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Scheidungsurteil-Ersatz ??? (Gelesen: 1.913 mal)
benn
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22.05.2007 um 06:43:35
 
Hallo

Meine Verlobte ist russische Staatsbürgerin und wir wollen dieses Jahr in Deutschland heiraten. Wir sind jetzt am zusammen sammeln aller nötigen Papiere zur beantragung eines Heiratsvisums. Doch jetzt hat sich ein Problem ergeben, meine Verlobte war bereits einmal verheiratet und wurde vor über 10 Jahren geschieden. Ihr Lebensmittelpunkt war bis 19 99 Kasachstan dort wurde sie geboren hat geheiratet und wurde auch dort geschieden. Sie hat eine Heiratsurkunde und eine Scheidungsurkunde aber das Scheidungsurteil besitzt sie nicht. Jetzt war sie beim Gericht um es zu bekommen, da es für das Visum notwendig ist. Aber trotz 6 wöchiger Suche im Archiv ist das Urteil nicht auffindbar, und die Suche wurde jetzt abgebrochen mit der Information das ,das Urteil nicht Auffindbar ist und auch kein neues Urteil erstellt werden kann. Jetzt hat meine Verlobte mit einem Anwalt Klage dagegen eingereicht und die Antwort des Staatsanwaltes lautet, das man kein neues Urteil erstellen kann aber man bietet ihr an, das der Staatsanwalt ein Schreiben aufsetzt worin er ihre Scheidung bestätigt mit den genauen Daten wann und von wem sie rechtskräftig geschieden wurde. Meine Frage lautet jetzt, erkennen die deutschen Behörden, sprich Standesamt, OLG und ABH so ein Schreiben an und was muss darin stehen.

Danke für Antworten  benn
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 22.05.2007 um 07:29:05
 
benn schrieb am 22.05.2007 um 06:43:35:
Meine Frage lautet jetzt, erkennen die deutschen Behörden, sprich Standesamt, OLG und ABH so ein Schreiben an 


Hallo,

war das den überhaupt eine gerichtliche Scheidung ?

Waren in der geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder vorhanden ?

Evtl. sollte sie dann bei dem Standesamt nachfragen, welches die Scheidung registriert hatte Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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benn
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Antwort #2 - 23.05.2007 um 06:23:39
 
hallo,

es war eine gerichtliche Scheidung und es gab ein gemeinsames Kind.
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ronny
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Antwort #3 - 23.05.2007 um 07:17:04
 
benn schrieb am 23.05.2007 um 06:23:39:
es war eine gerichtliche Scheidung und es gab ein gemeinsames Kind


Hallo,

dann ist auf alle Fälle ein Urteil für die Anerkennung erforderlich. Dieses wurde zumindest auch bei dem Standesamt in RU vorgelegt, welches die Scheidungsurkunde ausgestellt hat. Ggf. dort nachfragen.

Da sie für die Eheschließung der Befreiung von der Vorlage des EFZ durch das Präsidium des OLG bedarf, wird in diesem Verfahren auch die Anerkennung der Scheidung miterledigt (siehe zu dem Thema: FAQ und die Hinweise beim PStR).

Dann könnte man beim OLG nachfragen, ob sie die Anerkennung auch ohne Urteil anhand der Scheidungsurkunde machen werden..
Sicher ist das allerdings nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #4 - 23.05.2007 um 07:50:12
 
Hallo ronny,

ich denke du verstehst die Sachlage nicht so richtig, die Heirat und die Scheidung war in Kasachstan. Dort bei dem zuständugen Gericht und dem Standesamt wurde das Urteil jetzt im Archiv gesucht, trotz vielfältiger Bemühungen konnte es aber nicht mehr gefunden werden. Daher hat der Staatsanwalt jetzt angeboten ein Schreiben aufzusetzen, was die Scheidung bestätigt da das Original Urteil nicht mehr auffindbar ist. Meine Frage war jetzt, muss in diesem Schreiben was besonderes stehen, zwecks anerkennung beim OLG.

Gruß benn
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Antwort #5 - 23.05.2007 um 08:02:07
 
Zitat:
Meine Frage war jetzt, muss in diesem Schreiben was besonderes stehen, zwecks anerkennung beim OLG.

Da es sich nicht um einen "Standard"-Fall handelt, ist diese Frage nur vom zuständigen OLG zu beantworten.
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ronny
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Antwort #6 - 23.05.2007 um 08:27:53
 
benn schrieb am 23.05.2007 um 07:50:12:
ich denke du verstehst die Sachlage nicht so richtig, die Heirat und die Scheidung war in Kasachstan.


Doch , doch keine Angst. Das Verhältnis der Einwohner der exUdSSR zu Scheidungsurteilen ist mir hinreichend geläufig, denen war die Urkunde über die Scheidung immer wichtiger als das Urteil, deswegen ging letzteres öfter verlustig Zwinkernd

Deswegen ja:

Zitat:
Dann könnte man beim OLG nachfragen, ob sie die Anerkennung auch ohne Urteil anhand der Scheidungsurkunde machen werden..


Mir fällt da noch was ein, aus Zeiten als aus Kasachstan viele Aussiedler kamen :

Es gab in KAZ sowas wie das FamBuch in Deutschland . Sah fast genauso aus, eine zweiseitige Karteikarte Format A5 auf der vorne die Ehegatten eingetragen waren etc. und auf der Rückseite war die Scheidung dann vermerkt. Ob das heute noch existiert? Keine Ahnung Zwinkernd

Waren denn alle Beteiligten Kasachen oder gabs da auch noch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (zum Zeitpunkt der Scheidung) ?

Denn dann wäre sogar die große Anerkennung nach Art. 7 FamRÄndG durch die Landesjustizverwaltung notwendig ...

Grüße
Ronny Zwinkernd

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