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Vater will Kind übers Wochenende gerichtlich einklagen (Gelesen: 2.609 mal)
Likambo te
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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22.05.2007 um 16:06:18
 
Hallo und guten Tag.

Ich hoffe hier bei euch hilfe zu bekommen. Habe mit einem Afrikaner einen vierjährigen Sohn zusammen,habe aber das alleinige Sorgerecht.Vater hat noch vor dem Gericht Vaterschaft abgestritten,bevor er es später doch beim Jugendamt die Vaterschaftserklärung unterschrieben hat. Waren dann ca drei Jahre zusammen,aber jeder in seiner eigenen Wohnung.Er konnte immer hierhin kommen und hat auch am Wochenende hier geschlafen.Dann fingen die Probleme an.Dadurch das er mir immer schon gedroht hatte mit unserem Sohn aus Deutschland abzuhauen,unser Sohn mit zwei Jahren die Grastüte von seinem Vater in seinem Spielzeug liegen hatte,habe ich ihm nie den kleinen alleine mitgegeben zu Freunden oder so.Also sie waren auf dem Spielplatz oder mal in der Stadt,oder draußen vor der Türe spielen.Als es dann ganz schlimm wurde habe ich mir hilfe beim JA geholt.Dort wurde Betreuten Umgang alle 14Tage beim Kinderschutzbund festgelegt.Unser Sohn fand das super,Papa mußte sich zwei Stunden nur mit ihm beschäftigen.Doch nach dem dritten mal wollte Vater nicht mehr,weil Türe abgeschlossen wurde und er nicht auf französich sprechen durfte. Also umgang wieder bei mir,für den kleinen tat ich es gerne.Nun hat Papa  seit vier Wochen eine Freundin und der stress geht wieder los.Seine Freundin möchte gerne alle vierzehn Tage mit unserem Sohn eine liebe Familie machen und er will nun zum Anwalt und es gerichtlich einklagen. Ich aber habe angst. Er raucht Gras,trinkt eine Flache Rotwein und fährt dann noch Auto.Das schlimme aber wenn er auf den Kleinen sauer ist gibt er ihm auch schonmal eine Backfeife,kneift ihn in der Nase oder in den Armen.Der kleine selber will nicht beim Papa schlafen,spielen mit ihm ja,denn er liebt Papa ja auch .Soll auch so sein.Hat mir vor kurzem gedroht das er sich eine Waffe kaufen will und mich umbringt,damit er den kleinen bekommt.Er zeigt dem kleinen wie mann richtig boxt und sagt ihm er soll alle fertig machen die doof sind.Hallo?Meine Kinder sollen nicht schlagen sondern alle Menschen respektieren.Was kann ich machen,kann er wirklich damit durchkommen?Ach so,ohne den Kleinen hätte er keine Aufenhaltsgenehmigung bekommen,sondern wäre vor vier Jahren ausgewiesen bekommen.Er muß jedes Jahr zur AB um verlängern zu lassen.Auflage war regelmäßiges kümmern das Kindes.
Sorry das es so lang geworden ist.
Likambo_te Griesgrämig
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inge
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Antwort #1 - 22.05.2007 um 16:44:06
 
Zitat:
Umgang einklagen
...
Ach so,ohne den Kleinen hätte er keine Aufenhaltsgenehmigung bekommen

Ein Schelm, der böses dabei denkt ...

Ich sehe allerdings keine Frage.
Wäre auch sinnlos. Er klagt, ihr geht vor Gericht, du (und das JA) bringst deine Argumente und er seine. Am Schluss gibt's dann ein Urteil. Dann klagt man solange es der Instanzenweg zulässt und irgendwann ist das Urteil dann rechtskräftig.

Zu klagen kann ihm schließlich niemand verbieten.

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maki
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Antwort #2 - 22.05.2007 um 16:58:12
 
[OT]

Es gehört hier zwar nicht hierher, aber da sind einige Dinge die Anzeigen/Ausweisungsgründe rechtfertigen/darstellen, dass hier allerdings schlägt dem Fass den Boden aus:
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
Hat mir vor kurzem gedroht das er sich eine Waffe kaufen will und mich umbringt,damit er den kleinen bekommt.

Ärgerlich

[/OT]
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Likambo te
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #3 - 22.05.2007 um 18:47:20
 
Hallo

Vielen Dank für Eure Antworten.Meine Frage wäre,ob er damit durchkommen könnte.Sein Umgang hier kann er immer haben,aber nicht über Nacht. Die Angst sitzt zu tief bei mir.Mit zwei Jahren fing der Kleine an an seiner Haut zu kratzen,damit er so weiß wird wie seine Geschwister und ich.Haben ihn gut zugeredet,das er sich so akzeptiert und dann kommt Papa und erzählt was er als Schwarzer nicht darf wie die Weißen.Zb.meine Haarbürste wäre für Weiße und Schwarze müssen eine andere nehmen usw.Der Kleine soll einfach nur normal aufwachsen und nicht jetzt schon in dem Hass reinkommen,den sein Vater auf Europäer und andere "Stämme" hat. Und dies kann ich nicht verhindern,wenn er ihn bei sich alleine hat.Mit Stämme meine ich die  Nachbarländer von seiner Heimat.

Likambo te
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.05.2007 um 19:09:36
 
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
Vater hat noch vor dem Gericht Vaterschaft abgestritten

1. Anzeichen, dass er vom Kind nichts wollte

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
Doch nach dem dritten mal wollte Vater nicht mehr,weil Türe abgeschlossen wurde und er nicht auf französich sprechen durfte.

2. Anzeichen, dass er vom Kind nichts will

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
Das schlimme aber wenn er auf den Kleinen sauer ist gibt er ihm auch schonmal eine Backfeife,kneift ihn in der Nase oder in den Armen.Der kleine selber will nicht beim Papa schlafen

3. Anzeichen, dass er nicht om Kind und Kind nicht mehr von ihm will

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
bevor er es später doch beim Jugendamt die Vaterschaftserklärung unterschrieben hat

1. Anzeichen, dass die Vater-Kind Beziehung nur zur Aufenthaltssicherung dient

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
jeder in seiner eigenen Wohnung.

2. Anzeichen, dass nur Aufenthaltssicherung angestrebt wurde, denn normal wohnt man bei einer funktionierenden Lebenspartnerschaft mit Kind zusammen.

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
Ach so,ohne den Kleinen hätte er keine Aufenhaltsgenehmigung bekommen,sondern wäre vor vier Jahren ausgewiesen bekommen.Er muß jedes Jahr zur AB um verlängern zu lassen.Auflage war regelmäßiges kümmern das Kindes.
 
3. Anzeichen, dass es nur um AE geht und ABH scheint das erkannt zu haben

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
habe aber das alleinige Sorgerecht.

1. richtiger Schritt

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 16:06:18:
habe ich mir hilfe beim JA geholt.Dort wurde Betreuten Umgang alle 14Tage beim Kinderschutzbund festgelegt.

2. richtiger Schritt, dass die Probleme beim Fachamt bekannt werden und dokumentiert sind.

Im Prinzip hätte man schon nach Geburt wegen Bestreiten der Vaterschaft erkennen können, was los ist, wenn man die rosarote Brille abgesetzt hätte.
Hilft jetzt aber auch nicht weiter.

Wichtig ist jetzt folgendes:
Such weiterhin den Kontakt zum JA. Teile ihnen deine Feststellungen, Befürchtungen und Erlebnisse (Bedrohung) mit. Ebenso ist es sinnvoll, der ABH den abgebrochenen Umgang nach 14-tägiger Regelung sowie alles weitere auch mitzuteilen.

Nochmal: Nur wenn alles ordentlich dokumentiert ist, kann auch gehandelt werden. Du selbst musst wisssen, was du willst.
Willst du, dass der Umgang zwischen Vater und Kind ganz aufhört (nach deinen Schilderungen würde ich das mal vermuten und das müsste auch dem Kindeswohl entsprechen) ?
Willst du, dass er evtl. Deutschland verlassen muss ?

Aus deinem Ausgangspost geht leider nichts hervor.

proll
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Likambo te
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Antwort #5 - 22.05.2007 um 19:38:57
 
Hallo proll.
Vielen Dank für deine Antwort.Nein,ich möchte den Umgang nicht verbieten und der Kleine liebt seinen Vater auch. Er möchte nur nicht da alleine schlafen.Er ist ja auch so groß geworden,das Papa zum Besuch kommt und wieder geht.Papa wollte auch die Wohnung nur für eine kurze Zeit haben. Ja ich hätte schlauer seien müssen,als er mich schon in der Schwangerschaft sitzen ließ um seine 19jahre ältere Freundin zu heiraten,da er da schon vor der Abschiebung stand.Wie gesagt ein halbes Jahr nach der Geburt mußten wir vor das Gericht gehen,da mein Ex die Vaterschaft aberkennen lassen mußte.Wir waren zwar getrennt aber nicht geschieden.Jugendamt weiß auch bescheid aber sie meinten er könnte recht bekommen.Warum er immer nur für ein Jahr die Verlängerung von der ABH bekommt,weiß ich nicht.Auf jedenfall mußte er vor kurzem dorthin und sich fragen stellen lassen wegen dem Gras rauchen.Von wem sie das wußten weiß ich nicht.Manchmal wünsche ich mir er würde wieder zurück müssen,aber dann habe ich wieder die rosarote Brille auf.Mein Verstand sagt mir,es geht ihm nur um sich und seinen Aufenthalt,aber das Herz sagt dann wieder was anderes.Jetzt geht es nur darum,das er den Kleinen nicht über Nacht zu sich holen darf,Besuchen hier oder beim Jugendamt immer.Kann ich eigendlich zur ABH noch gehen und die Bedrohung dort angeben? Oder nehmen die sich dort davon nichts an?

Likambo te
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.05.2007 um 19:46:44
 
Also wenn ich dich recht verstehe, ist es kein ausländerrechtliches Problem, sondern ein jugenhilferechtliches.

Du willst den Umgang nicht verboten wissen, sondern nur unter Aufsicht und geregelt. Dafür wäre das Jugendamt der einzig richtige Ansprechpartner.

Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 19:38:57:
Kann ich eigendlich zur ABH noch gehen und die Bedrohung dort angeben? Oder nehmen die sich dort davon nichts an?

Es ist immer sinnvoll, soetwas der ABH mitzuteilen. Auch wenn es jetzt nicht zum Tragen kommen sollte, kann es doch bei einer späteren Entscheidung als ein kleines Mosaiksteinchen in einem Puzzle interessant werden.

Bedenke: manchmal ist es besser, die Vernunft als das Herz entscheiden zu lassen.

proll
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Antwort #7 - 22.05.2007 um 20:06:16
 
Danke.
Ja ich werde es dann machen.Zumal dort auch bestimmt gemeldet ist,das er nach einem Jahr Ehe aus der Wohnung verwiesen wurde,da er seine jetzige Exfrau geschlagen hatte.Wurde auch zur Geldstrafe verurteilt.
Hoffe das sich bei mir mal langsam mehr der Verstand einsetzt,obwohl tief unten weiß ich es doch schon. Ärgerlich    Vielen Dank nochmal für eure antworten.
Ach so,kann mir jemand noch erklären warum er immer nur für ein Jahr die Verlängerung bekommt,obwohl er schon seid ca6-7Jahren hier ist? Er kommt aus dem Kongo.

Likambo te
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.05.2007 um 20:49:29
 
Likambo te schrieb am 22.05.2007 um 20:06:16:
Ach so,kann mir jemand noch erklären warum er immer nur für ein Jahr die Verlängerung bekommt,obwohl er schon seid ca6-7Jahren hier ist? Er kommt aus dem Kongo.  

War er vorher als Asylbewerber oder Student in Deutschland ?

Dann hat er offensichtlich nach Eheschließung oder Kindesgeburt eine AE zu einem anderen Zweck, nämlich Familienzusammenführung bekommen.

Offensichtlich hat die ABH an seinen heren Absichten Zweifel, die ja scheinbar nicht unbegründet sind (Exfrau geschlagen, Kind will er nicht anerkennen, dann "kontrolliertes" Umgangsrecht nicht wahrnehmen,...)

Aber um das genau beurteilen zu können, müsste mehr Info über ihn rüberkommen. st aber nicht Thema des Threads, oder ?

proll
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Antwort #9 - 22.05.2007 um 21:23:44
 
Er war oder ist Asylbewerber.

Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe. Bin nun etwas beruhigter.
Werde übermorgen zur ABH gehen,morgen haben die zu.
Und wenn es mit dem Kind nun nicht mehr klappt,hat er ja die neue.Ist auch eine Deutsche und geschieden.Also frei für neue Heirat.

Danke nochmal und schönen abend noch.

Likambo te

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Antwort #10 - 24.05.2007 um 11:50:55
 
Hallo,
war gerade auf der ABH und habe dort erfahren das Vater seid kurzem ein eigenständiges Aufenthaltsstatus(oder so)hat.Dank unserem Kind. Nun weiß ich also warum er nun so geworden ist.Ihm kann nun nichts mehr passieren.Die Bedrohung haben sie auch nicht mehr aufgenommen.Hoffe nur,das unser Sohn nun keinen großen Schaden davonträgt und mit der Sache,das Papa nun nicht mehr so oft bei ihm ist oder anruft,klar kommt.
Ich danke euch nochmal.

Likambo te
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Antwort #11 - 24.05.2007 um 15:50:57
 
Zitat:
Die Bedrohung haben sie auch nicht mehr aufgenommen

Ist auch nicht Sache der ABH, sondern der Polizei ...
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