Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:Vater hat noch vor dem Gericht Vaterschaft abgestritten
1. Anzeichen, dass er vom Kind nichts wollte
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:Doch nach dem dritten mal wollte Vater nicht mehr,weil Türe abgeschlossen wurde und er nicht auf französich sprechen durfte.
2. Anzeichen, dass er vom Kind nichts will
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:Das schlimme aber wenn er auf den Kleinen sauer ist gibt er ihm auch schonmal eine Backfeife,kneift ihn in der Nase oder in den Armen.Der kleine selber will nicht beim Papa schlafen
3. Anzeichen, dass er nicht om Kind und Kind nicht mehr von ihm will
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:bevor er es später doch beim Jugendamt die Vaterschaftserklärung unterschrieben hat
1. Anzeichen, dass die Vater-Kind Beziehung nur zur Aufenthaltssicherung dient
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:jeder in seiner eigenen Wohnung.
2. Anzeichen, dass nur Aufenthaltssicherung angestrebt wurde, denn normal wohnt man bei einer funktionierenden Lebenspartnerschaft mit Kind zusammen.
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:Ach so,ohne den Kleinen hätte er keine Aufenhaltsgenehmigung bekommen,sondern wäre vor vier Jahren ausgewiesen bekommen.Er muß jedes Jahr zur AB um verlängern zu lassen.Auflage war regelmäßiges kümmern das Kindes.
3. Anzeichen, dass es nur um
AE geht und
ABH scheint das erkannt zu haben
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:habe aber das alleinige Sorgerecht.
1. richtiger Schritt
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:habe ich mir hilfe beim JA geholt.Dort wurde Betreuten Umgang alle 14Tage beim Kinderschutzbund festgelegt.
2. richtiger Schritt, dass die Probleme beim Fachamt bekannt werden und dokumentiert sind.
Im Prinzip hätte man schon nach Geburt wegen Bestreiten der Vaterschaft erkennen können, was los ist, wenn man die rosarote Brille abgesetzt hätte.
Hilft jetzt aber auch nicht weiter.
Wichtig ist jetzt folgendes:
Such weiterhin den Kontakt zum JA. Teile ihnen deine Feststellungen, Befürchtungen und Erlebnisse (Bedrohung) mit. Ebenso ist es sinnvoll, der
ABH den abgebrochenen Umgang nach 14-tägiger Regelung sowie alles weitere auch mitzuteilen.
Nochmal: Nur wenn alles ordentlich dokumentiert ist, kann auch gehandelt werden. Du selbst musst wisssen, was du willst.
Willst du, dass der Umgang zwischen Vater und Kind ganz aufhört (nach deinen Schilderungen würde ich das mal vermuten und das müsste auch dem Kindeswohl entsprechen) ?
Willst du, dass er evtl. Deutschland verlassen muss ?
Aus deinem Ausgangspost geht leider nichts hervor.
proll