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Wiedereinreise (Gelesen: 13.286 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 26.07.2007 um 16:44:17
 
Fängt das Studium nicht erst Anfang Oktober an ?

Du hast noch jede Menge Zeit und auch die Botschaft wird jetzt keine
Dringlichkeit erkennen können. Also abwarten !


DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 26.07.2007 um 18:17:47
 
Die Immakulation findet nur am zwischen 03 UND 09 Oktober statt!
die Einschreibung erflogt nur persoenlich.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 26.07.2007 um 18:21:45
 
ich habe eine Fehler gemacht

IMMATRIKULATIONSFRIST : 03 BIS 09 SEPTEMBER
MIETE BEI DER STUDENTENWERK  : BEGINN 1 SEPTEMBER!
DESWEGEN MUSS ICH WOHL EIN PAAR TAGE VOR DEM 1 SEPTEMBER EINREISEN
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 26.07.2007 um 18:30:01
 
Zitat:
DESWEGEN MUSS ICH WOHL EIN PAAR TAGE VOR DEM 1 SEPTEMBER EINREISEN 


und was steht jetzt auf dem Kalender ?  Richtig !  JULI  Zwinkernd

DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 26.07.2007 um 21:01:11
 
SEMESTERBETRAG 570EUR ist AM 15 AUGUST FAELLIG !SO SIEHT MAN IN DEN ZULASSUNGSUNTERLANGEN .  Ärgerlich

Jetzt sucht die Botschaft nur irgendetwas um mir das Visum zu verweigern  Traurig ich dachte
wohl ,dass die ABH am wichtigsten sind .Jedoch ist die Botschaft zustaendig !
Das wäre das Hammer,wenn ich kein Visum bekommen sollte ( trotz der ABH Zustimmung ).
In diesem Fall mache ich 100prozent eine Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin.
Inzwischen warte ich ein paar Wochen !was ich nichts verstanden hatte : warum hat diese
genannte Recherche der Botschaft nicht am 06 Juni begonnen (Das Visum wurde in diesem Datum beantragt ).

Wenn man auch die Vorabzustimmung anderer Behoerde sieht ,dann ist es sehr sehr fraglich !
(habe eine Vorazustimmung anderer Behoerde von meiner freiwilligen Ausreise bekommen )
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 27.07.2007 um 07:58:34
 
Die Semestergebühren haben mit der Einreise zunächst nichts zu tun und können vorab überwiesen werden.

Was heißt das ?

(habe eine Vorazustimmung anderer Behoerde von meiner freiwilligen Ausreise bekommen )


DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 27.07.2007 um 12:10:09
 
Vor meiner freiwillingen Ausreise habe ich eine schriftliche und verbindliche Zusage erhalten (Vorabzustimmung).Die ABH die mir die Güb gegeben hatte,hatten die Vorabzustimmung vor meiner Ausreise zugestimmt .
Von der neuen ABH (ich habe eine andere Region zum Studium gewaehlt ) habe ich dann eine Zustimmung im laufenden Visumsverfahren erhalten .

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 27.07.2007 um 12:18:04
 
Zitat:
Von der neuen ABH (ich habe eine andere Region zum Studium gewaehlt ) habe ich dann eine Zustimmung im laufenden Visumsverfahren erhalten . 


Kann eigentlich nicht sein, weil das gesamte Verfahren anders läuft !

Die Zustimmung zur Erteilung eines Visum bekommt im Visumverfahren ausschließlich die Botschaft.
Eine Vorabzustimmung stellt die ABH aus, wenn eine Rechtsanspruch auf die AE besteht und das Visumverfahren um die Beteiligung der ABH abgekürzt werden soll,
schnellere Wiedereinreise.

Zitat:
hatten die Vorabzustimmung vor meiner Ausreise zugestimmt .


das ist technisch völlig unmöglich !Zitat:
Vor meiner freiwillingen Ausreise habe ich eine schriftliche und verbindliche Zusage erhalten (Vorabzustimmung).


Wo ist diese denn nun geblieben ? Hast Du sie der Botschaft vorgelegt ?

Wie auch immer, die Entscheidung über das Visum trifft allein die Botschaft und nicht die ABH !


DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 27.07.2007 um 12:34:48
 
Ja,das habe ich vorgelegt .Die Botschaft weiss schon dass ich mittlerweile eine Vorabzustimmung (1.ABH)und die Zustimmung ( neuen ABH) habe .Alles hat mir die Botschaft bestätigt .
Wenn ich mal mit der Vorabzustimmung und der Zustimmung kein Visum kriegen sollte ,dann werde ich wohl ueber das Gericht gehen(wenn 2 ABHs koennen auf gar keinen Fall mir ein Geschenck machen).
Jetzt machte die Botschaft eine Recherche (gegen mir ) ,ob ich Straftaten gehabt hatte..und...und...
Ich war am 18 Feb ausgereist .Meine Akte blieb immer im Landratsamt (1.ABH ) .Die Akte wurde dann zu den neuen ABH(ABH.2) geschickt .Wenn es was gegen die Sicherheit des Landes dadrin wäre ,dann erteilt die ABH wohl keine Zustimmung .
Ausserdem geht alles ueber das Bundeszentralregister ( die ABH pruefen ,ob ich na gesperrt bin und....).Die ABH koennen nicht ein Visum zustimmen ,wenn der betroffene Straftaten begannen hatte!
Sowieso ist die ABH leichter eine Recherche zu machen,als die Botschaft !Alles steht im Datenbank der Bundespolizei !
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mannschaft77
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Antwort #39 - 27.07.2007 um 18:32:36
 
Soll ich denn zum VG Berlin schreiben ,wenn ich kein Visum in den naechsten Wochen kriege?
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mannschaft77
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Antwort #40 - 27.07.2007 um 18:34:06
 
Mein RA fordert 1400EUR dafür.(ich soll ihm bar bezahlen wenn ich nach D komme)
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DonCamillo
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Antwort #41 - 27.07.2007 um 19:40:17
 
Zitat:
Soll ich denn zum VG Berlin schreiben ,wenn ich kein Visum in den naechsten Wochen kriege? 


Für eine Klage beim VG brauchst Du zunächst den Ablehnungsbescheid.
Nu warte doch erstmal ab !

DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 27.07.2007 um 20:12:26
 
Vielen vielen Dank ,Don Camillo (ich dachte ,Sie sind aus Spanien ).

Jetzt warte ich mal auf eine Nachricht von der Botschaft.Jedoch bin ich sicherlich,dass meine
rechtliche Lage gut ist (das ist meine Meinung).
Wissen Sie nicht ,was die Recherche umfasst ?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 27.07.2007 um 20:25:20
 
Zitat:
Wissen Sie nicht ,was die Recherche umfasst ? 


wen meinst Du ? Mich ?

Zitat:
(ich dachte ,Sie sind aus Spanien ).


tja, mit dem Denken ist das so eine Sache !  Laut lachend


DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 27.07.2007 um 20:29:21
 
Don Camillo ist mit Sicherheit eine spanische Name .
Ich wollte nur fragen ,was eine Recherche umfasst .
Wenn sie dies wissen,wuerde ich mich riesen freuen ,Ihnen lesen zu dürfen.

Die Botschaft teilte mir mit: "wir machen eine Recherche ,um zu wissen,ob Sie
Dummheiten in Deutschland gemacht hatten " Smiley
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