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Integrationskurs (Gelesen: 11.051 mal)
edge
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Antwort #15 - 01.07.2007 um 10:17:27
 
inge schrieb am 19.06.2007 um 11:24:17:
Das stimmt so nicht ganz.
Dummerweise kollidieren hier der Rechtbegriff "ausreichend" und eine wie auch immer geartete Definition von "ausreichend". Entscheidend für die Rechtfolgen ist aber nur die rechtliche Bedeutung von "ausreichend".
Man beachte ja auch die "Klimmzüge" des BVerwG (schreiben können nicht nötig)
http://lexetius.com/2005,3556
Hier wird ja mE ganz klar gesagt, dass "B1" nur bedeutet, dass man die Anforderungen auf jeden Fall erfüllt. Es gilt aber nicht der Umkehrschluss, dass ohne B1 die Anforderungen nicht erfüllt sind.
Andernfalls hätte man auch schon im AufenthG/StAG explizit das jeweilige Sprachniveau nach GERR forderun müssen.
Insbesondere da "selbständig schreiben" zum Niveau B1 dazugehört, dies aber bei einer Anspruchseinbürgerung so nicht direkt gefordert werden darf. Das BVerwG betrachet ja auch absichtlich nicht einfach nur "ausreichend" sondern stellt es zum Beispiel in einen Kontext mit "einfach".


Ich sehe das nicht genauso. Das Urteil behandelt im Wesentlichen die Voraussetzungen zur Einbürgerung und die einzelnen Formulierungen im StAG. Es lässt aber offen, ob die Auslegung im AUfenthG genauso zu erfolgen hat.

Der Umkehrschluss lässt sich m.E. nur schwer begründen. § 9 AufenthG lässt auch keinen echten Umkehrschluss zu. Sonst wäre es ja im Ermessen der ABH festzustellen, ob ohne B1 - Abschluss trotzdem ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen könnten. Aus der Gesetzessystematik hätte man dann eine Regelerteilungsvoraussetzung geschaffen.
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Grista
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Antwort #16 - 04.07.2007 um 15:07:58
 
Ich kenne das Problem bzgl. Integrationskurse auch, da viele meiner Kundinnen bzw. Kunden den Kurs mit A1 - A2 abschließen, für uns heisst das aber dann, Integrationskurs nicht bestanden!

Für die Personen, welche weder einen deutschen Ehegatten noch ein deutsches Kind haben, wirkt sich das natürlich negativ aus.

Ich habe mich nun mit der Schule in Verbindung gesetzt, welche hauptsächlich Abschlüsse nach A2 hat und nachgefragt. Diese teilte mir mit, sie entscheiden selbst wer B1 macht und weisen die Personen auch nicht hin, das nach dem derzeit gültigem Gesetzt die B1 Prüfung erforderlich ist.

Die Schule fragt nun beim BAMF nach, bin gespannt wie das rausläuft!
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jetflyer
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Antwort #17 - 04.07.2007 um 15:52:59
 
Hi Grista, das klingt genauso wie bei uns. Ja die BAMF Antwort in Eurem Bereich interessiert mich schon, die Aussage der für "uns" Zuständigen habe ich ja weiter oben schon gepostet.

Für uns war das Ärgerliche die Struktur des Kurses, die natürlich niemand uns vorher erläutert hat. Es gibt 6 Module, die jeweils einzeln zu bezahlen sind. Nur 2 Module "darf" man "verbrauchen", um jeweils die Level A1, A2 und dann eben B1 zu erreichen.

Nun haben die Module auch schöne Nummern M1, M2...bis M6 und gehen nahtlos ineinander über.... und enden leider mit dem 2. Lehrbuch, sprich A2 Level.

Es wird 1.:

- noch nicht mal ein Angebot an die Absolventen des "langsamen" Kurses gemacht, das Training freiwillig fortzusetzen. Es können/wollen zu wenige von diesen I-Kurs Absolventen dann die volle Kursgebühr bezahlen, um weiterzumachen; schon gar nicht diejenigen, die es am Nötigsten hätten...

und 2.:
-von vorneherein kein Angebot eines "schnellen" (IMHO=normalen) I-Kurses gemacht, der für "Normallerner" die Chance eröffnet, das Ziel B1 zu erreichen.

Und beides zusammen läßt die "Willigen" im Regen stehen...

Grüße
Jetflyer

Nebenbei bemerkt: Die Stundenzahl von 600 ist (zu?) knapp bemessen.
Die Klassen sind voll (25 Teilnehmer) ... und die Stunde hat auch nur 45 Minuten. Für mich ´ne Mogelpackung...Ich arbeite nämlich auch 42+h die Woche... und mein Chef würde mir lebhaft die Mathematik neu erklären, wenn ich die schon Donnerstag abend meine Arbeitszeit "verbraucht" hätte...
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Grista
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Antwort #18 - 05.07.2007 um 08:21:20
 
Die Probleme in den Kursen sind ja, so denke ich mal, auch den Mitarbeitern des BAMF bekannt.

Der Gesetzgeber plant ja nun auch ein paar Änderungen in der IntV.

Mehr Geld, Begrenzung der Schülerzahl und evtl. mehr Stunden.

Aber das mit dem Informieren der Kursteilnehmer bzgl. Kursabschluss das ist wirklich bisher sehr im argen, je nach Schule muss ich aber betonen!!

Ich teile nun allen Personen, welche ich verpflichte mit, dass für uns nur der Kurs als erfolgreich abgeschlossen gilt, wenn die B1 Prüfung gemacht wurde!!

Bin gespannt, was der Gesetzgeber in dieser Hinsicht noch ändert bzgl. Stundenzahl usw!!

Grüße
Grista Zwinkernd
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shibumi
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Antwort #19 - 05.07.2007 um 09:36:33
 
Schulstunden/ Unterrichtsstunden dauern nur 45 Minuten, obwohl ja der
Begriff " Stunde " etwas anderes vermuten läßt.  Zwinkernd
Das ist bei Fahrschulen auch nicht anders...
Was passiert jedoch, wenn ich meine Ehepartnerin privat, d.h. bei uns
zu Hause, auf B1- Level bringe...darf sie dann an der Prüfung teilnehmen ?
Oder muß sie für gutes Geld am B1- Kurs teilgenommen haben, um anschließend geprüft zu werden ?
LG, shibumi
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Grista
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Antwort #20 - 05.07.2007 um 09:40:07
 
Also bei Verpflichtung muss sie die 600 Stunden besuchen, ausser Integrationskursträger gibt an, sie erreicht B1 Level früher.
Falls sie dann die Prüfung B1 nicht machen sollte, kann man sie daheim unterrichten und die Prüfung abschließen lassen. Dann hat man die B1 Prüfung bestanden!!

Man kann ja mit der Schule reden, wann die nächsten Prüfungen stattfinden und sie dann dort machen!
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shibumi
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Antwort #21 - 05.07.2007 um 09:51:12
 
Das hört sich ja schon mal gut an ! Smiley
Zur Zeit besucht sie das Goetheinstitut in ihrem Heimatland, um Deutsch zu
lernen. Drei volle Stunden ( 6x 45 min ) abends, dreimal die Woche.
Wenn sie durch diesen Einzelunterricht die Kenntnisse des bereits laufenden
Gruppenunterrichts erreicht hat, wechselt sie in die Gruppe.
Somit kann sie beruhigt zum Botschaftsinterview im August.
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hge2001
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Antwort #22 - 05.07.2007 um 12:17:08
 
jetflyer schrieb am 04.07.2007 um 15:52:59:
Nun haben die Module auch schöne Nummern M1, M2...bis M6 und gehen nahtlos ineinander über.... und enden leider mit dem 2. Lehrbuch, sprich A2 Level.



Hallo jetflyer,

Deine Beiträge haben mich aufgeschreckt, da meine Frau zur Zeit auch den Integrationskurs besucht. Die babylonische Bezeichungen der Kurse sind in der Tat sehr irreführend; auch die VHS, die meine Frau besucht, spricht nur von Basiskurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 und Aufbaukurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 . Bezug zu A1 etc ist dort nicht sofort zu erkennen.

Ich habe aber in ihren Unterlagen eine Abschlusstest  A2 gefunden, den sie nach den ersten 300 Stunden gemacht und bestanden hat. Da sie jetzt den letzten Kursabschnitt vor sich hat, gehe ich davon aus, dass dies dann B1 sein wird. Oder liege ich hier falsch?

Gruss

hge
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Grista
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Antwort #23 - 05.07.2007 um 12:58:55
 
Nein ich vermute mal, dass du hier nicht falsch liegst.

Nun macht sie i.R. denAufbaukurs und der Orientierungskurs mit jeweils der Prüfung am Ende (B1 Prüfung Orientierungskurs)

Aber wenn du dir nicht sicher bist, die Kursträger geben ja i.R. sehr kompetente Auskunft!

Grüße
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #24 - 05.07.2007 um 13:29:55
 
Ich glaube, dass sind nicht „die“ VHS sondern es ist abhängig von „der“ jeweiligen VHS vor Ort, von den Lehrern dort und natürlich mit dem Glück (oder Unglück), was man gerade mit der Lernwilligkeit und dem –vermögen der „Mitschüler“ hat. Das bestimmt das Niveau der Klassen und letztendlich das erreichbare Sprachniveau. Ist aber nur meine persönliche Meinung, ich bin kein Pädagoge.

Bei uns vor Ort an der VHS gibt es meines Eindrucks nach zwei Arten Kurse (Beschreibung laut VHS, aber von mir gekürzt bzw. zusammengefasst):

1. Deutsch: Integrationskurs Modul 1-6 (A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, B1.1, B1.2)
Lehrbücher: Berliner Platz  oder Themen aktuell, jeweils Bd. 1-3
Ein Integrationskurs umfasst maximal 630 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten: - Sprachkurs mit 600 UE - Orientierungskurs mit 30 UE Der Sprachkurs besteht aus 6 Modulen à 100 UE - 3 Module Basiskurs und 3 Module Aufbaukurs. Vor Beginn eines Kurses findet ein Einstufungstest statt, um festzustellen, mit welchem Modul begonnen wird. Der Sprachkurs schließt in der Regel mit der Prüfung zum Zertifikat Deutsch ab. Der Orientierungskurs vermittelt Grundwissen über das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und schließt ebenfalls mit einer Prüfung ab.

2. Deutsch B 1: Lektion 1-10
B 1: Lernziele siehe unter Deutsch als Fremdsprache (analog Integrationskurs) Teilnehmer/innen, die durch das BAMF gefördert werden, zahlen 100,00 EUR oder können auf Antrag von den Kosten befreit werden. Der Kurs entspricht Modul 6 des Integrationskurses. Lehrbuch: Themen 3 aktuell. Zertifikatsband: Lehr- und Arbeitsbuch. Vor der Anmeldung machen Sie einen Einstufungstest! Sie haben die Stufe A 2 abgeschlossen oder mindestens 180 Unterrichtsstunden Deutsch gelernt. Mit diesem Kurs schließen Sie die Stufe B 1 ab und werden gleichzeitig auf die Prüfung zum Zertifikat Deutsch vorbereitet.
.
Und hier die Beschreibung der Zertifikatsprüfung laut VHS (von mir gekürzt):

Deutsch B 1: Zertifikatsprüfung
Das Zertifikat Deutsch (B 1) wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Inter Nationes durchgeführt. Es dient auch als Nachweis von Deutschkenntnissen wie sie für die Einbürgerung verlangt werden. Gute Grundkenntnisse werden vorausgesetzt (ca. 270 Unterrichtsstunden). Der Besuch des Vorbereitungskurses Deutsch B 1 wird dringend empfohlen.

Das Zertifikat Deutsch ist demnach (laut dieser VHS) definitiv B1 und nicht A2 oder sonst irgendetwas und es wird ein separater Kurs Deutsch B 1 angeboten, der explizit darauf vorbereitet. Meine Frau besucht übrigens diesen Vorbereitungskurs (sie hatte bei der Einreise schon einige Deutschvorkenntnisse und beim Sprachtest hat man sie da eingestuft) und von den Schülern, die sich für die jetzige halbjährliche B 1 – Prüfung angemeldet haben, kommen (soweit sie das weiss) alle aus ihrem Kurs.
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Ulf
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Antwort #25 - 07.07.2007 um 13:31:39
 
hge2001 schrieb am 05.07.2007 um 12:17:08:
Deine Beiträge haben mich aufgeschreckt, da meine Frau zur Zeit auch den Integrationskurs besucht. Die babylonische Bezeichungen der Kurse sind in der Tat sehr irreführend; auch die VHS, die meine Frau besucht, spricht nur von Basiskurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 und Aufbaukurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 . Bezug zu A1 etc ist dort nicht sofort zu erkennen.

Ich habe aber in ihren Unterlagen eine Abschlusstest  A2 gefunden, den sie nach den ersten 300 Stunden gemacht und bestanden hat.


Hatte sie dafür gesondert zu zahlen?

Gruß, ULF
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edge
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Antwort #26 - 07.07.2007 um 13:45:19
 
Das Problem liegt hier in einem anderen Verständnis. Die VHS hat pädagogische Schwerpunkte und wenig Verständnis für das schaffen von juristischen Voraussetzungen für spätere Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen. DIe ABH hat eine gegenteilige Auffassung.

Ich sehe ehrlich gesagt schwarz, wenn die ersten NE - Anträge kommen, bei den ausreichende Kenntnisse (B1-Level) verlangt wird und bei denen die Teilnehmer zwar 630 STunden besucht haben, aber trotz Leistungsvermögen nur A 2 Niveau erreicht haben...
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Antwort #27 - 07.07.2007 um 13:52:39
 
Zitat:
Ich sehe ehrlich gesagt schwarz, wenn die ersten NE - Anträge kommen, bei den ausreichende Kenntnisse (B1-Level) verlangt wird und bei denen die Teilnehmer zwar 630 STunden besucht haben, aber trotz Leistungsvermögen nur A 2 Niveau erreicht haben...

Das wäre dann ja wohl die NE nach §9. Damit wäre der Ausländer bereits 5 Jahre in D. Und hat es immer noch nicht geschafft, "ausreichende" Kenntnisse der dt. Sprache zu erwerben?
Ich verstehe den IKurs als "Anschub-Hilfe". Steht nirgendwo, dass man damit fertig ist und nicht weiter dazulernen muss/soll, oder?
Selbst bei "nur" 3 Jahren, aber dt-vh, würde ich "ausreichende Kenntnisse" nicht als grundsätzlich unbillige Forderung ansehen. Schließlich geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus (deswegen die Privilegierung), dass Familienleben und kulturelles Leben überwiegend auf deutsch stattfindet. Ohne diesem gäbe es IMHO auch keinen Grund zur Privilegierung!
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Antwort #28 - 11.07.2007 um 18:07:27
 
Kleiner Update:  Zwinkernd

Hab mal diesen Fred hier zu unserer VHS mitgenommen und mit dem Leiter "verhandelt".. Surprise, surprise, Ihm wurde "unwohl" : " Hmm, nachher kriegen wir da Schwierigkeiten mit den Behörden.." 

Jedenfalls will er nun Sorge tragen, das seine Kunden über das Kursziel (A2 oder B1) und die ggf. ausländerrechtlichen Bedeutungen informiert werden

und BIETET EINEN B1 FOLGEKURS ab Ende August für Selbstzahler an. (Auch wenn, der vielleicht nur 6-8 Teilnehmer hat, wogegen sich die VHS sonst heftig sträubt)) Immerhin etwas, das hilft meiner Frau sehr, Alternativen sind halt räumlich für sie nur recht umständlich zu erreichen.

Grüße und Dank an alle Kommentatoren Zwinkernd

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Antwort #29 - 11.07.2007 um 21:09:53
 
Whow -

hätte ich gewusst, das Du diesen Fred derart "veröffentlichst" ... - ausgerechnet hier hatte ich mich ja ausnahmsweise mal ziemlich emotional gäußert und rumgewettert.  Traurig

Immerhin ist es aber schön zu hören, dass wenigstens ein Nachdenken eingesetzt hat und nun sogar flexible Lösungen erwogen werden, die eigentlich längst und generell vonnöten wären. Gut wäre, wenn der VHS-Leiter noch mehr Träger in der Weise beeinflussen könnte und dann auch das BAMF im Sinne der Unterstützung solcher flexiblen Lösungen ein bisserl "gesunden Druck" bekäme.

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