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Beurkundung von " Notar auf schwarzer Liste " (Gelesen: 3.277 mal)
shibumi
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11.07.2007 um 19:02:43
 
Hallo,
heute kam das Überprüfungsergebnis der Urkunden meiner Verlobten beim
hiesigen Standesamt an. Gemäß der Botschaft erscheint die Ledigkeit meiner Ver-
lobten glaubhaft.
Da aber ein Notar, dessen Beurkundungen zwischenzeitlich nicht mehr von der
Botschaft akzeptiert werden, die Ledigkeitsbescheinigung ( Statutory Declaration)
beurkundet hat, war es das dann.
Geld ( Dokumente, Notarkosten, gerichtlich beeidigter Übersetzer, Vertrauensanwalt )  sowie mehrere Monate verschwendet !!! Ärgerlich
Also neue Dokumente beantragen und alles nochmal.
Das Beste zum Schluß : Das Geburtsdatum meiner Verlobten ist anzuzweifeln, da sie vom Aussehen her jünger als 27 aussieht.
Ich bin 45 , werde aber von Fremden auf 40 oder 41 geschätzt...
LG, shibumi
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kwaku
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Antwort #1 - 11.07.2007 um 21:38:17
 
...das ist aber so ziemlich allen bekannt.
Im High Court z. B. steht das auch ganz fett dran,
daß bestimmte Notare nicht von der dt. Botschaft
akzeptiert werden.
...so richtig als Liste mit Namen.
Dies wird glaube ich auch zum Antrag auf FZF mit herausgegeben,
aber bei Antrag Heiratsvisun weiß ich es nicht.

Wo hat sie es den Beurkunden lassen?
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shibumi
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Antwort #2 - 11.07.2007 um 21:59:34
 
Ein spezielles Namensverzeichnis hat sie nicht erhalten.
Was mich nun " negativ berührt " : Botschaft bestätigte dem Standesamt den Eingang der Unterlagen... Weshalb erfolgte keine Info dahingehend, daß die Beur-
kundung durch einen Notar auf der schwarzen Liste durchgeführt wurde ?
Ich hätte meine Verlobte umgehend veranlaßt, diesen Mangel abzustellen und einen anderen Notar die Beurkundung vornehmen zu lassen.
Jetzt habe ich gutes Geld für nothing bezahlt, vom Zeitverlust garnicht zu reden.
PS : Anscheinend benötigte sie eine " Voters -ID ", um ihr Alter trotz Reisepaß
und Geburtsurkunde nachzuweisen.
Die Wahlen finden nächstes Jahr statt, dann erhält sie auch eine solche ID.
Oder geht das auch früher  hä? ?
Eigentlich wollten wir noch dieses Jahr heiraten  unentschlossen
Saure Grüße, shibumi
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kwaku
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Antwort #3 - 11.07.2007 um 22:57:18
 
Zitat:
Weshalb erfolgte keine Info dahingehend, daß die Beur-
kundung durch einen Notar auf der schwarzen Liste durchgeführt wurde ?

...das ist bösartig gesagt das Problem deiner Verlobten,
daß hat sie wohl verpennt.
Wie gesagt, die Liste gibt es schon immer, hängt überall aus
und dürfte bekannt sein.
Nochmal zu meiner Frage von vorhin,  wo hat sie es Beurkunden lassen?

Voters-ID in Ghana benötigt man nur zum Wählen und bekommt den Ausweiss
auch "sofort", falls man ihn beantragt.
Ist völlig unabhängig von Zeitpunkt Wahlen.
Ist sowas in der Art wie ein dt. Personalausweis aber doch keiner.
Hat keinerlei Wert auf Identität einer Person.
Man braucht den nur zum Wählen.
Identität in Ghana nur über Geburtsurkunde (Reisepass),  basierend auch
im Register of Births and Deaths
bzw. dann Überprüfung durch Vertrauensanwalt der dt. Botschaft.
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shibumi
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Antwort #4 - 12.07.2007 um 09:42:16
 
Meine Verlobte mußte dem Vertrauensanwalt während seines Besuches den
Reisepaß, die Geburtsurkunde sowie die Voters-ID vorlegen.
Als sie dem Anwalt sagte, daß sie keine Voters-ID hätte, teilte ihr der Anwalt mit,
daß er ohne diese ID ihre Identität nicht zweifelsfrei feststellen könne.
Soeben habe ich nochmals die Notarnamen abgeglichen...
Der Notar , welcher ihre Ledigkeitserklärung beurkundete, steht explizit nicht auf der "schwarzen Liste " ( Homepage Botschaft ) !
Was ist nun mit ihrem Interviewtermin bei der Botschaft ( 02.08.) ?
Fällt der nun aus wegen" ist nicht " oder sollte sie ihn trotzdem wahrnehmen ?
LG, shibumi
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Antwort #5 - 12.07.2007 um 10:11:06
 
Zitat:
Was ist nun mit ihrem Interviewtermin bei der Botschaft ( 02.08.) ?  
Fällt der nun aus wegen" ist nicht " oder sollte sie ihn trotzdem wahrnehmen ?


Aus dem Bauch heraus würde ich sagen- solange der Termin steht, würde ich ihn nicht so einfach "wegfallen" lassen. Mindestens eine Nachfrage bei der Botschaft würde ich anstreben. Der Fakt, dass der Notar (noch) nicht auf der "schwarzen Liste" stand, wird Euch allerdings ziemlich sicher nichts nutzen.

Ach, shibumi, ich weiß, dass Dir Mitleid gar nichts hilft, aber mindestens will ich Dir sagen, dass ich mir Deine Gefühlslage und Enttäuschung sehr gut vorstellen kann - vielleicht ist Dir das wenigstens ein bisschen moralische Stärkung!

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Antwort #6 - 12.07.2007 um 11:17:08
 
Zitat:
teilte ihr der Anwalt mit,
daß er ohne diese ID ihre Identität nicht zweifelsfrei feststellen könne.

...das stimmt nicht.

Bitte nimm da Kontakt zur Sachbearbeiterin der Botschaft auf,
bzw. teile das deiner ABH mit, daß da wohl versucht wird
ihr die Identität (unrechtmäßig) anzuzweifeln.
Ich glaube, der V-mann hat einfach nur versucht die Daten
auf der Voters-ID mit der Geburtsurkunde (Reisepass) gegen zuvergleichen.
Viele Ghanaer haben jedoch keine Voters-ID und somit ist dies
normalerweiße erledigt.
Zu sagen, du hast keine Voters-ID und somit keine sichere Identität ist
haarsträubend und sehr unseriös.
Dies hält IMHO keiner Anklage stand.

Identität in Ghana:
Identität leidet sich primär aus Eintrag im
Buch "obstetrics-register" ab. Sowas wie Hebammen/Geburtshilfebuch.
Falls keine Krankenhausgeburt oder Eintrag gemacht wurde (vergessen, unwichtig, etc,)
zeigt der Vater (hier: Familienoberhaupt) nach der Geburt dies im Register of Births and Death
an. Kann aber auch sein er tut dies nicht.
Wie oben geschildert wäre dies so der normale Weg, aber in Ghana ist dies durchaus eben nicht üblich solche Einträge zu machen.

Falls nun beides nicht vorhanden, geht eben das Familienoberhaupt bei Bedarf
nachträglich zur Registerstelle, und bezeugt dies ist meine Tochter
und die ist am xxxTag xxxOrt geboren mit Angabe der Eltern
Dann wird eine Erstregistrierung vorgenommen, bezeugt
durch Notar und daraus die Geburtsurkunde ausgestellt.

...daraus leidet sich nun die Geburtsurkunde ab.
Die Geburtsurkunde deiner Frau ist somit nur ein Auszug
mit Entry No. aus dem Buch Register Births and Death
bei der örtlichen Stelle/Behörde Register of Births and Death.
Daraufhin wird dann in Accra der Reisepass erteilt.
...so mal auf die Schnelle erzählt.

Eine zweifelsfreie Identität hat mit Voters-ID
überhaupt nix zu tun.
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Antwort #7 - 12.07.2007 um 12:38:21
 
Hi Shibumi,

habt ihr noch andere Dokumente (Schulzeugnisse etc. mit Geb.datum). Würde ich auf jedem Fall zum Botschaftstermin mitnehmen. Je mehr, desto besser.

Hatte bei uns damals in Accra geholfen.

Ansonsten hat Kwaku Recht, die Voters-ID zu fordern ist Nonsens.

Viel Glück!
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Antwort #8 - 12.07.2007 um 13:03:03
 
Hi all, danke für Eure bisherigen Antworten !
Meine Verlobte soll zum Interviewtermin bei der Botschaft einen ausgefüllten
" Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis " mitbringen !!! Schockiert/Erstaunt
Wir wollen hier in Deutschland heiraten, weshalb also dieser Antrag ??
Wird die AE nicht seitens der ABH erteilt ?
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Antwort #9 - 12.07.2007 um 13:08:26
 
Hi Shibumi,

hatte mich damals auch gewundert. Mit dem Formblatt bekommt man dann aber doch nur das 3-monatige Visum zur Einreise (Familienzusammenführung oder Visum zur Eheschließung)


Sieht doch gut aus, wenn sie den Antrag fordern  Zwinkernd


Gruß, Kai

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Antwort #10 - 12.07.2007 um 13:26:08
 
Zitat:
" Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis " mitbringen !!! 
Wir wollen hier in Deutschland heiraten, weshalb also dieser Antrag ??

Weil ein nationales Visum beantragt wird.
Der AUFENTHALTSTITEL wird zwar in Form eines VISUMS erteilt, richtet sich aber nach den Vorschriften der zugehörigen AUFENTHALTSERLAUBNIS - diese ist ja nötig weil ein Daueraufenthalt angestrebt wird. Würde man nur in D heiraten wollen und dann aber wieder (zB) nach RU gehen um dort zu leben, müsste man auch kein "Eheschließungsvisum" beantragen, sondern nur ein normales Schengen-Kurzvisum. Ist allerdings wohl meistens ein argumentativer Hürdenlauf.

Beim Antrag ggfs darauf hinweisen, dass man gerne ein D+C Visum hätte (falls schon sehr früh Reisen in andere Schengen-Länder geplant sind)
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Antwort #11 - 12.07.2007 um 13:28:36
 
Zitat:
einen ausgefüllten
" Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "


Das ist der Antrag für das Visum - inge oder Mick hatten, glaube ich kürzlich hier klarstellend gepostet, das das Formular genau diese Überschrift trägt. (finde den thread jetzt auf die Schnelle nicht...)

Ich hoffe auch mal, dass das zumindest kein schlechtes Zeichen ist!

=schweitzer=

Änderung:
Sehe gerade, dass inge gepostet hat, dann war ers wohl auch in dem thread, den ich meinte.
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Antwort #12 - 12.07.2007 um 13:39:49
 
Danke an Kai, inge und schweitzer ! Zwinkernd
Habe soeben mit Botschaft telefoniert, Interviewtermin wurde auf Ende September verschoben.
Bis dahin hat sie neue Urkunden sowie den Deutschkurs beim Goetheinstitut
beendet.
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