inge schrieb am 12.06.2007 um 13:07:08:Ansonsten würde sowas ja letztlich auch nur so eine Art "Proxy" Pass sein
Der passinhaber besitzt ja den Pass, der allerdings derzeit nur bei seiner Frau deponiert ist.
Ein Proxy-Pass ist ein Pass, der durch einen Stellvertreter beantragt wurde, also keine persönliche Beantragung vorlag. Deshalb sind in einigen Ländern diese Pässe ungültig.
Hier kann die Ehefrau aber den Pass seinem Gebieter (man sehe mir die Ausdrucksweise nach, so spricht mich meine Frau auch immer an
) bringen, der ihn per Post an die Botschaft schickt.
Vieleicht kann der Pass ja auch verlängert werden ?
maki schrieb am 12.06.2007 um 13:40:16:Wenn er keinen neuen Pass beantragen kann weil er verhindert ist, wird man ihm wohl daraus kaum einen Strick drehen.
Er hat aber alles zumutbare durchzuführen. Wenn er nicht selbst fahren kann, ist es zumutbar, dass er den Pass mit erklärenden Worten dorthin schickt. Wenn er ihn zurückbekommt, gut....
Leider wissen wir alle, dass Botschaften oftmals gegen ihre eigenen Regelungen aus bestimmten Gründen verstoßen, weil es ihnen besser auskommt.
Vieleicht ist nach dem tunesischen Passgesetz eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Kennt sich jemand damit näher aus ?
Allein auf eine fernmündliche Aussage, würde ich mich nicht verlassen.
Tunesische Konsulate gibt es in vielen Städten, die wahrscheinlich nicht so weit weg von deinem Heimatort liegen.
Ich würde mal persönlich mit dem Pass und einer Vollmacht und Fotos und Bescheinigung der JVA über den dortigen Aufenthalt vorsprechen und
versuchen, den Pass zu verlängern.
proll