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Geld geliehen, was NUN? Kriese (Gelesen: 4.619 mal)
serkapt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.06.2007 um 17:13:40
 
Hallo
Ich habe von einer Familie Geld geliehen, um Teil meines Studiums zu finanzieren.
Damals vor 3 Jahren habe ich von der Familie auch eine Verpflichtungserklärung an Ausländerbehörde übergeben.
Jetzt will die Familie das Geld zurück, was auch OK ist und ich will es zahlen, nur sie wollen es sehr schnell und ich habe leider kein Geld so schnell.
sie drohen mir mit Rechtsanwlt wegen des offenen Betrasges, ich habe Angst, dass ich dann ausländerechtliche Probleme bekomme.
Wer kann mir dazu was sagen? wenn ich keine solche Probleme bekomme und es geht nur um die Schulden, wäre es kein Problem ich würde dem Rechtsanwlt mein Vermögen offen legen, dann wird er alles sehen und würde auch meine bemühungen dokumenteiren um den Leuten das geld zu geben.
sie bedrohen mich sehr serh massiv mit Rechtsanwalt und ich habe grosse Angst !!! ich bitte um Ratschläge
zu Meinem Status: ich hatte 11 Jahre Bewilligung wegen Studium, dann Befugnis aus dringend humanitären Gründen(Krankheit) und jetzt ein aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2
Danke
tom
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inge
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Antwort #1 - 19.06.2007 um 17:42:30
 
andere Rechtsgebiete ... ?

Gab es denn irgendwelche Vereinbarungen (evtl schriftlich?) wann und wie das Geld zurückzuzahlen sei?
Ausländerrechtlich kann vermutlich nicht viel passieren, da man dich offensichtlich (humanitäte Grunde) eh' kaum "loswerden" kann.
Bleibt im Zweifel nur noch die zivilrechtliche Schiene mit Mahnbescheid, Titel, etc. Falls es keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt, dürfte sich sowas aber sicherlich ziemlich in die Länge ziehen lassen.
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serkapt
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Antwort #2 - 19.06.2007 um 17:45:41
 
hallo Inge
es gab keine schriftliche Vereinbarungen, nur mündlich, das hiess, dass ich das Geld zahlen werde, wenn das Studium absolviert ist,
sonst gab keine Veeinbarung
Danke für antwort
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Antwort #3 - 19.06.2007 um 17:54:43
 
Zitat:
wenn das Studium absolviert ist

Gehen wir mal davon aus, dass es heiße: "Das Geld ist zurückzuzahlen wenn du nicht mehr studierst". Dann wärst du IMHO am Tag der Exmatrikulation zur sofortigen Rückzahlung verpflichtet.
Nach "Treu und Glauben" könntest du allerdings auch davon ausgehen, dass dir nach dem Studium noch genügend Zeit eingeräumt wird, das Geld zusammenzubekommen. Direkt nach dem Studium hat man ja (selbst MIT Abschluss) nicht unbedingt sofort größere Geldsummen zur Verfügung.
Die "anderen" sind natürlich wiederum davon ausgegangen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wird, denn sonst würden sie ihr Geld ja eh kaum wiedersehen.

Hast du denn einen Job und könntest zumindest Ratenzahlung anbieten?
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Antwort #4 - 19.06.2007 um 17:57:17
 
ich habe ein Betrag während meiner einjähriger Arbeit zusammen bekommen, 2500 Euro das werde ich überweisen
die Arbeit ist sehr schwer, die Ärzte laufen sturm deswegen muss ich die Arbeit aufgeben und neue suchen
Danke dir ncohmal
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Antwort #5 - 19.06.2007 um 18:03:05
 
Trotzdem wird's im Zweifel vor Gericht gehen.
Ich würde nochmal mit dem Kreditgeber sprechen und auf die Problematik von mündlichen Verträgen hinweisen. Sollte das ganze langfristig vor Gericht ausgetragen werden, wird es sehr lange dauern bis sie ihr Geld bekommen.
Grundsätzlich müssten sie auch mit zwei Ergebnissen rechnen:
- sie gewinnen, aber du hast deine ganze Kohle dem Anwalt gegeben -> sie warten weiter
- du gewinnst (zB sehr kleine Raten), dann stehen sie genauso wie jetzt und haben ihren eigenen Anwalt zu bezahlen -> also auch verloren.

Grundsätzlich waren die halt ziemlich ... blauäugig ... dir ohne schriftliche Vereinbarung das Geld zu leihen. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und für beide Seiten wäre was schriftliches sicher besser gewesen.
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Antwort #6 - 19.06.2007 um 18:07:33
 
hallo Inge:
Ich bin auch einwenig positiv denkender Mensch
ich bin ihnen dankbar und habe das in unzähligen briefen und e-mails geschrieben, dass ich euch dankbar bin
die Famile ist psychisch einwenig nicht ok
und wenn sie(besonders der eine von ihnen) nachts in bett gehen, dann hören sie stimmen, ohhhhh das geld is weg weg weg ....
dagegen ist kein kraut gewachsen
ich von meiner seite will das alles zahlen, nur ich brauche zeit, ich muss mit den folgen meiner behinderung kämpfen und mit vielen anderen schweren Folgen
ich werde kein Cent bei mir lassen und alles zahlen
Gruss
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Antwort #7 - 19.06.2007 um 18:17:21
 
hallo inge
mündliche vereinbarungen sind genauso wie schriftlich?
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Antwort #8 - 19.06.2007 um 18:25:33
 
Zitat:
mündliche vereinbarungen sind genauso wie schriftlich?

Ja
Nur die wenigsten Sachen MÜSSEN schriftlich fixiert werden. Auch mündlich geschlossene "Vereinbarungen" sind Verträge, die eingehalten werden müssen.
Natürlich ist der Inhalt eines mündlichen Vertrags im nachhinein nicht mehr wirklich exakt festzustellen. Deswegen macht man's ja meist schriftlich Zwinkernd
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Antwort #9 - 19.06.2007 um 18:29:17
 
ok
die frage nach der mündlichen verträgen wusste ich, habe sie doch gestellt, damit ich auf 5 beiträge komme und dir PN schreiben kann Zwinkernd Laut lachend
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Antwort #10 - 19.06.2007 um 18:38:59
 
Hallo serkapt!

Wenn dein jetziges Einkommen sehr gering ist, könntest du dir bei Gericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt besorgen. Die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung werden dann vom Gericht übernommen.

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Antwort #11 - 19.06.2007 um 18:40:37
 
danke Trixi
Guter Tip
Gruss
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 22.06.2007 um 21:03:58
 
serkapt schrieb am 19.06.2007 um 17:13:40:
Jetzt will die Familie das Geld zurück, was auch OK ist und ich will es zahlen, nur sie wollen es sehr schnell und ich habe leider kein Geld so schnell.
sie drohen mir mit Rechtsanwlt wegen des offenen Betrasges, ich habe Angst, dass ich dann ausländerechtliche Probleme bekomme.
Wer kann mir dazu was sagen?


Zahle erst einmal einen Teilbetrag, das beruhigt.

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 23.06.2007 um 12:52:38
 
ok
danke Ulf
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Antwort #14 - 23.06.2007 um 13:02:53
 
ulf schrieb am 22.06.2007 um 21:03:58:
Zahle erst einmal einen Teilbetrag, das beruhigt.  


Bevor du einen Teilbetrag zahlst, soll dir aber die Familie genau mitteilen, welchen Betrag sie von dir möchte, damit es hinterher über die Höhe keinen Streit gibt. Außerdem soll dir die Familie bestätigen, dass sie mit einer Teilzahlung einverstanden ist. Denn sie muß sich nicht mit einer Teilzahlung einverstanden geben. Das wäre zwar für den Kreditgeber sinnvoll, aber er muß dieser Rückzahlungsmöglichkeit zustimmen.

trixie
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