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In Haft und Pass abgelaufen (Gelesen: 6.464 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: In Haft und Pass abgelaufen
Antwort #15 - 13.06.2007 um 22:16:48
 
Ich habe schon nach WebSites gesucht, aber nichts gefunden.

Allein ein Anruf bei der Botschaft wird als Nachweis der Bemühungen nicht ausrichen. Eine Vorsprache, bei der ggfs. ein Merkblatt ausgeh#ndigt wird oder eine schriftliche Antwort auf einen Brief belegt natürlich eure Bemühungen.

proll
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Jessia05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 13.06.2007 um 22:22:33
 
hallo schweitzer, hallo proll

den Rat werde ich beherzigen. danke das ist eine gute Idee. Einen schönen Abend noch...

LG
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