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Heiraten mit 17, kein einkommen (Gelesen: 5.030 mal)
whitesuga
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27.06.2007 um 14:01:05
 
Guten Tag alle zusammen,

ich habe vor noch dieses Jahr meinen Verlobten zu heiraten.
Mein verlobter ist momentan asylant in Holland und über 18.
Da ich jedoch erst nächstes Jahr 18 werde, brauch ich einen Beschluss vom familiengericht, welches besagt das ich auch mit meinem jetzigen alter heiratenn darf.
Ich brauche  dafür ein paar dokumente ( geburtsurkunde, zustimmung der eltern und des verlobten, ärztliches attest und verdienstbescheinigung)
letzteres hat mich sehr verunsichert, da ich noch zur Schule gehe, und somit kein Einkommen habe, und mein verlobter nicht arbeitet.

Meine Frage lautet nun: muss ich denn arbeiten um meinen Verlobten nach deutschland kommen lassen zu können oder muss ich es nicht?

Ich erhoffe mir schnelle Hilfe von einem User der bescheid weiß Zwinkernd

herzlichen Dank
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maki
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Antwort #1 - 27.06.2007 um 14:11:42
 
whitesuga schrieb am 27.06.2007 um 14:01:05:
Meine Frage lautet nun: muss ich denn arbeiten um meinen Verlobten nach deutschland kommen lassen zu können oder muss ich es nicht? 

Als deutsche Staatsbürgerin musst du das nicht, die Frage nach den Einkommensnachweisen ist rein formal, wegen fehlendem Einkommen wird aber keine FZF zu einer Deutschen verweigert.

Gruß,

maki
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inge
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Antwort #2 - 27.06.2007 um 14:25:08
 
Zitat:
asylant

AsylBEWERBER vielleicht?

Zum Heiraten wird übrigens auch ein Identitätsdokument (meist PASS) benötigt. Je nach Ausgangslage kann es durchaus passieren, dass der Beschluss des FamGerichts gar nicht benötigt wird, weil sich die Passbeschaffung und auch die Beschaffung von allen anderen zur Heirat nötigen Papiere so lange hinzieht, dass du bis dahin 18 bist ...

HAT er denn einen gütligen Pass? Und aus welchem LAND (Afrika ist zB KEIN Land) stammt er. Das hat zB Einfluss auf die Urkundenbeschaffung.
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whitesuga
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Antwort #3 - 27.06.2007 um 15:14:31
 
ja genau, asylbewerber Zwinkernd

er ist flüchtling aus palestina, aber er hat alle nötigen papiere.

aber ne andre frage, die ihr vllt auch beantworten könnt.
was soll denn das ärztliche attest anzeigen?
Und was muss man dafür machen (zB blutabnehmen)
Und muss ich das auch bezahlen?

nochmals herzlichen Dank Smiley
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inge
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Antwort #4 - 27.06.2007 um 15:20:17
 
Zitat:
er ist flüchtling aus palestina, aber er hat alle nötigen papiere

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. "Palästina" ist kein "richtiges" Land ... Zwinkernd Da wird er wohl offiziell eher Libanese sein.
WO wollt ihr denn heiraten.
In D käme ja noch Befreiung vom EFZ:
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_L/libanon.p...
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Antwort #5 - 27.06.2007 um 17:18:02
 
Ich war heute beim Standesamt und ich hab das alles geklärt. Mir wurde gesagt das es wichtig ist, das aus irgendeinen Dokument hervor geht, ob er flüchtling oder staatenlos ist. Und das ist bei uns gott sei dank der Fall. Und den Antrag auf die befreiung von der Beibringung des EFZ haben wir auch schon.
Das Problem ist bloß noch das mit dem Familiengericht... ohne dem Beschluss kann man die Ehe nicht anmelden.

Naja, Geld ist auch so eine Frage ^^ weil seine Dokumente von einem dolmetscher übersetzt werden müssen, und das Visum angeblich auch was kostet, dann muss ich für ihn eine Wohnung haben, in der er zeitweilig wohnt bis wir auch endlich zusammen ziehen können... aber naja, ich drück uns die daumen.

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Antwort #6 - 27.06.2007 um 17:21:31
 
Was mir noch so einfällt:
Er ist Asylbwerber in NL. Dürfte er nach D zum Heiraten? Mit dem aktuellen Titel doch wohl nicht, oder? Also müsste er ja doch ein Eheschließungsvisum beantragen. Dann käme wieder das Gehalt bzw eine VE in's Spiel.
Wenn sie nach NL zum Heiraten fährt ... interessiert die Holländer die deutsche Befreiung vom FamGericht überhaupt, oder müsste sie dann noch (zusätzlich?) ne NL Entscheidung haben?

Scheint mir doch eher etwas komplexer ...

Nachtrag, war zeitgleich mit oben
Zitat:
Mir wurde gesagt das es wichtig ist, das aus irgendeinen Dokument hervor geht, ob er flüchtling oder staatenlos ist.

???
"Flüchtling" ist meist eine Eigenschaft, die man hier in D vom BAMF erhält. Wird in Holland so ähnlich sein.
Und "staatenlos" wird SUUUUPER-schwierig. Bis ihr eine deutsche Behörde dazu bekommt, dass man bei ihm "staatenlos" annimt (wahrscheinlich ist er in der Tat Libanese oder evtl sogar Türke), bist du mind. 20 und brauchst dir über's FamGericht keine Sorgen machen.

Du sagst, er hat "alle Papiere". Hat er einen PASS?
Und hast du dir den Link zur Länderliste vom OLG Köln angeschaut?
Der Zivilregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Wenn er den jetzt schon hat, dann läuft natürlich die Zeit! Sonst braucht er einen neuen. Legalisiert muss der auch sein. Das geht nur bei der dt. Botschaft im Libanon. Wieso legalisiert er einen Zivilregisterauszug bei der dt. Botschaft, wenn er nach Holland "flieht"??
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whitesuga
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Antwort #7 - 27.06.2007 um 17:43:04
 
Er ist Flüchtling der nach Libanon geflüchtet ist.
Er hat einen Pass.
Und der standesbeamte meinte, es wäre sogar einfacher, wenn er staatenlos ist, da er sich nur nach dem deutschen Recht richten müsse.
Und das wir nicht viel Zeit haben war uns auch schon klar.
Wie gesagt: Hauptproblem = Familiengericht

mfg
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Antwort #8 - 27.06.2007 um 17:44:39
 
whitesuga schrieb am 27.06.2007 um 14:01:05:
verdienstbescheinigung)
letzteres hat mich sehr verunsichert, da ich noch zur Schule gehe, und somit kein Einkommen habe, und mein verlobter nicht arbeitet.


abgesehen von den aufenthaltsrechtlichen Fragen wird der Verdienst normalerweise benötigt, um die Gerichtskosten zu ermitteln. An dieser Stelle ist fehlender Verdienst daher unproblematisch.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #9 - 27.06.2007 um 17:53:05
 
Und weil wir ja schonmal so nett beim Fragen und Beantworten sind, könnte ich eine allerletzte Hilfe gebrauchen:

Und zwar für die Zustimmungserklärung

Ich hab nun wirklich keine Ahnung wie so etwas aussehen sollte, und was da inhaltlich stehen könnte. Ich muss diese auf Deutsch verfassen, da meine Eltern , sowie mein Verlobter, nicht sehr gut auf deutsch formulieren können.
Ihr würdet mir damit sehr helfen Smiley:)Smiley

herzliche Dank nochmal für all die hilfreichen posts
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Antwort #10 - 27.06.2007 um 17:59:09
 
Zitat:
und was da inhaltlich stehen könnte

Da würde ich mich mal an's Jugendamt wenden. Die werden mit sowas ja öfter zu tun haben.
Wenn dein Verlobter allerdings kein oder kaum deutsch spricht und seine Unterschrift auf einem deutschen Schriftstück zur Vorlage bei Gericht drauf ist, wird sicherlich noch eine Übersetzung nötig sein.
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Antwort #11 - 27.06.2007 um 18:45:04
 
whitesuga schrieb am 27.06.2007 um 14:01:05:
Guten Tag alle zusammen,

Mein verlobter ist momentan asylant in Holland und über 18.




hallo
ich bin mir nicht sicher, eine anfrage beim IND in nl würde da klarheit bringen, so weit wie mir bekannt ist verliert er seinen asylantenstatus in NL wenn er NL verlässt.
Du kannst aber in NL nur heiraten wenn du 6 Monate in NL gemeldet bist.

mfg
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Antwort #12 - 27.06.2007 um 18:50:00
 
btw ...
Da ja bis dahin die Änderung durch sein dürfte, kommt ja wohl auch der neue §30 Abs 1 Nr 1 zum tragen, oder?
BEIDE Ehegatten müssen für die AE mind. 18 sein!
Davon kann zwar bei "besonderer" Härte abgesehen werden, aber ob die hier vorliegt? Und vor allem (!) würde die bes. Härte auch schon beim Eheschließungsvisum, also noch VOR Heirat ziehen?

Also ich seh' da irgendwie noch keine Heirat ... (weder hier, noch in NL)
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Muleta
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Antwort #13 - 27.06.2007 um 19:21:37
 
inge schrieb am 27.06.2007 um 18:50:00:
btw ...
Da ja bis dahin die Änderung durch sein dürfte, kommt ja wohl auch der neue §30 Abs 1 Nr 1 zum tragen, oder?
BEIDE Ehegatten müssen für die AE mind. 18 sein!
...
Also ich seh' da irgendwie noch keine Heirat ... (weder hier, noch in NL)


Ich sehe wegen des neuen § 30 theoretisch kein Hindernis für die Eheschließung in Deutschland - es würde halt nur ein Visum für ebenjene geben und (erstmal) keinen anschließenden Familiennachzug. Theoretisch ist diese Möglichkeit aber schon deshalb, weil ein solches Visum nur erteilt werden würde, wenn der Verlobte eine Berechtigung zur Rückreise nach NL hat... (und ein solches Visum daher für diese Zwecke gar nicht bräuchte)

Ich habe daher irgendwie Zweifel, ob das mit Einreise und Eheschließung klappt, bevor whitesuga das Teenager-Alter hinter sich gelassen hat.

Muleta
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Antwort #14 - 27.06.2007 um 19:30:11
 
Ok jetzt noch mal zusammenfassend, damit ich weiß ob ich es denn verstanden habe:
ich brauch nicht zum gericht weil ich eh nicht mit 17 heiraten werde?
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