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Geld geliehen, was NUN? Kriese (Gelesen: 4.666 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.06.2007 um 13:22:46
 
trixie schrieb am 23.06.2007 um 13:02:53:
Außerdem soll dir die Familie bestätigen, dass sie mit einer Teilzahlung einverstanden ist. Denn sie muß sich nicht mit einer Teilzahlung einverstanden geben.


Jein. Zwar ist der Schuldner prinzipiell zu Teilleistungen nicht berechtigt, aber selbst bei einem Zahlungsurteil könnte nicht mehr Geld auf einmal beigetrieben werden, als beim jeweiligen Vollstreckungsversuch vorhanden. Richtig ist, daß die Familie auf den Restbetrag klagen könnte.

Gruß, ULF
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #16 - 27.06.2007 um 01:36:03
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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