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Niederlassungserlaubnis-Anrechnung der Studienzeit (Gelesen: 1.375 mal)
minifan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.07.2007 um 13:43:32
 
Weiß jemand, ob/wie die Studienzeit bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis bisher und nach der Gesetzesänderung angerechnet wird? Danke im Voraus Smiley
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inge
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Antwort #1 - 13.07.2007 um 13:48:19
 
alt: gar nicht
neu: zur Hälfte
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minifan
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Antwort #2 - 13.07.2007 um 14:08:13
 
ich dachte, nach der GÄ wird die Studienzeit voll angerechnet Griesgrämig

naja, egal,,, danke nochmals
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inge
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Antwort #3 - 13.07.2007 um 14:14:41
 
Zitat:
ich dachte

Fehldenk ...
Zitat:
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird aufgehoben.
bb) In Nummer 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende
Nummer angefügt:
„3. die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums
oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.“


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