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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Integrationskurs
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Beitrag begonnen von jetflyer am 19.06.2007 um 09:23:55

Titel: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 19.06.2007 um 09:23:55
Hallo (und verspätete Grüße für Fons 50..)

Ich habe eine Frage zu der Rechtslage bei den I Kursen.

Folgende Situation:

Meine Frau hat letzten Oktober an einer VHS den I-Kurs begonnen (zur Teilnahme verpflichtet, Deutsch Vorkenntnisse 0,0)

Nun nähert sich der Kurs dem Ende (am 2. Juli)

Leider stellt sich uns (und allen anderen Teilnehmern) nun folgendes Problem.

Die 600 h sind nun verbraucht (die übrigens je Std. nur 45min haben, nach Aussage der VHS wäre das so richtig, da vom Gesetz Unterrichtsstunden gemeint sind?)

Der Kurs hat die Schüler aber nur auf das Niveau A2 gebracht. Die Abschlussprüfung übernächste Woche ist auch nur eine A2 Prüfung.

Ich frage mich, ob es rechtens ist, einen Kurs so durchzuführen, das von vorneherein kein Teilnehmer die Chance hat, das B1 Level zu erreichen. Das erkennt man z.B. daran, das das Lehrwerk „Berliner Platz“ benutzt wurde, davon aber nur die Bände 1 und 2. Diese führen zum Level A1 bzw. .A2. Das Lehrbuch Nummer 3 , welches zum B1 Level führen soll, wurde im Unterricht nicht benutzt.

Auch Anschlusskurse werden nicht angeboten, man hat angeblich nicht genügend geeigneten Teilnehmer. (Die müssten dann ja auch den vollen Preis bezahlen, weil ja keine Förderung vom BAMF mehr greift, ergo gibt da nur wenige, die das wollen..)
I
ch habe mit mehreren VHS in der Umgebung gesprochen, nach deren Aussage hat in den letzten 2.5 Jahren noch nie ein Kurs B1 Level erreicht.

Ich frage mich nun, ob das „rechtens“ ist, I-Kurse so durchzuführen, das es auch für die „Motivierten“ und „Leistungswilligen“ nicht möglich ist, das vom Gesetzgeber geforderte Level zu erreichen.

Muß nicht ein verbindlicher Lehrplan eingehalten werden, der den geforderten Stoff komplett vermittelt?
Stattdessen passiert folgendes:
„Wenn die Mehrzahl der Teilnehmer zu schwach ist, gestalten wir den gesamten Kurs so, das das Ergebnis Level niedriger ist“ (Zitat vom VHS Leiter)

Ist das rechtens?

Oder muß nicht grundsätzlich das geforderte Level B1 angeboten werden, und wer dann nicht „mitkommt“, der hat ein „persönliches Problem“ . Stattdessen werden hier diejenigen, die  „Normal“ lernen wollen und können, gebremst.

Für mich als Laie ist das so ähnlich wie:

„Ich gehe 13 Jahre zum Gymnasium, aber eine Abiturprüfung kann ich nicht bestehen. Leider hat die Schule den notwendigen Stoff nicht vermittelt, in der Prüfung hab ich dann keine Chance...

Viele Grüße
Sveta + Jens“

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von schweitzer am 19.06.2007 um 09:34:28
Hi jetflyer,

ich halte die Vorgehensweise für nicht rechtens.- Zumindest müsste zu Beginn eine Sprachstandsfeststellung gemacht werden, danach könnte beurteilt werden, wer in welchen Kurs geht, wie schnell dort vorgegangen wird usw.

Das, was Du hier schilderst riecht danach, dass sich einige Sprachkursträger für die zukunft weitere Klienten sichern wollen, indem sie dann ggf. später aufbauende Kurse anbieten. - Pauschal und offenkundig vom ersten Tage an mit Vorsatz für alle Kursteilnehmer nur einen auf A 2 angelegten Kurs mit Mitteln des Staates durchzuführen, ist dreist.

Ich würde an Deiner Stelle direkt das BAMF - den zuständigen Regionalkoordinator - informieren - ggf. wende Dich zuvor an eine Migrationserstberatungsstelle (MEB) in Deiner Nähe  und ersuche die, Dich zu unterstützen.

In welcher Stadt/Region wohnst Du - dann könnte ich evtl. rauskriegen, welche MEB in Deiner Nähe tätig sind.


=schweitzer=

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 19.06.2007 um 09:48:55
Danke Schweitzer, hab dir eine PM geschickt.

Sehe ich auch so wie Du, es passiert "vorsätzlich" . Die VHS vertreten die Meinung , 600h ist eh zu wenig (mag ja auch stimmen), und so wird der Druck auf den Gesetzgeber erhöht, doch die Kurse auf 900h zu verlängern. Die Resultate würden das dann belegen.

Jetflyer

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von inge am 19.06.2007 um 09:49:45
Ist zwar alt, aber trotzdem aktuell?
http://www.prointegration.org/pdf/ergebnisprotokoll_sprachkurstraeger_ws300702.pdf


Zitat:
1.2 Zu erreichendes Sprachniveau in den Sprachkursen

Gemäß § 43 Abs. 3 AufenthG umfasst der Integrationskurs einen Basis- und Aufbausprachkurs
von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn sich der Ausländer im täglichen
Leben einschließlich der Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtzufinden
vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch
geführt werden kann. Dazu gehört auch, dass der Ausländer einen deutschsprachigen Text des
alltäglichen Lebens lesen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiedergeben kann.
Anhand dieser Erläuterung der gesetzlichen Vorgabe wird diskutiert, welches Abschlussniveau für
den Gesamtsprachkurs entsprechend den Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens(
GERR) als erreichbar angesehen wird und im Sinne des § 9 AufenthG verbindlich festgelegt
werden kann. Nach dem GERR werden die Stufen A2 bzw. B1 diskutiert.

und

Zitat:
Anhand von praktischen Beispielen wird deutlich, dass die Stufe B1 mit einem Kursvolumen von
insgesamt maximal 600 Stunden in den meisten Fällen nicht erreicht werden kann, wenngleich B1
für die Eingliederung in das Arbeitsleben wünschenswert wäre. Realistisch erscheint eher ein Abschluss
auf der Stufe A 2 des GERR.
Die Erörterung der Frage, ob ein verbindliches Niveau B1 motivierend auf die Teilnehmer wirkt,
kann nicht eindeutig positiv oder negativ beantwortet werden, da auch die Frage der Motivation nur
individuell subjektiv unterschiedlich beurteilt werden kann.
Als Ergebnis dazu ist festzuhalten, dass die Praxis den Abschluss A2 in maximal 600 Stunden als
realistisch erreichbar ansieht, empfiehlt aber ebenfalls die Option für bildungsgewohnte Lerner,
das Niveau B1 erreichen zu können, durch Vorhalt entsprechender Kursangebote.

Wurde "B1" überhaupt verbindlich geregelt bzw. als "Ziel" definiert?
Offenbar wollte das BAMF "ausreichend" ja nicht zwangsläufig genauso definieren wie im GERR

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 19.06.2007 um 09:59:46
Hi Inge,

das steht in der Verordnung:

§ 17
Abschlusstest

(1) Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt. Der Abschlusstest besteht aus den Prüfteilen:

1. Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1), welche die Kenntnisse nach § 3 Abs. 2 nachweist,

und dann der § 3:

Inhalt des Integrationskurses

2) Das Kursziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 1 Nr. 1 zu erwerben, ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann.


Daraus verstehe ich, das B1 die erforderlichen Kenntnisse nachweist ..

Grüße, Jetflyer

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von schweitzer am 19.06.2007 um 10:05:02
Jepp, so sehe ich das auch. - Außerdem kann so oder so nicht jeder Sprachkursträger nach Gutdünken entscheiden, dass er nur A 2 - Unterricht im Rahmen der BAMF-Kurse anbietet.

Das geht eindeutiig an den Intensionen des Gesetzgebers vorbei und hätte für viele spätestens bei einer anstehenden Aufenthaltsverfestigung ggf. böse Folgen.
Dafür reichen A 2 - Kenntnisse IMHO nämlich nicht!

=schweitzer=

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von kwaku am 19.06.2007 um 10:26:05
Es gibt IMHO VHS die bieten B1 Abschluß nach 600 Stunden mit
Prüfung an als auch A2 Niveau nach 600 Stunden.
Dies ist nicht nur bei VHS so, sondern auch bei anderen Trägern zu Genüge.
z.B. AWO etc.
Jedesmal wurde mir bei meiner Anfrage diesbezüglich auch
gesagt, daß der Kurs nach 600 Stunden mit A2 abschließt
und ob dies den ausreichend wäre?

Also bei den vielen verschiedenen Trägern unterschiedliche
Anforderungen und Abschlüße sowie natürlich unterschiedliche
Unterrichtszeiten und Kursbeginne.
Sollte man sich da nicht das Richtige für einen rauspicken?

Von daher die Frage an jetflyer:
Haben sie dich nicht von Anfang an darauf hingewiesen
auf Kursabschluß A2?


Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von inge am 19.06.2007 um 10:32:27
ah ok ;)
Ich hatte in IntV nach "B1" und nicht nach "B 1" gesucht ...

Allerdings wird ja erst in Zukunft eine "erfolgreiche" Teilnahme verlangt und momentan können sich die Kursträger evtl noch hiermit "rausreden":

Zitat:
(2) Das Ergebnis des Abschlusstests wird durch eine Bescheinigung bestätigt. Wurde in der Sprachprüfung nicht die Mindestpunktzahl für das Zertifikat Deutsch erreicht, ist das nachgewiesene Sprachniveau zu bescheinigen. Für die Bescheinigung des Abschlusstests ist ein vom Bundesamt zur Verfügung gestellter einheitlicher Vordruck zu verwenden.

D.h. man könnte eigentlich nur was machen, wenn der Test von vornherein kein Erreichen des B1 Niveaus erlaubt.
Was passiert aber in Zukunft, wenn eine "erfolgreiche" Teilnahme gefordert ist?

Zitat:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns
(§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 dieses Gesetzes, § 10
Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin.

Ist A2 dann überhaupt erfolgreich, wenn eigentlich B1 gefordert wird?

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von kwaku am 19.06.2007 um 10:42:44
A2 reicht für Deutschverheiratete zur N.E. , vielleicht auch schon A1.
Trifft dann erfolgreicher Abschlußtest B1 da nicht zu?
Wird zumindest nach § 28 Absatz 2 nicht gefordert!

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 19.06.2007 um 10:43:18
Danke für eure Info´s, habe gerade mit dem Regionalkoordiator des BAMF telefoniert und warte auf eine Rückruf  ;) Danke Schweitzer :-* ;D

Für Kwaku: Natürlich haben sie uns nicht vorher informiert, das der Kurs bei A2 enden wird >:(

Inge:
Zitat:
D.h. man könnte eigentlich nur was machen, wenn der Test von vornherein kein Erreichen des B1 Niveaus erlaubt.

Das ist sicher nächste Woche der Fall, wenn nur auf A2 geprüft wird

Aber B1 zu versuchen völlig ohne Vorbereitung im Kurs macht ja nun auch gar keinen Sinn..
Sehe ich dann auch wie Inge, vermutlich wird dann meine Frau nur einen "Zettel" mit "Teilnahme" und nicht über "erfolgreiche Teilnahme" erhalten >:(


Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von kwaku am 19.06.2007 um 10:54:35
...wenn sie dich nicht darauf hingewiesen haben auf
Kursende Level A2, dann ist mir das sehr suspekt!
Die Träger wissen sehr genau, daß viele Migranten auf B1-level
angewiesen sind um N.E. zu bekommen bzw. um Deutsch zu werden.

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 19.06.2007 um 11:15:11
Da bin ich wieder..
Hatte ein aufschlussreiches Gespräch mit derm zuständigen Regionalkoordinator des BAMF. (sehr nett und hilfsbereit , nur was hilfts... wenn man halt falsch (oder besser gesagt: gar nicht) vorher beraten worden ist.

Seiner Aussage zufolge ist es so, das es grundsätzlich I-Kurse mit unterschiedlicher "Progression" gibt. In der Mehrzahl werden sog. "langsame" Kurse angeboten, die zum A2 Level führen, gerade in einem Flächenland wie in S.H. sind "schnelle" Kurse sehr selten bzw. mangels geeigneter Teilnehmerzahlen nicht vorhanden.

Meine Frau hätte halt spätens bei "Halbzeit" den Kursträger wechseln und versuchen müssen, ggf. z.B.: in Hamburg einen anderen, geeigneteren Kurs zu finden.

Grundsätzlich bleibt Ihr jetzt nur noch der Anspruch auf eine kostenlose B1 Prüfung sowie auf den 30 Stunden "Politik"-Kurs, Ihre Sprachkenntnisse müssen wir auf halt eigene Kosten weiter voranbringen.

Dumm gelaufen, die 600h werden eben gefördert und mehr halt nicht. Das man offenbar von einem Kursteilnehmer erwartet, das er selbst initiiert Module überspringen soll und sich jeweils selber ausrechnet, wie weit er sich mit seinen jeweiligen "Reststunden" mit den einzelnen Kapiteln des Lehrwerks beschäftigen darf, hatten wir nicht vermutet.

Ich kann anderen da nur den Rat geben, sich vorher sehr genau den Lehrplan zeigen zu lassen, wie der Kurs ablaufen soll. Das ein Träger "gerne"
Schüler aufnimmt, rein aus seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen heraus, ist mir jetzt auch klar geworden....

Liebe Grüße
Sveta +Jens

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von inge am 19.06.2007 um 11:24:17

Zitat:
Die Träger wissen sehr genau, daß viele Migranten auf B1-level
angewiesen sind um N.E. zu bekommen bzw. um Deutsch zu werden.

Das stimmt so nicht ganz.
Dummerweise kollidieren hier der Rechtbegriff "ausreichend" und eine wie auch immer geartete Definition von "ausreichend". Entscheidend für die Rechtfolgen ist aber nur die rechtliche Bedeutung von "ausreichend".
Man beachte ja auch die "Klimmzüge" des BVerwG (schreiben können nicht nötig)
http://lexetius.com/2005,3556
Hier wird ja mE ganz klar gesagt, dass "B1" nur bedeutet, dass man die Anforderungen auf jeden Fall erfüllt. Es gilt aber nicht der Umkehrschluss, dass ohne B1 die Anforderungen nicht erfüllt sind.
Andernfalls hätte man auch schon im AufenthG/StAG explizit das jeweilige Sprachniveau nach GERR forderun müssen.
Insbesondere da "selbständig schreiben" zum Niveau B1 dazugehört, dies aber bei einer Anspruchseinbürgerung so nicht direkt gefordert werden darf. Das BVerwG betrachet ja auch absichtlich nicht einfach nur "ausreichend" sondern stellt es zum Beispiel in einen Kontext mit "einfach".

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von schweitzer am 19.06.2007 um 11:39:37
Ich kann mir nicht helfen, aber so nett der Regionalkoordinator vom BAMF auch gewesen sein mag, jetflyer, letztlich hat er mit seinen Aussagen doch nur das allgemeine Abweichen von der Integrationskursverordnung sanktioniert. -

Ich finde das ziemlich ungeheuerlich - m.E. gehört es in die Verantwortung der koordinierenden und realsierenden Stellen der Integrationskurse, passgenaue Angebote für den jeweiligen Migranten vorzuhalten und das hat sich zunächst an den rechtlichen Vorgaben und Verordnungen zu orientieren und nicht irgendwie umgekehrt oder nach dem Motto - "Migrant krieg mal selber raus, was zu Dir passt"

Dass man irgendwelche Kurse dann nicht vollbekommt, dass das Stundenvolumen oft nicht ausreicht höre ich auch hier schon monatelang (letzteres haben "ganz Schlaue" schon prophezeit, als das ZuwG noch gar nicht verabschiedet war  ;) ), aber dann muss man eben an den Strukturen was ändern, wenn die den Bedarfen nicht mehr entsprechen.

So wie es jetzt gemacht wird, sind gerade Migranten, wie Deine Frau, die integrationswillig sind und gute Voraussetzungen mitbringen, die gekniffenen. Ich erlebe das leider auch immer wieder in der Praxis.

Und BAMF und Sprachkursträger fungieren in netter Eintracht als Arbeitsplatzerhaltungsanstalten für "langjährig verdienstvolle Kursleiter" oder  frühere Einzelentscheider ...

Tut mir leid, wenn das ein bisschen emotional klingt und das Problem letztlich nicht löst, aber das musste hier mal raus  :-[


=schweitzer=

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 19.06.2007 um 12:01:50
Dankeschön an alle, vielleicht hilft der Fred ja dem einen oder anderen "Neuzuwanderer",



Zitat:
So wie es jetzt gemacht wird, sind gerade Migranten, wie Deine Frau, die integrationswillig sind und gute Voraussetzungen mitbringen, die gekniffenen


Das triffts auf den Punkt: Wenn nämlich jemand im Kurs durch "geringe Leistungsbereitschaft" glänzt, aber als "Bestandsausländer" dort sitzt
(schreckliches Wort, habe ich auch heute neu gelernt) und von der ARGE gefördert wird, kann man vielleicht noch was machen nach dem Motto: "Ist ja teuer und eigentlich nicht o.k., aber wenn es denn langfristig hilft den Steuerzahler zu entlasten um ALG2 Bezug zu vermeiden..

Aber das ist dann eine Debatte über den Sozialstaat und hier OT..

Nichtzuletzt waren wir halt zu naiv und haben "das falsche Produkt" zum "falschen Preis" gekauft.. Aber wenigstens ist unser Problem mit Geld zu lösen (sprich selber Schule bezahlen) und die wirklich wichtigen Problem in Bezug auf das Ausländerrecht haben wir dank Eurer Hilfe hier vor unserer Hochzeit im letzten Jahr und der folgenden FZF erfolgreich umschifft

Und wenn ich jetzt noch sarkastisch ergänze in Bezug auf die Änderungen der Gesetzeslage..Demnächst gibt´ja das Problem bei "Neuzuwanderern" nicht mehr, denn ohne A1 darf die Gattin ja nicht mehr einreisen.. und dann reichen ja die geförderten Stunden

Grüße, Jetflyer

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von graptemy am 01.07.2007 um 10:17:27

inge schrieb am 19.06.2007 um 11:24:17:
Das stimmt so nicht ganz.
Dummerweise kollidieren hier der Rechtbegriff "ausreichend" und eine wie auch immer geartete Definition von "ausreichend". Entscheidend für die Rechtfolgen ist aber nur die rechtliche Bedeutung von "ausreichend".
Man beachte ja auch die "Klimmzüge" des BVerwG (schreiben können nicht nötig)
http://lexetius.com/2005,3556
Hier wird ja mE ganz klar gesagt, dass "B1" nur bedeutet, dass man die Anforderungen auf jeden Fall erfüllt. Es gilt aber nicht der Umkehrschluss, dass ohne B1 die Anforderungen nicht erfüllt sind.
Andernfalls hätte man auch schon im AufenthG/StAG explizit das jeweilige Sprachniveau nach GERR forderun müssen.
Insbesondere da "selbständig schreiben" zum Niveau B1 dazugehört, dies aber bei einer Anspruchseinbürgerung so nicht direkt gefordert werden darf. Das BVerwG betrachet ja auch absichtlich nicht einfach nur "ausreichend" sondern stellt es zum Beispiel in einen Kontext mit "einfach".


Ich sehe das nicht genauso. Das Urteil behandelt im Wesentlichen die Voraussetzungen zur Einbürgerung und die einzelnen Formulierungen im StAG. Es lässt aber offen, ob die Auslegung im AUfenthG genauso zu erfolgen hat.

Der Umkehrschluss lässt sich m.E. nur schwer begründen. § 9 AufenthG lässt auch keinen echten Umkehrschluss zu. Sonst wäre es ja im Ermessen der ABH festzustellen, ob ohne B1 - Abschluss trotzdem ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen könnten. Aus der Gesetzessystematik hätte man dann eine Regelerteilungsvoraussetzung geschaffen.

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Grista am 04.07.2007 um 15:07:58
Ich kenne das Problem bzgl. Integrationskurse auch, da viele meiner Kundinnen bzw. Kunden den Kurs mit A1 - A2 abschließen, für uns heisst das aber dann, Integrationskurs nicht bestanden!

Für die Personen, welche weder einen deutschen Ehegatten noch ein deutsches Kind haben, wirkt sich das natürlich negativ aus.

Ich habe mich nun mit der Schule in Verbindung gesetzt, welche hauptsächlich Abschlüsse nach A2 hat und nachgefragt. Diese teilte mir mit, sie entscheiden selbst wer B1 macht und weisen die Personen auch nicht hin, das nach dem derzeit gültigem Gesetzt die B1 Prüfung erforderlich ist.

Die Schule fragt nun beim BAMF nach, bin gespannt wie das rausläuft!

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 04.07.2007 um 15:52:59
Hi Grista, das klingt genauso wie bei uns. Ja die BAMF Antwort in Eurem Bereich interessiert mich schon, die Aussage der für "uns" Zuständigen habe ich ja weiter oben schon gepostet.

Für uns war das Ärgerliche die Struktur des Kurses, die natürlich niemand uns vorher erläutert hat. Es gibt 6 Module, die jeweils einzeln zu bezahlen sind. Nur 2 Module "darf" man "verbrauchen", um jeweils die Level A1, A2 und dann eben B1 zu erreichen.

Nun haben die Module auch schöne Nummern M1, M2...bis M6 und gehen nahtlos ineinander über.... und enden leider mit dem 2. Lehrbuch, sprich A2 Level.

Es wird 1.:

- noch nicht mal ein Angebot an die Absolventen des "langsamen" Kurses gemacht, das Training freiwillig fortzusetzen. Es können/wollen zu wenige von diesen I-Kurs Absolventen dann die volle Kursgebühr bezahlen, um weiterzumachen; schon gar nicht diejenigen, die es am Nötigsten hätten...

und 2.:
-von vorneherein kein Angebot eines "schnellen" (IMHO=normalen) I-Kurses gemacht, der für "Normallerner" die Chance eröffnet, das Ziel B1 zu erreichen.

Und beides zusammen läßt die "Willigen" im Regen stehen...

Grüße
Jetflyer

Nebenbei bemerkt: Die Stundenzahl von 600 ist (zu?) knapp bemessen.
Die Klassen sind voll (25 Teilnehmer) ... und die Stunde hat auch nur 45 Minuten. Für mich ´ne Mogelpackung...Ich arbeite nämlich auch 42+h die Woche... und mein Chef würde mir lebhaft die Mathematik neu erklären, wenn ich die schon Donnerstag abend meine Arbeitszeit "verbraucht" hätte...

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Grista am 05.07.2007 um 08:21:20
Die Probleme in den Kursen sind ja, so denke ich mal, auch den Mitarbeitern des BAMF bekannt.

Der Gesetzgeber plant ja nun auch ein paar Änderungen in der IntV.

Mehr Geld, Begrenzung der Schülerzahl und evtl. mehr Stunden.

Aber das mit dem Informieren der Kursteilnehmer bzgl. Kursabschluss das ist wirklich bisher sehr im argen, je nach Schule muss ich aber betonen!!

Ich teile nun allen Personen, welche ich verpflichte mit, dass für uns nur der Kurs als erfolgreich abgeschlossen gilt, wenn die B1 Prüfung gemacht wurde!!

Bin gespannt, was der Gesetzgeber in dieser Hinsicht noch ändert bzgl. Stundenzahl usw!!

Grüße
Grista ;)

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von shibumi am 05.07.2007 um 09:36:33
Schulstunden/ Unterrichtsstunden dauern nur 45 Minuten, obwohl ja der
Begriff " Stunde " etwas anderes vermuten läßt.  ;)
Das ist bei Fahrschulen auch nicht anders...
Was passiert jedoch, wenn ich meine Ehepartnerin privat, d.h. bei uns
zu Hause, auf B1- Level bringe...darf sie dann an der Prüfung teilnehmen ?
Oder muß sie für gutes Geld am B1- Kurs teilgenommen haben, um anschließend geprüft zu werden ?
LG, shibumi

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Grista am 05.07.2007 um 09:40:07
Also bei Verpflichtung muss sie die 600 Stunden besuchen, ausser Integrationskursträger gibt an, sie erreicht B1 Level früher.
Falls sie dann die Prüfung B1 nicht machen sollte, kann man sie daheim unterrichten und die Prüfung abschließen lassen. Dann hat man die B1 Prüfung bestanden!!

Man kann ja mit der Schule reden, wann die nächsten Prüfungen stattfinden und sie dann dort machen!

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von shibumi am 05.07.2007 um 09:51:12
Das hört sich ja schon mal gut an ! :)
Zur Zeit besucht sie das Goetheinstitut in ihrem Heimatland, um Deutsch zu
lernen. Drei volle Stunden ( 6x 45 min ) abends, dreimal die Woche.
Wenn sie durch diesen Einzelunterricht die Kenntnisse des bereits laufenden
Gruppenunterrichts erreicht hat, wechselt sie in die Gruppe.
Somit kann sie beruhigt zum Botschaftsinterview im August.

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von hge2001 am 05.07.2007 um 12:17:08

jetflyer schrieb am 04.07.2007 um 15:52:59:
Nun haben die Module auch schöne Nummern M1, M2...bis M6 und gehen nahtlos ineinander über.... und enden leider mit dem 2. Lehrbuch, sprich A2 Level.


Hallo jetflyer,

Deine Beiträge haben mich aufgeschreckt, da meine Frau zur Zeit auch den Integrationskurs besucht. Die babylonische Bezeichungen der Kurse sind in der Tat sehr irreführend; auch die VHS, die meine Frau besucht, spricht nur von Basiskurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 und Aufbaukurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 . Bezug zu A1 etc ist dort nicht sofort zu erkennen.

Ich habe aber in ihren Unterlagen eine Abschlusstest  A2 gefunden, den sie nach den ersten 300 Stunden gemacht und bestanden hat. Da sie jetzt den letzten Kursabschnitt vor sich hat, gehe ich davon aus, dass dies dann B1 sein wird. Oder liege ich hier falsch?

Gruss

hge

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Grista am 05.07.2007 um 12:58:55
Nein ich vermute mal, dass du hier nicht falsch liegst.

Nun macht sie i.R. denAufbaukurs und der Orientierungskurs mit jeweils der Prüfung am Ende (B1 Prüfung Orientierungskurs)

Aber wenn du dir nicht sicher bist, die Kursträger geben ja i.R. sehr kompetente Auskunft!

Grüße

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Santa am 05.07.2007 um 13:29:55
Ich glaube, dass sind nicht „die“ VHS sondern es ist abhängig von „der“ jeweiligen VHS vor Ort, von den Lehrern dort und natürlich mit dem Glück (oder Unglück), was man gerade mit der Lernwilligkeit und dem –vermögen der „Mitschüler“ hat. Das bestimmt das Niveau der Klassen und letztendlich das erreichbare Sprachniveau. Ist aber nur meine persönliche Meinung, ich bin kein Pädagoge.

Bei uns vor Ort an der VHS gibt es meines Eindrucks nach zwei Arten Kurse (Beschreibung laut VHS, aber von mir gekürzt bzw. zusammengefasst):

1. Deutsch: Integrationskurs Modul 1-6 (A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, B1.1, B1.2)
Lehrbücher: Berliner Platz  oder Themen aktuell, jeweils Bd. 1-3
Ein Integrationskurs umfasst maximal 630 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten: - Sprachkurs mit 600 UE - Orientierungskurs mit 30 UE Der Sprachkurs besteht aus 6 Modulen à 100 UE - 3 Module Basiskurs und 3 Module Aufbaukurs. Vor Beginn eines Kurses findet ein Einstufungstest statt, um festzustellen, mit welchem Modul begonnen wird. Der Sprachkurs schließt in der Regel mit der Prüfung zum Zertifikat Deutsch ab. Der Orientierungskurs vermittelt Grundwissen über das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und schließt ebenfalls mit einer Prüfung ab.

2. Deutsch B 1: Lektion 1-10
B 1: Lernziele siehe unter Deutsch als Fremdsprache (analog Integrationskurs) Teilnehmer/innen, die durch das BAMF gefördert werden, zahlen 100,00 EUR oder können auf Antrag von den Kosten befreit werden. Der Kurs entspricht Modul 6 des Integrationskurses. Lehrbuch: Themen 3 aktuell. Zertifikatsband: Lehr- und Arbeitsbuch. Vor der Anmeldung machen Sie einen Einstufungstest! Sie haben die Stufe A 2 abgeschlossen oder mindestens 180 Unterrichtsstunden Deutsch gelernt. Mit diesem Kurs schließen Sie die Stufe B 1 ab und werden gleichzeitig auf die Prüfung zum Zertifikat Deutsch vorbereitet.
.
Und hier die Beschreibung der Zertifikatsprüfung laut VHS (von mir gekürzt):

Deutsch B 1: Zertifikatsprüfung
Das Zertifikat Deutsch (B 1) wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Inter Nationes durchgeführt. Es dient auch als Nachweis von Deutschkenntnissen wie sie für die Einbürgerung verlangt werden. Gute Grundkenntnisse werden vorausgesetzt (ca. 270 Unterrichtsstunden). Der Besuch des Vorbereitungskurses Deutsch B 1 wird dringend empfohlen.

Das Zertifikat Deutsch ist demnach (laut dieser VHS) definitiv B1 und nicht A2 oder sonst irgendetwas und es wird ein separater Kurs Deutsch B 1 angeboten, der explizit darauf vorbereitet. Meine Frau besucht übrigens diesen Vorbereitungskurs (sie hatte bei der Einreise schon einige Deutschvorkenntnisse und beim Sprachtest hat man sie da eingestuft) und von den Schülern, die sich für die jetzige halbjährliche B 1 – Prüfung angemeldet haben, kommen (soweit sie das weiss) alle aus ihrem Kurs.

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Ulf am 07.07.2007 um 13:31:39

hge2001 schrieb am 05.07.2007 um 12:17:08:
Deine Beiträge haben mich aufgeschreckt, da meine Frau zur Zeit auch den Integrationskurs besucht. Die babylonische Bezeichungen der Kurse sind in der Tat sehr irreführend; auch die VHS, die meine Frau besucht, spricht nur von Basiskurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 und Aufbaukurs Kursabschnitt 1 - Kursabschnitt 3 . Bezug zu A1 etc ist dort nicht sofort zu erkennen.

Ich habe aber in ihren Unterlagen eine Abschlusstest  A2 gefunden, den sie nach den ersten 300 Stunden gemacht und bestanden hat.


Hatte sie dafür gesondert zu zahlen?

Gruß, ULF

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von graptemy am 07.07.2007 um 13:45:19
Das Problem liegt hier in einem anderen Verständnis. Die VHS hat pädagogische Schwerpunkte und wenig Verständnis für das schaffen von juristischen Voraussetzungen für spätere Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen. DIe ABH hat eine gegenteilige Auffassung.

Ich sehe ehrlich gesagt schwarz, wenn die ersten NE - Anträge kommen, bei den ausreichende Kenntnisse (B1-Level) verlangt wird und bei denen die Teilnehmer zwar 630 STunden besucht haben, aber trotz Leistungsvermögen nur A 2 Niveau erreicht haben...

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von inge am 07.07.2007 um 13:52:39

Zitat:
Ich sehe ehrlich gesagt schwarz, wenn die ersten NE - Anträge kommen, bei den ausreichende Kenntnisse (B1-Level) verlangt wird und bei denen die Teilnehmer zwar 630 STunden besucht haben, aber trotz Leistungsvermögen nur A 2 Niveau erreicht haben...

Das wäre dann ja wohl die NE nach §9. Damit wäre der Ausländer bereits 5 Jahre in D. Und hat es immer noch nicht geschafft, "ausreichende" Kenntnisse der dt. Sprache zu erwerben?
Ich verstehe den IKurs als "Anschub-Hilfe". Steht nirgendwo, dass man damit fertig ist und nicht weiter dazulernen muss/soll, oder?
Selbst bei "nur" 3 Jahren, aber dt-vh, würde ich "ausreichende Kenntnisse" nicht als grundsätzlich unbillige Forderung ansehen. Schließlich geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus (deswegen die Privilegierung), dass Familienleben und kulturelles Leben überwiegend auf deutsch stattfindet. Ohne diesem gäbe es IMHO auch keinen Grund zur Privilegierung!

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 11.07.2007 um 18:07:27
Kleiner Update:  ;)

Hab mal diesen Fred hier zu unserer VHS mitgenommen und mit dem Leiter "verhandelt".. Surprise, surprise, Ihm wurde "unwohl" : " Hmm, nachher kriegen wir da Schwierigkeiten mit den Behörden.."  

Jedenfalls will er nun Sorge tragen, das seine Kunden über das Kursziel (A2 oder B1) und die ggf. ausländerrechtlichen Bedeutungen informiert werden

und BIETET EINEN B1 FOLGEKURS ab Ende August für Selbstzahler an. (Auch wenn, der vielleicht nur 6-8 Teilnehmer hat, wogegen sich die VHS sonst heftig sträubt)) Immerhin etwas, das hilft meiner Frau sehr, Alternativen sind halt räumlich für sie nur recht umständlich zu erreichen.

Grüße und Dank an alle Kommentatoren ;)

Jetflyer

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von schweitzer am 11.07.2007 um 21:09:53
Whow -

hätte ich gewusst, das Du diesen Fred derart "veröffentlichst" ... - ausgerechnet hier hatte ich mich ja ausnahmsweise mal ziemlich emotional gäußert und rumgewettert.  :-[

Immerhin ist es aber schön zu hören, dass wenigstens ein Nachdenken eingesetzt hat und nun sogar flexible Lösungen erwogen werden, die eigentlich längst und generell vonnöten wären. Gut wäre, wenn der VHS-Leiter noch mehr Träger in der Weise beeinflussen könnte und dann auch das BAMF im Sinne der Unterstützung solcher flexiblen Lösungen ein bisserl "gesunden Druck" bekäme.

=schweitzer=

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von hge2001 am 12.07.2007 um 10:54:56

ulf schrieb am 07.07.2007 um 13:31:39:
Hatte sie dafür gesondert zu zahlen?

Gruß, ULF


Nein, für die prüfung A2 wurden keine gesonderten Gebühren verlangt

Gruss

hge

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Santa am 12.07.2007 um 11:08:09
Die B 1 - Prüfung kostet ca. 100 EUR

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 12.07.2007 um 20:32:08
Hallo Schweitzer,
Keine Angst ::) Ich habe den Fred natürlich "anonymisiert" und für meine Zwecke bereinigt. Deine "emotionale" Zuwendung tat mir/uns sehr gut, mir gings aber dann bei der VHS mehr darum, etwas "Druck" auszuüben und eine Möglichkeit zu finden, meiner Frau zu helfen.

Und das hat ja auch vorr. geklappt.

Nochmals vielen Dank

Liebe Grüße

Jetflyer + Ehefrau

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Zeppelin am 17.07.2007 um 09:40:29
Hi jetflyer @ all,

ich habe nun (endlich) mal diesen ganzen Fred hier durchgelesen und bin ziemlich sprachlos angesichts der fatalen Situation.

Einerseits werden nicht selten Leute zu I-Kursen "verdonnert", die es gar nicht nötig haben (weder Bedarf noch Zeit vorhanden), und andererseits bekommen Leute wie Deine Frau nicht den Unterricht, den sie benötigen (und auch wahrnehmen wollen.)   >:(

Rechtlich würde dies zwar nicht funktionieren, aber so ganz spontan und im Sinne solidargemeinschaftlicher gegenseitiger Hilfe fällt mir hierzu ein, dass man die Möglichkeit der (unentgeltlichen) Abtretung überflüssiger I-Kurs-Anspruchskontingente schaffen sollte.

Da mache ich dann auch gleich mal den Anfang:
Überschrift:
Migranten helfen Migranten
Unentgeltlich abzugeben sind 600h I-Kurs einer tatarischen Deutschlehrerin in Berlin zzgl. 30 Stunden O-Kurs. Abgabe nur an Selbstabholer.
Bei Bedarf bitte hier ein Posting hinterlassen


Grüße,
Zeppelin + Venus

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von jetflyer am 17.07.2007 um 10:02:47
Hi Zeppelin,
Schön wärs ::)

Und in der Realität warte ich nun sofort auf die Frage: "Kann ich mir das auch in bar auszahlen lassen?" Das wäre imho so die 1. Reaktion von einigen Mitstreitern meiner Frau aus Ihrem I-Kurs..

Kleiner "update" aus dem "wirklichen Leben"..

Gestern rief ein "Freizeitstudent" aus der Ex Klasse meiner Frau an, um nach den Ergebnissen des Abschlusstests zu fragen. (Die gibt´s by the way erst "später..", schließlich sind erst 4 Wochen vergangen)

Na ja, die Nummer am Handy war "ausländisch" ?? "Ja wo bist Du denn?"

" Naja in der T... mit der Familie, muß mich um mein Haus kümmern..."

Und selbiger "Sprachstudent" ist seit 15 Jahren in D., lebt von der ARGE incl. Familie (Frau + 2 Kinder) und BEKOMMT NOCHMAL EINEN 2. I-KURS BEZAHLT!!! , damit er endlich sowviel deutsch lernt, um es vielleicht (später!!) ein bischen mit dem Arbeiten versuchen zu können....

Bin ja wirklich kein Denunziant.. aber der Hals bei mir ist ziemlich dicke...

Grüße
Jetflyer

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Zeppelin am 17.07.2007 um 10:44:15

jetflyer schrieb am 17.07.2007 um 10:02:47:
.. aber der Hals bei mir ist ziemlich dicke...

Mir ebenfalls!

Das meinte ich mit der Fatalität der Situation.
Und noch mehr gehen mir die "Rechtfertigungsversuche" bestimmter Ausländergruppen auf den S***, die sich empören, dass man von ihren Nachzüglern elementare Deutschkenntnisse verlangt.

Gruß,
Zeppelin

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