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In Haft und Pass abgelaufen (Gelesen: 6.425 mal)
Jessia05
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Zeige den Link zu diesem Beitrag In Haft und Pass abgelaufen
11.06.2007 um 22:33:42
 
Hallo,

mein Mann (Tunesier) befindet sich in Haft, er ist aber polizeilich bei mir gemeldet. Sein Pass (welcher bei mir ist) ist im April 07 abgelaufen. Aufenthaltstitel=unbefristet.

Meine Frage(n): kann ich als seine Frau den Pass verlängern lassen? Oder kann man sowas auch auf dem Postweg machen?

Wird der überhaupt verlängert wenn über eine eventuelle Ausweisung noch nicht entschieden ist? Wissen die auf der tunesischen Botschaft das er in Haft ist, ich meine wird das von der deutschen Justiz dort hin gemeldet? Können die auf der Botschaft den Pass einziehen wenn sie erfahren das er in Haft ist?

Ich ziehe demnächst um, kann ich ihn dann überhaupt bei mir anmelden wenn der Pass abgelaufen ist?

LG Zina
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schweitzer
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Antwort #1 - 11.06.2007 um 22:46:33
 
Auf dem Postweg ist eine Passverlängerung nach meiner Kenntnis nicht möglich. Ich würde raten, die tunesische Botschaft zu kontaktieren - z.B. in dem Sinne, ob es möglich wäre, dass Du Dich von Deinem Mann bevollmächtigen lässt und die Passverlängerung für ihn beantragst.

Eine mögliche Ausweisung hat mit einer Passverlängerung nichts zu tun. Das eine ist eine Entscheidung nach deutschem Recht, das andere ist tunesische Angelegenheit. Insoweit, ist auch nicht zu befürchten, dass die tunesische Botschaft den alten Pass einfach nur einzieht, bzw. wegen einer möglichen Ausweisung keinen neuen ausstellt. - Eine Information der tunesischen Botschaft über die Haft Deines Mannes durch die deutsche Justiz erfolgt übrigens IMHO nicht.

Wegen weiterer Fragen , auch in Zusammenhang mit Deinem Unzug würde ich mich an die ABH bzw. Meldebehörde wenden.


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Jessia05
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Antwort #2 - 12.06.2007 um 11:19:36
 
Hall schweitzer

habe mit der tunesischen Botschaft telefoniert. Er kann seinen Pass nur persönlich verlängern lassen (waren nicht gerade freundlich  Ärgerlich

jetzt kann ich nur abwarten was das Meldeamt sagt.

Vielen Dank für deine Antwort

LG Zina
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maki
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Antwort #3 - 12.06.2007 um 11:44:04
 
Um den Pass würde ich mir keine großen Gedanken machen, wenn er nicht ausgewiesen wird, kann er ihn doch nach der Haft verlängern/einen neuen beantragen.
Wenn er ausgewiesen/abgeschoben wird, wird die tun. Botschaft ein Papier ausstellen mit dem er nach Tunesien einreisen kann.

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proll
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Antwort #4 - 12.06.2007 um 12:48:21
 
maki schrieb am 12.06.2007 um 11:44:04:
Um den Pass würde ich mir keine großen Gedanken machen, wenn er nicht ausgewiesen wird, kann er ihn doch nach der Haft verlängern/einen neuen beantragen.

Das würde ich so mal nicht sehen:
Die Passpflicht besteht nach § 3 AufenthG für Ausländer uneingeschränkt. Die Nichterfüllung ist strafbewährt nach § 95 I 1 AufenthG. Er sollte mit einem entsprecehenden Anschreiben den Pass bei Einschreiben an die Botschaft zur Verlängerung schicken.

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Jessia05
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Antwort #5 - 12.06.2007 um 13:01:40
 
hallo proll,

das wird die Botschaft nicht machen, sie haben mir klar zu verstehen gegeben das er das nur persönlich machen kann, habe auch nach dem Postweg gefragt. Sie sagten er kann das klären wenn er wieder raus ist.

Ich glaub auch nicht das er den Pass per Post (Einschreiben) schicken würde. Er hat zu seiner eigenen Botschaft kein Vertrauen.

LG Zina
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Antwort #6 - 12.06.2007 um 13:06:31
 
Jessia05 schrieb am 12.06.2007 um 13:01:40:
das wird die Botschaft nicht machen

Versuch macht kluch....

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Antwort #7 - 12.06.2007 um 13:07:08
 
Zitat:
sie haben mir klar zu verstehen gegeben das er das nur persönlich machen kann

Scheint mir auch sinnvoll und insbesondere dem deutschen Interesse dienend zu sein. Ansonsten würde sowas ja letztlich auch nur so eine Art "Proxy" Pass sein, da ja nicht mal sichergestellt wäre, dass der Passinhaber den Pass noch besitzt, noch lebt, ...
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maki
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Antwort #8 - 12.06.2007 um 13:40:16
 
Zitat:
Das würde ich so mal nicht sehen:
Die Passpflicht besteht nach § 3 AufenthG für Ausländer uneingeschränkt. Die Nichterfüllung ist strafbewährt nach § 95 I 1 AufenthG. Er sollte mit einem entsprecehenden Anschreiben den Pass bei Einschreiben an die Botschaft zur Verlängerung schicken. 

Das ist mir schon klar Proll, allerdings wird nicht jeder angezeigt der keinen Pass hat Zwinkernd

Wenn er keinen neuen Pass beantragen kann weil er verhindert ist, wird man ihm wohl daraus kaum einen Strick drehen.

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn er absichtlich keinen Pass beantragen will, etwa um einer Ausreisepflicht nachzukomen.
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Antwort #9 - 12.06.2007 um 17:35:09
 
inge schrieb am 12.06.2007 um 13:07:08:
Ansonsten würde sowas ja letztlich auch nur so eine Art "Proxy" Pass sein

Der passinhaber besitzt ja den Pass, der allerdings derzeit nur bei seiner Frau deponiert ist.
Ein Proxy-Pass ist ein Pass, der durch einen Stellvertreter beantragt wurde, also keine persönliche Beantragung vorlag. Deshalb sind in einigen Ländern diese Pässe ungültig.

Hier kann die Ehefrau aber den Pass seinem Gebieter (man sehe mir die Ausdrucksweise nach, so spricht mich meine Frau auch immer an  Zwinkernd) bringen, der ihn per Post an die Botschaft schickt.

Vieleicht kann der Pass ja auch verlängert werden ?

maki schrieb am 12.06.2007 um 13:40:16:
Wenn er keinen neuen Pass beantragen kann weil er verhindert ist, wird man ihm wohl daraus kaum einen Strick drehen. 

Er hat aber alles zumutbare durchzuführen. Wenn er nicht selbst fahren kann, ist es zumutbar, dass er den Pass mit erklärenden Worten dorthin schickt. Wenn er ihn zurückbekommt, gut....

Leider wissen wir alle, dass Botschaften oftmals gegen ihre eigenen Regelungen aus bestimmten Gründen verstoßen, weil es ihnen besser auskommt.

Vieleicht ist nach dem tunesischen Passgesetz eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Kennt sich jemand damit näher aus ?
Allein auf eine fernmündliche Aussage, würde ich mich nicht verlassen.

Tunesische Konsulate gibt es in vielen Städten, die wahrscheinlich nicht so weit weg von deinem Heimatort liegen.
Ich würde mal persönlich mit dem Pass und einer Vollmacht und Fotos und Bescheinigung der JVA über den dortigen Aufenthalt vorsprechen und versuchen, den Pass zu verlängern.

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Antwort #10 - 12.06.2007 um 20:46:12
 
"Gebieter"  Zwinkernd das ist doch mal was...

Vollmacht wird er mir sicher geben, Haftbescheinigung habe ich naja und das mit den Bildern wird problematisch...glaube nicht das die JVA ihn so ein Fotoshooting genehmigt.

Den Pass wird er auf keinen Fall schicken, denn wenn einem Tunesier der Pass eingezogen wird oder ihn verliert gibt es nie wieder einen Neuen.

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Antwort #11 - 12.06.2007 um 20:52:10
 
Jessia05 schrieb am 12.06.2007 um 20:46:12:
Den Pass wird er auf keinen Fall schicken, denn wenn einem Tunesier der Pass eingezogen wird oder ihn verliert gibt es nie wieder einen Neuen

Das halte ich für ein Gerücht  Laut lachend

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so selten ist, dass der Pass eines inhaftierten ausläuft, auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probbleme geben sollte, falls die Botschaft auf seine Anwesenheit besteht und er deswegen bis zur Haftentlassung keine Verlängerung beantragen kann.

Gruß,

maki
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Antwort #12 - 13.06.2007 um 12:38:00
 
ich möchte an dieser Stelle noch mal das BVerfG aus seinem Beschluss vom 12.09.2005 - 2 BvR 1361/05- zitieren:

"Dementsprechend erstreckt sich die Pass- und Ausweispflicht auch auf Ausländer, die über einen Aufenthaltstitel oder -anspruch verfügen; auch diese können sich strafbar machen, wenn sie ihren Pass nach dessen Ablauf wissentlich nicht verlängern lassen."

Daraus folgt: auf jeden Fall zur Botschaft/zum Konsulat damit.
Ansonsten darf man sich nachher nicht wundern, wenn eine Anzeige folgt.

proll
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Antwort #13 - 13.06.2007 um 22:05:12
 
Also ich habe heute noch einmal bei der Botschaft angerufen...Bonn, Düsseldorf, Berlin überall die gleiche Aussage. Eine Verlängerung ist bei den Tunesiern nur persönlich möglich. Oder vielleicht auch nur deshalb weil ich Deutsche bin  Augenrollen

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schweitzer
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Antwort #14 - 13.06.2007 um 22:13:30
 
Guten Abend Jessia,

ich würde der eigenen Absicherung wegen und letztlich auch zum Nachweis, das Ihr (Dein Mann) nicht untätig ward und grundsätzlich gewillt seid, die Mitwirkungs-/Passpflicht zu erfüllen, die ABH über Deine Bemühungen informiere.

Dokumentiere am besten kurz schriftlich, wann Du mit wem in der Sache telefoniert hast und welche Auskünfte Du erhalten hast. Setze die ABH auch von den Bedenken von Dir/Deinem Mann in Kenntnis, den Pass einfach per Post zu schicken.

Versuche mit der ABH zu klären, wie Ihr Euch jetzt weiter verhalten sollt.

Ihr spielt so mit offenen Karten und zeigt den grundsätzlichen Willen, den einschlägigen Pflichten nachzukommen.

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