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Fiktionsbescheinigung Ausreise/Einreise (Gelesen: 11.279 mal)
Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.05.2007 um 11:34:03
 
Hallo ihr Lieben, ich hab mal wieder eine Frage. Darf ein Ägypter mit einer Fiktionsbescheinigung ausreisen nach Ägypten und dann wieder hier einreisen? Ich habe mit 2 verschiedenen ABH gesprochen, weder die zuständige noch die vormals zuständige ABH konnte mir eine konkrete Antwort geben und ich wurde zur Botschaft verwiesen. Der gute Mann dort hat mich wieder an die ABH verwiesen.

Kann mir bitte bitte jemand hier eine Antwort geben?
Danke!

LG Gerechtigkeit
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2007 um 11:39:01
 
Das kommt darauf an, nach welchem Absatz die Fiktion erteilt wurde und ob die Grenzbeamten den Sinn und Zweck der deutschen Fiktionsbescheinigung kennen !


DC
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Tippi
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Antwort #2 - 15.05.2007 um 13:17:41
 
Dazu eine sehr gute Erläuterung von einem lieben Kollegen der Bundespolizei aus dem  Kollegenboard:

Zitat:
Zur Schengenwirksamkeit siehe Anlage 22 zum SGK "Liste der Aufenthaltstitel der Mitgliedstaaten"

Fiktionsbescheinigung, bei der auf der Seite 3 das dritte Feld "der
Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG)" angekreuzt
ist. Die Einreise wird nur ermöglicht in Verbindung mit einem
abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum. Das erste und zweite Ankreuzfeld
ermöglichen ausdrücklich nicht die visumfreie Einreise.


Damit alles klar?

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Gerechtigkeit
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Antwort #3 - 15.05.2007 um 13:21:53
 
Danke schön!! Tippi. Damit kann ich was anfangen. Werde gleich mal anrufen was er denn stehen hat.

LG
Gerechtigkeit
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Saxonicus
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Antwort #4 - 15.05.2007 um 16:29:01
 
Ganz gleich was da steht, ob aber die ägyptische Grenzpolizei sich damit auskennt bzw. die Angestellten der dortigen Flughafengesellschaft ihn überhaupt ins Flugzeug steigen lassen steht wohl auf einem ganz anderen Blatt.

Oft genug habe ich es schon erlebt, daß in anderen Staaten die Kenntnis welcher deutsche Passeintrag zur Einreise nach Deutschland berechtigt, nicht unbedingt vorhanden war.
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Gerechtigkeit
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Antwort #5 - 23.05.2007 um 13:49:50
 
Na dann will ich mal hoffen, dass sich die Ägypter da auskennen. Er wird nun fliegen und wir fliegen dann gemeinsam wieder zurück. Ich werde mir auf jeden Fall die Ratschläge ausdrucken und ggf. kann ich ja damit was erreichen.

Danke nochmals allen.

LG Gerechtigkeit
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Saxonicus
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Antwort #6 - 23.05.2007 um 14:37:01
 
Man sollte nicht von jedem Grenzbeamten oder Flughafenangestellten im Ausland erwarten, daß er sich mit den verschiedenen deutschen Aufenthalstiteln  auskennt.

Zur Sicherheit kannst Du Dir bei dem D-Konsulat/Botschaft in Ägypten eine Bescheinigung ausstellen lassen welche bestätigt, daß Dein Mann berechtigt ist in Deutschland einzureisen. Diese wird dann sicherlich von den ägyptischen Grenzbeamten akzeptiert.

Wir haben das auch schon gemacht, weil den Flughafenangestellten die (damalige) Aufenthaltsberechtigung meiner Frau nicht geläufig war und sie meine Frau nicht in das Flugzeug nach Deutschland einsteigen lassen wollten.

Neuerdings lasse ich von der Fluggesellschaft bereits bei der Buchung einen entsprechenden Vermerk in deren Computersystem eingeben, worin bestätigt wird, daß meine Frau rechtmäßig in Deutschland lebt, um böse Überraschungen beim Einchecken zum Rückflug auszuschließen.    
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« Zuletzt geändert: 23.05.2007 um 14:49:53 von Saxonicus »  

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Gerechtigkeit
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Antwort #7 - 15.06.2007 um 10:36:51
 
Nochmals danke allen  Smiley es hat alles prima geklappt, waren beim Konsul und noch mal bei condor und haben alles bestätigen lassen, zwar nur mündlich, aber zur not hatten wir eine Telefonnummer von der Deutschen Botschaft. Wir sind also gestern wieder glücklich (ich weniger wenn ich das Wetter so sehe) hier gelandet und meine Freundin konnte ihren Freund wieder in die Arme schließen.

Herzlichen Dank!

Gerechtigkeit
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