Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit (Gelesen: 2.039 mal)
otternase
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 126
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
06.06.2007 um 12:58:26
 
Dieses Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs betreffend Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit hat mich sehr erstaunt, kann das jemand erklären?

http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-7/9619.pdf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Antwort #1 - 06.06.2007 um 13:18:00
 
Hi,

28 Seiten in Kurzform:

Nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann eine AE erteilt
werden, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt und
wenn nicht damit zu rechnen ist, dass dieses in Bälde
entfällt. Vorliegend geht es um die Passlosigkeit als
Abschiebungs- bzw. Ausreisehindernis. Dieses Hindernis
besteht, das Gericht kommt wohl auch zu dem Schluss,
dass der Betroffene alles Erdenkliche getan hat, um
dieses Hindernis zu beseitigen. In letzter Konsequenz
sagt das Gericht, dass die Voraussetzungen des § 25
Abs. 5 (Sätze 1, 2) erfüllt sind und das kein Verschulden
im Sinne des Satzes 3 vorliegt.

Das Urteil enthält auch sehr interessante Ausführungen
zum Thema "Anstoß- und Hinweispflichten" der ABH, die
ja z.B. hier diskutiert wurden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Antwort #2 - 08.06.2007 um 23:49:11
 
Besonders gut gefällt mir diese Passage:

"Es ist selbstverständlich so, dass nur der Ausländer
selbst ausreisen kann, nicht die Ausländerbehörde"
(S. 25)
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
OlgaS.
Full Member
***
Offline


Ich freue mich MENSCHEN
begegnen zu dürfen


Beiträge: 38
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Antwort #3 - 09.06.2007 um 10:27:05
 
Das Urteil ist einfach nur genial! Smiley))


danke fürs posting! es ist ein guter hinweis auch für meine eltern.. Daaaaaaaankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!   Kuss
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema