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Aufenthalt/Neues Gesetz..Nationalpässe (Gelesen: 7.763 mal)
Mick
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Antwort #15 - 05.06.2007 um 21:33:07
 
Hi,
ok, aber schweitzer hat ja auch nicht von einem Versuch
gesprochen, sondern von mehrfachen, nachweislichen Vor-
sprachen. Irgendwann ist auch das Maß erreicht, in dem
ich mich einklinke und auch die Auslandsvertretung an-
schreibe.
Im Übrigen geht es um die Bleiberechtsregelung. Sie ver-
langt die Erfüllung der Passpflicht zum Zeitpunkt der Er-
teilung der AE, nicht für die Vergangenheit. Für die Ver-
gangenheit gelten dann die Ausschlussgründe, wie zum
Beispiel beharrliche Weigerungen bei der Mitwirkung. Und
um mich beharrlich einer Mitwirkung zu verweigern, muss
ich schon aufgefordert worden sein, mitzuwirken.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #16 - 05.06.2007 um 21:44:45
 
Schweitzer schrieb:

schweitzer schrieb am 05.06.2007 um 08:04:16:
Was ist von deren Seite eigentlich während einer langen Duldungszeit unternommen worden, ..

Hier wird ein aktives Handeln von der ABH verlangt.

Mick schrieb am 05.06.2007 um 21:33:07:
Und
um mich beharrlich einer Mitwirkung zu verweigern, muss
ich schon aufgefordert worden sein, mitzuwirken. 

Hier erfolgt nur ein passives Handeln, nämlich der Hinweis auf Mitwirkung.

Und trotzdem: das OVG NRW hat geurteilt, dass es keine Initiativpflicht der ABH gibt.
D.h. jemand, der seit 10 Jahren in Deutschland passlos ist, wird sicherlich erhöhten Erklärungsbedarf haben, warum er ausgerechnet jetzt seinen Pass vorlegt

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Mick
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Antwort #17 - 05.06.2007 um 22:08:39
 
Zitat:
Und trotzdem: das OVG NRW hat geurteilt, dass es keine Initiativpflicht der ABH gibt.

Klar, aber in einem anderen Zusammenhang.

Zitat:
D.h. jemand, der seit 10 Jahren in Deutschland passlos ist, wird sicherlich erhöhten Erklärungsbedarf haben, warum er ausgerechnet jetzt seinen Pass vorlegt 

Mit welchem Passus in der Bleiberechtsregelung be-
gründest Du das (Erteilungsvoraussetzung ist "jetzt
Pass", welcher Ausschlussgrund steht der Erteilung
entgegen, wenn er passiv war)?
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Antwort #18 - 05.06.2007 um 22:16:05
 
Mick schrieb am 05.06.2007 um 22:08:39:
welcher Ausschlussgrund steht der Erteilung
entgegen, wenn er passiv war)? 

hab ich nicht gesagt, sondern erhöhter Erkläungsbedarf z.B. auf die Frage: Warum seit 10 Jahren passlos ?

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Mick
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Antwort #19 - 05.06.2007 um 22:20:12
 
Zitat:
hab ich nicht gesagt, sondern erhöhter Erkläungsbedarf z.B. auf die Frage: Warum seit 10 Jahren passlos ? 

Ah, ok. Dachte er bekommt keine AE, wenn/weil er es
nicht erklären kann...
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Antwort #20 - 06.06.2007 um 13:21:51
 
Mick schrieb am 05.06.2007 um 22:20:12:
weil er es nicht erklären kann... 

Bei uns kann jeder alles erklären, irgendwie !  Zwinkernd

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OlgaS.
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Antwort #21 - 07.06.2007 um 12:08:32
 
ich sage nur dazu : bei euch proll. denn es setzt ja aufnahmebereitschaft der ABH voraus . so unter anderem....  Durchgedreht
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Antwort #22 - 07.06.2007 um 13:45:07
 
OlgaS. schrieb am 07.06.2007 um 12:08:32:
es setzt ja aufnahmebereitschaft der ABH voraus 

Da legen wir sogar viel Wert drauf, dass Erklärung überhaupt abgegeben werden und auch dokumentiert werden. Das gibt in jeder Richtung Sicherheit.

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