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Einreise nach Erhalt des Visums (Gelesen: 3.624 mal)
Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


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9494, Liechtenstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 12.07.2007 um 14:26:37
 
trixie schrieb am 12.07.2007 um 14:17:18:
Zum anderen würde ich eine unrechtmäßige Erteilung der AE sehen, weil zum jetzigen Zeitpunkt keine Fortführung der Ehe in Deutschland geplant ist.
Kommt immer darauf an, was seine Frau in der CH vorhat. Eine zb. berufliche Weiterbildung, dürfte den evt. Vorwurf deutlich entkräften. Ich weiß aber auch nicht, ob die Schweizer die Gesetzeslage inzwischen geändert hat. 2004 durfte meine Frau mit AE, nur in meiner Begleitung in die Schweiz reisen. Alleine, war nicht erlaubt.

Michael
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 12.07.2007 um 14:37:08
 
Mikael321 schrieb am 12.07.2007 um 14:26:37:
Eine zb. berufliche Weiterbildung, dürfte den evt. Vorwurf deutlich entkräften.


Da sehe ich keinen Grund, der im AufentG verankert ist. Unabhängig davon, wäre hierfür sicherlich eine AE für die Schweiz notwendig, von Deutschkenntnissen einmal abgesehen.

trixie
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 12.07.2007 um 14:45:12
 
Mikael321 schrieb am 12.07.2007 um 14:26:37:
Kommt immer darauf an, was seine Frau in der CH vorhat. ...

Das ist ja nun erklärt worden. Das Paar ist nur 'formell' verheiratet, und soll eine ehel. LG erst nach der zeremoniellen Trauung begründen dürfen.

Bei aller Rücksicht auf die Rituale sollte sich die "Famile" dann ganz schnell zum Einreisezeitpunkt der "Gattin" hierher nach D begeben, um ihrem Wunsch gerecht zu werden!

Bislang ging ich ja auch davon aus, dass es sich um einen Auslandsaufenhalt aus akzeptablen Gründeln handeln könnte.

Mein Irrrtum. Sry.

Zeppelin
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