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Ehefrau aus drittland zuholen (Gelesen: 1.006 mal)
Jabba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefrau aus drittland zuholen
12.07.2007 um 17:52:59
 
Hallo ihr alle...

gerade habe ich den Integrationsgipfel im Fernsehen gesehen und bin jetzt um so ratloser als vorher.
Beim Problem: ich bin deutsch eingebürgert(ehemals Marokkaner),bin Student und  möchte  meine Frau im August 2007 in Marokko heiraten (Standesamtlich); und sobald ich wieder in Deutschland bin wollte ich zum Ausländeramt gehen, um dann zu beantragen das meine Frau hier leben kann: Mit dem Studium bin ich im März 2008 fertig
Meine Frage: Kann ich meine Frau dann im Mai/Juni 2008 hier herholen, auch wenn ich keine Arbeit habe und arbeitslosengeld erhalte???
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.07.2007 um 17:56:20
 
Zweimal zuviel hab ich rausgenommen, eine Frage reicht im allgemeinen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.07.2007 um 18:01:34
 
Zitat:
Meine Frage: Kann ich meine Frau dann im Mai/Juni 2008 hier herholen, auch wenn ich keine Arbeit habe und arbeitslosengeld erhalte???


Diese Frage wird man dir zum heutigen Tage leider nicht abschließend beantworten können, weil hierzu das Gesetz hinsichtlich der FZF geändert wurde. U. U. kann man dir bei nicht gesichertem LU ein Leben in deinem alten Heimatland zumuten. Erst entsprechende Klagen von Betroffenen, wird hier eine Richtung vorgeben.

trixie
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Muleta
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Antwort #3 - 12.07.2007 um 19:14:00
 
trixie schrieb am 12.07.2007 um 18:01:34:
Diese Frage wird man dir zum heutigen Tage leider nicht abschließend beantworten können, weil hierzu das Gesetz hinsichtlich der FZF geändert wurde. U. U. kann man dir bei nicht gesichertem LU ein Leben in deinem alten Heimatland zumuten.


ist zwar etwas off-topic, aber das Thema 'Sozialhilfe für Deutsche im Ausland' gewinnt wohl bei solchen Fallkonstellationen zukünftig an Bedeutung... Statt Florida-Klaus dann wohl bald Antalya-Murat...

SCNR.

Muleta
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ronny
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Antwort #4 - 12.07.2007 um 19:23:27
 
Es könnte auch sein, dass der früher so begehrte "Doppelpaß" zu einem Fehlpaß werden kann Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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