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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181127507 Beitrag begonnen von otternase am 06.06.2007 um 12:58:26 |
Titel: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit Beitrag von otternase am 06.06.2007 um 12:58:26
Dieses Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs betreffend Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit hat mich sehr erstaunt, kann das jemand erklären?
http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-7/9619.pdf |
Titel: Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 13:18:00
Hi,
28 Seiten in Kurzform: Nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann eine AE erteilt werden, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt und wenn nicht damit zu rechnen ist, dass dieses in Bälde entfällt. Vorliegend geht es um die Passlosigkeit als Abschiebungs- bzw. Ausreisehindernis. Dieses Hindernis besteht, das Gericht kommt wohl auch zu dem Schluss, dass der Betroffene alles Erdenkliche getan hat, um dieses Hindernis zu beseitigen. In letzter Konsequenz sagt das Gericht, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 (Sätze 1, 2) erfüllt sind und das kein Verschulden im Sinne des Satzes 3 vorliegt. Das Urteil enthält auch sehr interessante Ausführungen zum Thema "Anstoß- und Hinweispflichten" der ABH, die ja z.B. hier diskutiert wurden. |
Titel: Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit Beitrag von tapir am 08.06.2007 um 23:49:11
Besonders gut gefällt mir diese Passage:
"Es ist selbstverständlich so, dass nur der Ausländer selbst ausreisen kann, nicht die Ausländerbehörde" (S. 25) |
Titel: Re: BayVGH: Zur Aufenthaltserlaubnis wegen Passlosigkeit Beitrag von OlgaS. am 09.06.2007 um 10:27:05
Das Urteil ist einfach nur genial! :-)))
danke fürs posting! es ist ein guter hinweis auch für meine eltern.. Daaaaaaaankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee! :-* |
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