Hi mariposacubana nochmal
Wie gesagt, bin wirklich nur Laie, aber ich hatte ausführliche Beratung zu dieser grundsätzlichen Fragestellung schon 2 mal in meinem Leben..
vor/und nach meiner 1. Ehe die 16 Jahre gehalten hat...
und vor Beginn meiner 2. Ehe letzten Sommer, die 99 Jahre halten wird
Was ich daraus mitgenommen habe..
Gütertrennung ist unproblematisch. Sinn macht es aber nur, wenn wirklich "Vermögensmasse" vorhanden ist. Für normale Gehaltsempfänger nicht wirklich interessant.
Ausschluss Versorgungsausgleich: Das klappt nur, wenn es eine vergleichbare private Rentenabsicherung des benachteiligten Ehepartners gibt.
Denkbar in Konstellationen, wo Selbstständige und Gehaltsempfänger eine Ehe eingehen. Ansonsten muß im Prinzip der "Verdiener" fiktive Rentenbeiträge incl Arbeitgeberanteile auf eine Privatversicherung für den Anderen zusätzlich zahlen. Es gibt einfach keinen "nicht Sittenwidrigen" Grund, warum nach einer gescheiterten Ehe ein Partner schlechtere (oder gar wie oben beschrieben. OHNE! ) Altersversorgung dastehen soll.
Trennungsunterhalt: Naja, ein bischen diesen zu reduzieren.. bringts nicht wirklich, auch da ist die Frage: Warum will jemand sich freiwillig "schlechterstellen", als es der Gesetzgeber tut? "Angst" vor dem Scheitern einer Ehe des "Besserverdienenden" und "Risikoverminderung" ist kein Grund...
Nachehelicher Unterhalt auschließen... Auch da sehe ich (abseits großer Vermögen) kaum eine realistische Chance.
Im realen Leben läuft mit Eheverträgen vieles nach dem Boris Becker Modell:
Alle Ansprüche werden in der Scheidungsverhandlung gegen eine Abfindung "ausgedealt", da gibts dann harte Verhandlungen (der Anwälte) mit Schweigeklausel ...und für eine Summe X ist die Scheidung dann ohne Nachwirkungen durch...Aber rechne Dir mal xx Jahre Unterhalt + xx Rentenpunkte in eine Abfindungssumme um....
Meine Antwort ist folglich, für "Normalos" bringt eine Ehevertrag keine brauchbare Absicherung gegen die großen Folgen einer Ehescheidung
Nebenbei gesagt: Bei binationalen Ehen sticht dann noch ganz fix eine andere Karte: Der "übervorteilte", ausländische Partner konnte zu diesem Zeitpunkt vor der Ehe auch beim besten Willen nicht die Folgen dieses Vertrages übersehen.. Nicht nur wegen der Sprache.. sondern wegen des anderen kulturellen backgrounds, etcpp.. Und das spätestens kippt den besten aller Verträge..
Mein Rat: sehr banal aber..
"Drum prüfe wer sich ewig bindet..."
denn dein Geldbeutel bleibt "verheiratet", egal was auf der Personenstandsurkunde steht..
Alles Gute!