elmoxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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uiui, soviel hatte ich gar nicht erwartet! Danke erst mal allen, die geantwortet haben.
Also, das ist sehr schwierig. Die Frau der Familie hat ihren Paß verloren, bzw. sie hatte ihn bei ihrer Flucht in einer Reisetasche aufbewahrt und die ist ihr geklaut worden. Nun komme mit bitte keiner mit Bemerkungen wie "na so dämlich kann man ja wohl nicht sein" und "jaja das sagen alle, damit sie nicht abgeschoben werden". Diese Bemerkungen kenne ich zur Genüge und es kann sich offenbar niemand vorstellen, daß man seinen Paß tatsächlich verliert. Hier in Deutschland ist es als Deutscher ja auch kein Problem, einen neuen Paß zu erhalten. In Armenien sehr wohl, ich war mit der Familie auf der Armenischen Botschaft in Berlin. Das Problem ist, daß die Familie auch keine Angehörigen mehr in Armenien hat, die haben es dort nämlich alle nicht ausgehalten und sind in die Welt verstreut. Sie müßte ihre Geburtsurkunde vorlegen können, und es ist, so wie die Dinge stehen, utopisch, da dran zu kommen. Offenbar ist es wohl möglich, wenn nichts als Identitätsnachweis Verwertbares aufzutreiben ist, einen Staatenlosenstatus zu erhalten. Aber ich habe keine Ahnung, wie das Prozedere da ist - wer damit Erfahrung hat, kann mir gerne berichten - ich würde mich freuen!
Der Mann hat einen längst abgelaufenen Sovietpaß. Der wird natürlich nicht anerkannt von der Ausländerbehörde. Deshalb hat er in seiner Duldung den schönen Satz stehen, "Die Identität beruht auf eigenen Angaben".
Ich weiß nicht, ich dachte, das Problem sei hier bekannt. Die deutschen Behörden sagen, "ihr müßt erst einmal einen Paß vorlegen können, dann kommt ihr an einen Aufenthaltstitel". Die armenische Botschaft sagt, "ihr müßt erst mal einen Aufenthaltstitel vorweisen können, sonst bekommt ihr keinen Paß von uns". Kurz, es scheint ziemlich unmöglich, irgendetwas zu erreichen, weil deutsche und armenische Behörden gegeneinander arbeiten.
Zur Arbeit: Da hat mir eure Antwort sehr weitergeholfen. Ja, der Verdienst ist nicht hoch und könnte unter dem Sozialhilfesatz liegen. Da muß ich mich noch kundig machen. Immerhin leben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo selbst wir Deutschen nicht nach irgendwelchen möglicherweise existierenden Tarifen bezahlt werden und viele Leute trotz voller Beschäftigung noch Hartz IV dazubekommen, weil der Verdienst unter Sozialhilfeniveau liegt.
Die Frage, wer jemanden einstellt, dessen Identität nicht geklärt ist, ist völlig unerheblich, und ich finde sie zynisch und unverschämt. Tatsache ist doch, es gibt Arbeitgeber, die eine qualifizierte Arbeitskraft brauchen (Ingenieur), und die nicht in deutscher Manier vorab mißtrauisch sind und eine Identitätsverschleierung voraussetzen und erwarten. Tatsächlich ist der Arbeitgeber aus Dänemark, also kein Deutscher. Die Skandinavier tun sich da nicht so schwer wie die Deutschen. Kurz, hier in diesem Forum möchte ich lieber sachdienliche Hilfe als die Demonstration deutscher Kleinkariertheit.
Ein Sozialversicherungsausweis wird ausgestellt, sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer angemeldet hat.
Danke auch für den Hinweis mit dem Führerschein. Tatsächlich sind uns Ausländer bekannt, die vor Jahren schon die Genehmigung für einen Führerschein allein aufgrund ihrer Duldung erhielten, aber selbst die Ausländerbehörde konnte au Nachfrage nicht sagen, warum das der Fall war, bzw. warum jetzt nicht mehr.
Also, vielen Dank an alle, die mir weitergeholfen haben. Ich weiß nicht, wie Euch das geht, ich finde, man tastet sich langsam im Blindflug voran. Auch als Deutscher versteht man die Gesetzgebung nicht, bzw. blickt nicht durch, welche Gesetze in welchen Fällen gelten. Ich empfinde die Gesetzgebung als problematisch, weil sie dehnbar wie Gummi ist und der Ausländerbehörde erlaubt, mit den Ausländern nach Willkür zu verfahren.
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