Hallo Zeppelin,
Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?
etwas weniger überheblich wäre ganz nett
vor allem, da diese Aussage:
Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:Drittstaatler 1. Klasse: = sog. Positivastaatler.
bezogen auf diesen Thread nicht stimmt
im vorliegenden Fall sind (wie aus der Thread-Überschrift zu erkennen) die in § 41
AufenthV genannten Staatsangehörigen gemeint (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA)
da dies durch die
Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:weniger versierten Forenuser
nicht zwingend richtig ausgelegt werden könnte, war die Frage durchaus berechtigt
edit:
z.B. ist eine AE-Erteilung bei Positivstaatern nur im Falle eines Anspruches möglich, bei 41er Staaten auch in Ermessensfällen
Grüße
sunnysunshine