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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
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Beitrag begonnen von dante1 am 01.06.2007 um 12:30:57

Titel: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von dante1 am 01.06.2007 um 12:30:57
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem meine Frau aus einem dem der im topic genannten Staaten geheiratet. Nach langer recherche haben wir uns entschieden das sie ohne bestimmtes Visum einreist, da dieses für die Staaten 1. Klasse wohl am einfachsten & trotzdem 100% korrekt erscheint .

Geheiratet haben wir hier in DE, das alles lief ohne Probleme. Heute waren wir bei der ABH um AE zu beantragen und uns wurde von einer jungen Dame ziemlich überheblich klar gemacht das es auf diesem weg falsch war. Wir hätten ein Visa zur eheschließung bzw zum längeren aufenthalt beantragen sollen. Zum glück hatten wir auch noch den Falschen Buchstaben für den Familiennamen gewählt und mussten so zu einem anderen sachbearbeiter, glück gehabt ;-) Dieser war netter, hat uns aber trotzdem auf diesen "fehler" hingewiesen.
Auch mein Hinweis das die Staatsangehörigkeit meiner Frau zu den 1.Klasse Ländern gehört brachte nichts. Natürlich können wir trotzdem die AE beantragen, allerding mit dem Hinweis das dies etwas länger dauern wird.
Meine Frau hat noch knapp einen Monat Aufenthalt.

Mich hat das ehrlichgesagt etwas irritiert, mit sowas habe ich überhaupt nicht gerechnet. Hab ich wirklich etwas falsch gemacht oder liegen die Bearbeiter falsch? Wie soll ich reagieren wenn das nächste mal wieder jemand mit schlechter Laune da sitzt und sich querstellt?

Danke & Grüsse.

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2007 um 12:58:41
Bitte was sind Drittstaatler 1.Klasse ?

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von maki am 01.06.2007 um 13:01:36
Hallo dante1,

der Fehler liegt nicht auf deiner Seite:

Zitat:
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

Das ist eindeutig.
An deiner Stelle würde ich den zuständigen SB darauf aufmerksam machen, auch sollte es nicht "länger dauern".

Vielleciht hilft es eine email zu schreiben mit dem Hinweis auf den §41 AufenthV, da haben Leute dann mehr Zeit sich in die Materie einzulesen bevor sie anfangen dir fehler oder ähnliches zu unterstellen ;)

Gruß,

maki

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von dante1 am 01.06.2007 um 13:01:36
Danke Maki. Wielange dauert die bearbeitung eines Antrags denn in der Regel? Sollte ich nach 2 Wochen einfach nochmal vor ort nachhaken?

PS: O-TON der ersten SB um mir mein unrecht argumentativ klarzumachen: "ICH arbeite hier"... und das in einer der angeblich freundlichsten ABH.  ::)

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von maki am 01.06.2007 um 13:14:05
Wie lange es dauert ist sehr Unterschiedlich, kann man pauschal nicht sagen.
falls es länger dauern sollte, wird deine Frau eine sog. Fiktionsbescheinigung nach §81 3 AufenthG ausgestellt bekommen:

Zitat:
§ 81 Beantragung des Aufenthaltstitels

....

(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

Da bei euch anscheinend alles rechtens war fällt mir kein Grund ein warum sie keine AE bekommen sollte.

Du solltest dir die aussagen der SB nicht zu Herzen nehmen, ist alles nur ein Mistverständniss...  ;)



Saxonicus schrieb am 01.06.2007 um 12:58:41:
Bitte was sind Drittstaatler 1.Klasse ?

D hat Abkommen mit anderen Staaten geschlossen, da gibt es dann Vorteile für Staatsbürger aller beteiligten Staaten ;)
Als Deutscher bekommt man zB. sein Visum nach Australien am Flughafen in D von der BuPol eingestempelt.
Ein normaler Visaantrag für Australien geht über ein paar Seiten und wird von der Botschaft in Berlin bearbeitet...

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von Daddy am 01.06.2007 um 13:29:07

maki schrieb am 01.06.2007 um 13:14:05:
Wie lange es dauert ist sehr Unterschiedlich, kann man pauschal nicht sagen.
falls es länger dauern sollte, wird deine Frau eine sog. Fiktionsbescheinigung nach §81 3 AufenthG ausgestellt bekommen:

Aber Achtung ... die FB nach § 81 (3) ist kein schengenwirksamer Aufenthaltstitel ...


maki schrieb am 01.06.2007 um 13:14:05:
Als Deutscher bekommt man zB. sein Visum nach Australien am Flughafen in D von der BuPol eingestempelt.

??? Wer erzählt so 'nen Unsinn ... wir greifen doch nicht in die Visumshoheit anderer Staaten ein!

Daddy

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von maki am 01.06.2007 um 13:38:17

Daddy schrieb am 01.06.2007 um 13:29:07:
??? Wer erzählt so 'nen Unsinn ... wir greifen doch nicht in die Visumshoheit anderer Staaten ein!  

Dann ahb ich wahrscheinlich etwas falsch verstanden.  :-[

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von Ulf am 01.06.2007 um 14:03:25

maki schrieb am 01.06.2007 um 13:14:05:
Als Deutscher bekommt man zB. sein Visum nach Australien am Flughafen in D von der BuPol eingestempelt.



Mehr oder weniger vom Reisebüro, ist wohl eine Art e-Visum (hab's selbst noch nicht ausprobiert).

Gruß, ULF

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von maki am 01.06.2007 um 14:13:16
Hab nachgelesen, es gibt ein "elektronisches Visa", genannt ETA.
Das Reisebüro, die Fluggesellschaft oder man selbst beantragt das:
http://www.eta.immi.gov.au/ETAAus2En.html

Wenn man's selber macht dauert es 30 Sekunden (laut Angabe) bis man das Visum hat.

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von Zeppelin am 01.06.2007 um 18:23:54

Saxonicus schrieb am 01.06.2007 um 12:58:41:
Bitte was sind Drittstaatler 1.Klasse ?

Erststaatler = Deutsche und ihre (Ehe)-partner und Kinder
Zweitstaatler: = EUlen /Schengenianer/-innen
Drittstaatler 1. Klasse: = sog. Positivastaatler.
Drittstaatler 2. Klasse: = Staastangehörige der Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention.
Drittstaaatler 3. Klasse: = Staatsangehörige ohne Haager Zugehörigkeit, aber nicht als unsicher im Urkundenwesen eigestuft.
Drittstaaatler 4. Klasse: = Staatsangehörige aus Staaten mit "unsicherem Urkundenwesen"

Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?

Eine Antwort wäre sehr freundlich.

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von sunnysunshine am 01.06.2007 um 18:34:02
Hallo Zeppelin,


Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?  
etwas weniger überheblich wäre ganz nett ;)

vor allem, da diese Aussage:

Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
Drittstaatler 1. Klasse: = sog. Positivastaatler.  
bezogen auf diesen Thread nicht stimmt

im vorliegenden Fall sind (wie aus der Thread-Überschrift zu erkennen) die in § 41 AufenthV genannten Staatsangehörigen gemeint (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA)

da dies durch die

Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
weniger versierten Forenuser  
nicht zwingend richtig ausgelegt werden könnte, war die Frage durchaus berechtigt

edit:
z.B. ist eine AE-Erteilung bei Positivstaatern nur im Falle eines Anspruches möglich, bei 41er Staaten auch in Ermessensfällen

Grüße
sunnysunshine

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2007 um 20:50:31

Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?
Eine Antwort wäre sehr freundlich.


Ist es denn für "ältere" Nutzer wie mich grundsätzlich verboten eine Frage zu stellen, wenn man etwas nicht weiß ?

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von Zeppelin am 02.06.2007 um 10:46:11

Saxonicus schrieb am 01.06.2007 um 20:50:31:
Ist es denn für "ältere" Nutzer wie mich grundsätzlich verboten eine Frage zu stellen, wenn man etwas nicht weiß ?

Aus meiner Sicht nicht. Ich bin aber weder Moderator noch Experte, der dies entscheiden könnte.
Deine Frage hatte ich beantwortet - auch wenn dies nicht zu 100% korrekt zu verstehen war.
Doch die an Dich in diesem Kontext gerichtete Frage hast Du nicht beantwortet, sondern eine ebenso rhetorische Gegenfrage (siehe Eingangszitat) an mich gestellt, wie anfangs an den Threadersteller.

Ich frage mich einfach nur, wem das nutzem soll.

Titel: Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Beitrag von fons am 02.06.2007 um 12:09:30
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