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Übernahme eines Wohungsmietvertrags (Gelesen: 2.335 mal)
white_noise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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05.07.2007 um 20:12:03
 
Hallo,

die Mitbewohnerin meiner Freundin zieht Mitte des Monats aus ihrer WG aus und meine Freundin (gebürtige Amerikanerin, seit 3 Jahren in Deutschland, Aufenthaltserlaubnis) würde die Wohnung gerne übernehmen und selber weiterführen.

Nun wollte sie wissen, ob es da zu Problemen kommen könnte.

Wenn ja, welche.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.07.2007 um 20:22:37
 
Was hat das mit Ausländerrecht zu tun ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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white_noise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.07.2007 um 20:28:17
 
Ich kenne mich damit leider nicht aus, würde aber dennoch gerne wissen, ob es möglich ist, mit einer Aufenthaltserlaubnis Hauptmieter einer Wohung zu werden.
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trixie
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Antwort #3 - 05.07.2007 um 20:30:45
 
white_noise schrieb am 05.07.2007 um 20:12:03:
Nun wollte sie wissen, ob es da zu Problemen kommen könnte.


Ihr könntet doch mal mit dem Vermieter sprechen, wie der das sieht, denn so ohneweiteres einfach die Mieter austauschen, wenn die ausziehende Person die Hauptmieterin war, dürfte nicht ohne seine Zustimmung gehen.

Zitat:
... mit einer Aufenthaltserlaubnis Hauptmieter einer Wohung zu werden.


Ein Mietverhältnis hat mit dem Aufenthaltsrecht rein gar nichts zu tun. Du könntest dir auch einen Palast mieten, wenn das nötige Kleingeld da ist. Da ist schon eher der Vermieter der Ansprechpartner.

trixie
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white_noise
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Antwort #4 - 05.07.2007 um 20:35:52
 
Ok, sowas wollte ich hören, bzw. habe ich mir bereits gedacht. Danke dir für die Bestätigung.
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shibumi
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Antwort #5 - 05.07.2007 um 20:38:56
 
Der Vermieter wird zuerst seine Interessen wahren wollen : Sichere Mieteinnahmen sowie pflegliche Behandlung der Mietsache.
Falls Deine Freundin Alleinmieterin werden sollte, müßte es dem Vermieter doch
nur Recht sein : Keine Kosten für Zeitungsannoncen oder Makler ! Und er kennt
schon die Mieterin ! Kein Mietausfall durch Leerstand !
Das kann doch klappen ! Durchgedreht
LG, shibumi
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Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
dth62f95@yahoo.com  
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 05.07.2007 um 21:02:36
 
shibumi schrieb am 05.07.2007 um 20:38:56:
Kein Mietausfall durch Leerstand ! 


Falls keine Kündigung seitens der jetzigen Mieterin erfolgt ist, würde diese auch nach Auszug haften, wenn sich der Vermieter nicht auf deine Freundin entscheiden kann.

trixie
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