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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
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Beitrag begonnen von otternase am 06.06.2007 um 12:58:26

Titel: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Beitrag von otternase am 06.06.2007 um 12:58:26
Dieses Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs betreffend Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit hat mich sehr erstaunt, kann das jemand erklären?

http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-7/9619.pdf

Titel: Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 13:18:00
Hi,

28 Seiten in Kurzform:

Nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann eine AE erteilt
werden, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt und
wenn nicht damit zu rechnen ist, dass dieses in Bälde
entfällt. Vorliegend geht es um die Passlosigkeit als
Abschiebungs- bzw. Ausreisehindernis. Dieses Hindernis
besteht, das Gericht kommt wohl auch zu dem Schluss,
dass der Betroffene alles Erdenkliche getan hat, um
dieses Hindernis zu beseitigen. In letzter Konsequenz
sagt das Gericht, dass die Voraussetzungen des § 25
Abs. 5 (Sätze 1, 2) erfüllt sind und das kein Verschulden
im Sinne des Satzes 3 vorliegt.

Das Urteil enthält auch sehr interessante Ausführungen
zum Thema "Anstoß- und Hinweispflichten" der ABH, die
ja z.B. hier diskutiert wurden.

Titel: Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Beitrag von tapir am 08.06.2007 um 23:49:11
Besonders gut gefällt mir diese Passage:

"Es ist selbstverständlich so, dass nur der Ausländer
selbst ausreisen kann, nicht die Ausländerbehörde"
(S. 25)

Titel: Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit
Beitrag von OlgaS. am 09.06.2007 um 10:27:05
Das Urteil ist einfach nur genial! :-)))


danke fürs posting! es ist ein guter hinweis auch für meine eltern.. Daaaaaaaankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!   :-*

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