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Heiraten mit 17, kein einkommen (Gelesen: 5.066 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 27.06.2007 um 19:49:13
 
Zitat:
ich brauch nicht zum gericht weil ich eh nicht mit 17 heiraten werde?

WISSEN kann das keiner. Aber wegen der nicht einfahcen Lage, vermuten das einige/viele.

Wenn dein Verlobter Deutscher wäre, oder Ausländer (mit vernünftiger Bürokratie und sicheren Urkunden) mit AE in D, dann sähe das anders aus.
Aber als "Asylbewerber" in Holland ... Möglicherweise mit libanesischer StA ... Und du minderjährig ...
Da kommen einfach soviele Probleme zusammen, dass das kaum innerhalb von ein paar Monaten lösbar sein wird. IMHO !

Bleibt deine Entscheidung. Nur Versuch macht kluch.
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 27.06.2007 um 20:27:03
 
whitesuga,mal auf deine frage zu kommen,was das familiengericht mit einkommen meint.
in erster linie interessiet es das familiengericht herzlich wenig wen du aus welchen land auch immer heiraten willst.
das familiengerichr will vielmehr begründet haben,warum du mit heiraten nicht warten kannst,bist du 18 bist und wie du dir vorstellst finanziell auf den beinen zu stehen um ohne finanzspritze der eltern leben zu können.
das familiengericht geht nämlich davon aus,wer sich mit 17 altgenug und reif genug fühlt zu heiraten,soll das auch argumentieren können.
meine nichte wollte auch mit 17 heiraten(ist inzwischen schon12 jahre her),freund auch asylbewerber.
sie hat termin mit ihren eltern beim familiengericht gehabt,wo ihr einige fragen gestellt wurden ua nach den warum für die frühe heirat.
sie hat damals keine genehmigung bekommen,da die angst,ihr freund könnte abgeschoben werden für das familiengericht keine begründung war. sie haben dann erst ein jahr später geheiratet.
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whitesuga
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Antwort #17 - 27.06.2007 um 20:53:46
 
Ich lass mir das mal alles nochmal durch den Kopf gehen, und es mit meinem Verlobten besprechen.
Danke für euer Wissen / eure Meinungen.

mfg
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Wassermann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 28.06.2007 um 09:36:18
 
Hauptproblem scheint mir hier auch nicht das Familiengericht zu sein, sondern die Frage, wie die beiden wirtschaftlich erst einmal auf die Beine kommen. Bevor man heiratet, sollte man zusehen, wie man zunächst mal selbst über die Runden kommt und sich eine Perspektive schaffen und das scheint mir doch mit 17 oder 18 Jahren noch etwas früh zu sein. Zumal man nach der Heirat zusätzlich noch die Verantwortung für den Ehepartner mitträgt!
Aber Versuch macht offenbar kluch ...
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whitesuga
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 29.06.2007 um 14:22:44
 
Neue Frage:
Mein Verlobter meint jetzt, es wäre viel einfacher wenn ich ihn in Holland heirate und ihn dann mit Hilfe der Ehebescheinigung nach Deutschland hole.
Dies würde er aber erst dann machen, wenn ich 18 bin, das heißt im Januar.
Wäre dieser weg einfacher?

mfg
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 29.06.2007 um 15:00:57
 
whitesuga schrieb am 29.06.2007 um 14:22:44:
Mein Verlobter meint jetzt, es wäre viel einfacher wenn ich ihn in Holland heirate und ihn dann mit Hilfe der Ehebescheinigung nach Deutschland hole.  


Da auf ein Visum zur Eheschließung kein Rechtsanspruch besteht, ist es fraglich, ob die Deutsche Botschaft einem Asylanwärter ein solches Visum erteilt. Unabhängig müßten natürlich die anderen Voraussetzungen, wie VE, feststehender Heiratstermin usw. erfüllt sein. Da dürfte eine Heirat in den Niederlanden etwas einfacher sein.

trixie
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