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Wiedereinreise (Gelesen: 13.282 mal)
mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise
14.07.2007 um 22:48:29
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war zur BRD am 17 Jan 05 eingereist.
Nach einer freiwillige Ausreise in Februar 07 (wegen der Exmatrikulation von der FH Ulm) und einem abgelehnten Visum,Wiedereinreise(von der ABH Siegen),habe ich einen neuen Visaantrag am 06 Juni 2007 erstellt.
Visum in Siegen wurde in April abgelehnt ,weil der SB in Siegen daran denkt,dass ich mein Studium nicht ernsthaft aufnehmen wuerde.

In BW sind die ABH freundlicher als in NRW.
Jetzt sieht es perfekt aus fuer eine Visaerteilung,da ich einen sehr guten Kontakt
mit dem zustaendingen SB aufgenommen hatte.Mein RA blieb aber untaetig,da ich die SB nicht stoeren moechte.

Sie hat mir mittgeteilt ,dass ich folgende Unterlagen fuer die Zustimmung erforderlich sind :
1-Finanzierungsnachweis fuer mindestens 1 Jahr durch ein Sperrkonto
2-Schreiben(dadurch muss ich auf diese Frage warten : was ich mit meinem
Studium in Furtwangen vorstelle ) .

"Mein Studium in Ulm wurde nicht ernsthaft
aufgenommen ,weil ich einen falschen Studiengang gewaehlt hatte".

Ich habe das Geld 7200EUR gesperrt.Jetzt brauche ich nur dieses Schreiben.
Was soll ich drin schreiben?

Eine andere Frage : Meine deutsche Freundin lebt mit mir in Marokko.Wir wollen
nach dem erhalten meines neuen Studentenvisum in Deutschland heiraten).
Wie soll es weitergehen?

ich habe gedacht : ich reise nach Deutschland in August,faenge mit dem Studium
in Oktober an und warte noch ein Jahr bis zum Heirat.Meine rechtliche Lage
ist gut jetzt und das Problem ist eingeloest .Ich will dies aber nicht mit der Heirat
beschaedigen ,weil ich endlich wieder das Vertrauen der Behoerde habe.
ich bin der erste Links im Bild.
Wer kann mich vorschlaege machen?
Danke im Voraus.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.07.2007 um 18:41:04
 
Ich brauche Ihre Hilfe,
blumige gruesse
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.07.2007 um 12:24:32
 
Zitat:
1-Finanzierungsnachweis ...7200EUR gesperrt

Könnte etwas zu knapp sein. Was ist mit den Gebühren (ca. 500 € / Semester)?
Zitat:
2-Schreiben ... "Mein Studium in Ulm wurde nicht ernsthaft 
aufgenommen ,weil ich einen falschen Studiengang gewaehlt hatte".

So ungefähr. Hinzufügen, warum es das falsche Studiengang war und warum das neue Studiengang das richtige sein sollte. Welche Pläne / Perspektiven mit dem Abschluss verwirklicht werden sollen.
Zitat:
Ich will dies aber nicht mit der Heirat beschaedigen, weil ich endlich wieder das Vertrauen der Behoerde habe.

Warum sollte das Vertrauen der Behörden durch die Eheschliessung mit einer deutschen Freudin beschädigt werden? Falls du das Problem "Scheineheverdacht" meinst - dieser muss begründet sein: z.B. durch ein hohes Altersunterschied (Behörden mögen es nicht, wenn heiratswillige Männer jünger sind als ihre Frauen), wenig Kennenlernzeiten (ist bei euch nicht der Fall - wenn sie jetzt bei die in Marokko lebet, ist das eigentlich eher der Beweis, dass es eine ernste Angelegenheit ist).
Zitat:
Wie soll es weitergehen?

Kümmere dich zuerst ums Studium - das ist auch für die gemeinsame Zukunft wichtig und nützlich. Das "heiraten" braucht eine längere Vorbereitungszeit - es sind viele Dokumente zu sammeln, Genehmigungen einzuholen, etc.pp. Mit einer AE als Student könnt ihr in Deutschland heiraten - gefällt auch den Behörden besser.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zustimmung der ABH
Antwort #3 - 25.07.2007 um 15:40:47
 
hSehr geehrte Damen und Herren,

ich war am 18 FEB aus die BRD ausgereist (freiwillig ),nachdem ich dazu
verpflichtet war (wegen der Exmatrikulation an der FH ) .Damit war das AE
erloschen.Nachdem ich am 20 FEB ein Visum bei der deutschen Botschaft ,wurde
dies von der ABH (NRW - Siegen ) abgelehnt ( Wiedereinreise zum Studium).

Grund der Exmatrikulation ist das versaeumte Studium (ich musste eigentlich
gleich mit dem Masterstudiengang beginnen).Nachweise sind vorhanden.Mein RA konnte in 1 Visumverfahren nichts machen !

Am 06 Juni habe ich einen neuen Visaantrag erstellt ( diesmal nach Baden-Wü)
wo ich eigentlich gelebt hatte.Meinen neuen RA hat mir mittgeteilt ,dass die
ABH eine Zustimmung erteilt haben .
Wie muss ich dann mit der deutschen Botschaft umgehen ?Koennte Die
Botschaft trotzdem das Visum nicht erteilen?


vielen vielen Dank
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.07.2007 um 15:56:10
 
Zitat:
Koennte Die Botschaft trotzdem das Visum nicht erteilen? 


Theoretisch könnte die Botschaft das Visum ablehnen. Die ABH wird lediglich um Zustimmung gebeten und einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums kannst Du  nicht gletend machen.


DC
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.07.2007 um 16:04:42
 
Ich habe das mal an den alten thread angehängt, da es ja
quasi ein update des Sachverhaltes ist.
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.07.2007 um 16:10:20
 
Was muss ich machen?muss ich mich bei der Botschaft melden ?

wieso leitet der Botschaft den Visumantrag nach D ,wenn die(die botschaftsbehoerden nicht zustimmen wuerden?)
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.07.2007 um 16:42:46
 
Zitat:
wieso leitet der Botschaft den Visumantrag nach D 


weil es sich um ein zustimmungsbedürftiges Visum (Aufenthalt länger als 3 Monate)
handelt


DC
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.07.2007 um 17:38:56
 
Das weiss ich jedoch.
Meine Frage lautet :
warum leitet die Botschaft den Antrag nach Deutschland ,wenn Sie auch mit der Zustimmung
der ABH kein Visum erteilen wollen?

Sie müssen dies am Anfang sagen ,bevor Sie das nach D weiterleiten ,oder?
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.07.2007 um 18:26:19
 
Wer kann helfen?
mfggggggg
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trixie
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Antwort #10 - 25.07.2007 um 18:32:39
 
Zitat:
warum leitet die Botschaft den Antrag nach Deutschland ,wenn Sie auch mit der Zustimmung  
der ABH kein Visum erteilen wollen?  


Weil das der vorgeschriebene Amtsweg ist. Nachdem die ABH eine Stellungnahme abgegeben hat, könnte ja die Botschaft immer noch ein Visum erteilen.

trixie
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 25.07.2007 um 19:01:52
 
Die ABH haben bereits eine Stellungsnahme (Zustimmung) heute abgeben.
worauf muss ich dann warten?
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trixie
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Antwort #12 - 25.07.2007 um 19:12:43
 
Zitat:
worauf muss ich dann warten? 


Bis die Stellungnahme bei der Botschaft angekommen ist und diese dann entweder zustimmt oder ablehnt. Zwinkernd

trixie
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 25.07.2007 um 19:33:52
 
wieviel dauert es ?
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mannschaft77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 25.07.2007 um 19:45:25
 
Warum lehnt die Botschaft den Antrag am Anfang ab ,staat so lange zu warten (wenn Sie auch mit der Zustimmung die Erteilung ablehnen ! )
warum lehnt die Botschaft den Antrag an (und sagen am Schalter ,wir koennen nichts erteilen )
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