immigration en allemagne regarde seulement, qu'tu es "propre" dans les registres. C'est tout.

A bientôt

-Toppy-
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Antwort #52 - 28.07.2007 um 13:34:38
 
51 Antworten sollten reichen.

Ist für den Themanstarter jetzt alles klar?
Noch offene Fragen?

Jungs beeilt euch, die Uhr tickt.

Ansonsten gilt auch hier 
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Antwort #53 - 28.07.2007 um 15:20:26
 
Bonjour Toppy,

premièrement je tiens à te remercier pour la réponse.Ca m'a fait d'ailleurs super plaisir:)
Je te souhaite un très bon week-end et j'éspère que tu passes un très bon moment .

Un habitant de la région Baden-Württemberg.
Bisous
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Antwort #54 - 28.07.2007 um 15:28:46
 
Dein Dank und deine Wünsche sind bestimmt alle angekommen.

Eine Frage hast du offensichtlich nicht mehr.

Also  auch dir ein schönes Wochenende, aber dein Spaß hört in
diesem Fred hier auf.

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