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Rechtsgrundlage für Ausländerbehörde? (Gelesen: 9.497 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 03.05.2007 um 22:40:01
 
inge schrieb am 03.05.2007 um 22:31:33:
Was aber nix helfen dürfte, wenn nicht bereits vorher Verdachtsmomente vorhanden sind

Ich wiederhole mich nochmal:

Zitat:
bei einem Verdacht auf Scheinehe 


inge schrieb am 03.05.2007 um 22:31:33:
Sorry Proll, aber was'n das für'n Quatsch?

Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass man das nicht zwangsweise darf, aber das Treiben auch eine Rechtsgrundlage hat. Denn im Ausgangsthread stand:

Sofia schrieb am 03.05.2007 um 14:05:21:
Wofür ich allerdings kein Verständnis aufbringen kann, ist, dass er unser Schlafzimmer sehen wollte und mein Mann den Kleiderschrank für ihn öffnen musste.  M. E. ist das unsere absolute Intimssphäre und geht niemanden etwas an.

was wohl bdeutet, dass der Schlafzimmerbegehung nicht widersprochen wurde.

Einfach nur für den Laien einfach ausgedrückt.

proll
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inge
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Antwort #16 - 03.05.2007 um 22:59:36
 
Zitat:
was wohl bdeutet, dass der Schlafzimmerbegehung nicht widersprochen wurde.

Dachte das hätte ich in meiner ersten Antwort schon recht klar zum Ausdruck gebracht:
Zitat:
Na, wenn er sagt: "Darf ich reinkommen" und du sagst "Ja", hast du doch die Erlaubnis gegeben. Wenn er in deinen Schrank schauen möchte und du erlaubst es ihm (zB implizit durch Öffnen der Schranktür), dann ist die Lage doch klar, oder?


Zitat:
bei einem Verdacht auf Scheinehe

Wie passt das dann zu Angiesaar's post:
Zitat:
"Ach, komisch, dass noch niemand da war, normal wird man mindestens ein mal im Jahr kontrolliert"

Das wäre dann ja offensichtlich eine Verdachtsunabhängige Kontrolle und wenn ansonsten keine Gründe vorhanden sind (ich schließe "binationale Ehe" mal aus!) dürfte das mE doch wohl jenseits von Gut und Böse liegen, oder nicht?

Insbesondere gerade das letzte Urteil des OVG Hamburg zeigt doch ganz klar, dass eine Verhältnissmäßigkeit gegeben sein muss. Lesenswert dazu insbesondere die Ausführungen unter aaaa) wo ja zB auch ganz klar auf den Unterschied zwischen "Polizei" und "Ordnungsamt" hingewiesen wird. Und das letztlich jeder Eingriff in die Privatsphäre der "Tat" angemessen sein muss.
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Zeppelin
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Antwort #17 - 03.05.2007 um 23:57:30
 
Zitat:
Zeppelins Einstellung kann allerdings als Schuss nach hinten losgehen: 
nach 82 AufenthG kann fehlende Mitwirkung dir zum Nachteil gereicht werden. In einem Fall wurde die fehlende Mitwirkung (Begehung der gemeinsamen Wohnung) als fehelnder Nachweis des Vorliegens einer ehelichen Lebensgemeinschaft gewertet.

Habe ich das was von fehlender Mitwirkung gelesen? hä?
Ablehnung eines unangekündigten, überfallartigen Durchsuchungsbegehrens zu einer unzumutbaren Tageszeit mit offenkundig sittenwiedrigem Ansinnen (Voyeurismus etc. evtl. auch Schlimmeres) ist ja noch längst keine grundsätzliche Verweigerung einer Wohnungsbegehung.

Oder meinst Du, dass es nach "Schuss nach hinten" losgehen kann, wenn man einem unbekannten Hergelaufenen, der sich nicht ordnungsgemäß ausweisen kann und keine Gründe angeben kann / will, was er eigentlich ersucht, den un- oder nur knapp bekleideten Anblick der eigenen Ehegattin / des eigenen Ehegatten vorerst mal verweigert?

Und lassma. Wir haben frühere Anfeindungsversuche nachhaltig abgewendet und seither keine Probs mehr. (Ich habe dazu im Forum schon in diversen Kontexten gepostet.)

Anfangsverdacht???: Ehe zwischen junger, attraktiver Osteuropäerin und 16 2/3 Jahren älterem Deutschen.  Laut lachend  Laut lachend Laut lachend
Dem stehen massive materille Nachweise gegenseitiger Aufmerksamkeit, Fürsorge und Unterstützung entgegen, gegen die auch der missgünstigste Formalist nicht das Geringste vorbringen könnte.

Letzeres wäre aber notwendig, um den 82 ins Spiel zu bringen.

Gruß,
Zeppelin
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 04.05.2007 um 07:24:29
 
Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 23:57:30:
Ablehnung eines unangekündigten, überfallartigen Durchsuchungsbegehrens zu einer unzumutbaren Tageszeit mit offenkundig sittenwiedrigem Ansinnen (Voyeurismus etc. evtl. auch Schlimmeres) ist ja noch längst keine grundsätzliche Verweigerung einer Wohnungsbegehung.

Oder meinst Du, dass es nach "Schuss nach hinten" losgehen kann, wenn man einem unbekannten Hergelaufenen, der sich nicht ordnungsgemäß ausweisen kann und keine Gründe angeben kann / will, was er eigentlich ersucht, den un- oder nur knapp bekleideten Anblick der eigenen Ehegattin / des eigenen Ehegatten vorerst mal verweigert? 

Moin,
na, Du malst da ja ein düsteres Bild. Ich bin sicher, dass
eine örtliche Überprüfung in aller Regel freundlich abläuft,
dass der Grund genannt wird, und dass der Hergelaufene
sich unaufgefordert ausweist. Die nötigen Hausaufgaben
dafür dürften die meisten gemacht haben.
Dieses, damit dem unbedarften (Neu-)User kein falsches
Bild vermittelt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #19 - 04.05.2007 um 08:20:24
 
Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 23:57:30:
Habe ich das was von fehlender Mitwirkung gelesen? hä?
Ablehnung eines unangekündigten, überfallartigen Durchsuchungsbegehrens zu einer unzumutbaren Tageszeit mit offenkundig sittenwiedrigem Ansinnen (Voyeurismus etc. evtl. auch Schlimmeres) ist ja noch längst keine grundsätzliche Verweigerung einer Wohnungsbegehung.



Find ich jetzt aber mal kräftig über das Ziel hinausgeschossen.  Ärgerlich

Ich hab zahlreiche solche Prüfungen durchgeführt und solche vorwurfsartigen Formulierungen find ich sehr unpassend.

Klar, finden solche Prüfungen auch mal abends, morgens statt. Klar, kann ich auch das ganze 2 Wochen vorher ankündigen, aber dann bringts ja auch nichts mehr, oder?

Teilweise hat sich herausgestellt, das es sich um "echte" Ehen gehandelt hat und für die Betreffenden wurde damit der Scheineheverdacht komplett ausgeräumt... also kann auch ein "positiver" Effekt entstehen.

Auf der anderen Seite habe ich auch Scheinehen damit aufgedeckt bzw. den Anfangsverdacht untermauert.

Würd nicht beschissen, müsst ich das auch nicht machen... so lustig find ich solche Kontrollen nämlich auch nicht.
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 04.05.2007 um 09:22:21
 
Zkai schrieb am 04.05.2007 um 08:20:24:
Ich hab zahlreiche solche Prüfungen durchgeführt und solche vorwurfsartigen Formulierungen find ich sehr unpassend.

Klar, finden solche Prüfungen auch mal abends, morgens statt. Klar, kann ich auch das ganze 2 Wochen vorher ankündigen, aber dann bringts ja auch nichts mehr, oder?

Wenn Du das auf Dich beziehst, ist es Deine Sache.
Ich habe dergleichen weder geschrieben, noch gemeint!


Auch habe ich nicht verlangt, dass so eine Überprüfung 14 Tage vorher angekündigt wird.
Aber das Mindeste ist ja wohl, wenigstens schon an der ersten Klingel (Sprechanlage) an der Straße anzukündigen, dass man gleich auf der Matte steht! Oder ist das zu viel verlangt?

Was würde wohl passieren, wenn man als Bürger einfach so in ein Behördenzimmer hineinplatzt, ohne sich vorher einen Termin geben lassen zu haben, eine Wartenummer zu ziehen oder die entsprechende Anmeldeprozedur der Hausherren einzuhalten?
Zitat:
Würd nicht beschissen, müsst ich das auch nicht machen... so lustig find ich solche Kontrollen nämlich auch nicht.

Das kann ich aus empirischer Erfahrung gern zurück geben - wobei es jedoch nicht direkt um etwa eine Wohnungsdurchsuchung bei uns gegangen ist.
Aber in meinen Akten verwahre ich noch immer die an mich gerichtete Aufforderung des KG Berlin, Stellung zu unserer Eheschließungsabsicht abzugeben.
Die in diesem Schreiben verwendete Diktion ist so bodenlos beleidigend und aggressiv, dass es jedem halbwegs gebildeten Menschen mindestens die Sprache verschlägt.

Und einige Jahre, bevor das ganze Thema für mich relevant wurde, stand plötzlich , unerwartet und unangekündigt eine sehr fragwürdige Person bei mir auf der Matte, fuchtelte kurz mit einem Kärtchen vor mir herum, dass auch ein Bibliotheksausweis oder sonstwas hätte sein können und verlangte von mir Auskunft über Nachbarn auf meiner Etage (ein dt.-vietnam. Ehepaar).
Das Outfit dieses Herren erinnerte sehr fatal an das der einstigen "Genossen" aus der Berliner Normannenstraße.
Doch da ich von besagtem Paar einen positiven Eindruck hatte und die beiden schon längere Zeit wie ein ganz normales Paar präsent waren - so mit gelegentlichem small-talk im Supermarkt oder am Briefkasten - konnte ich die wiederholten bohrenden Fragen nach einem möglicherweise vorhandenen Haar in der Suppe nicht bestätigen.

Gäbe es solche Erfahrungen nicht, könnte ich mich Deinem Idealbild schon anschließen.
Ich bin jedoch ein nüchterner Realist, der auch beruflich lange mit der Aufdeckung und Ahnung der weniger erfeulichen Ereignisse im öD befasst war.

Zeppelin
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Antwort #21 - 04.05.2007 um 11:01:41
 
Zkai schrieb am 04.05.2007 um 08:20:24:
Ich hab zahlreiche solche Prüfungen durchgeführt und solche vorwurfsartigen Formulierungen find ich sehr unpassend.  

Zkai,
Du vertrittst hier oft den herben Realismus des ABH-Praktikers, o.k.
Ein bischen Ahnung und Verständnis, wie erschreckend diese Praxis auf andere wirken kann, vermittelst Du meist weniger.
Das gehört aber zur Grundausbildung.
Diese tiefen Eingriffe in die Bürgerrechte und Privatsphäre, die eine Scheineheprüfung bedeuten können, wie "Schlafzimmerdurchsuchung" und "Stellungnahme zum Eheleben" (abgesehen von der ganzen entnervenden Kette von "Scheineheprüfungen" vorher in jedem Behördenschritt), das würdest Du Dir doch selbst nie so einfach gefallen lassen - das bist Du als Deutscher doch nirgendwo gewohnt.
Wenn sowas nicht äußerst höflich und behutsam gemacht wird, wirds schon bedenklich. Diese Haltung vermittelst Du hier aber leider nicht.

Z.B. ist doch völlig klar, das manche Hausfrau Dir die Tür nicht aufmacht und Dich so einfach in die Wohnung lässt. Da nützen alle Paragraphen nix.
thom
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Zkai
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Antwort #22 - 04.05.2007 um 12:37:41
 
thom schrieb am 04.05.2007 um 11:01:41:
Zkai,
Du vertrittst hier oft den herben Realismus des ABH-Praktikers, o.k.
Ein bischen Ahnung und Verständnis, wie erschreckend diese Praxis auf andere wirken kann, vermittelst Du meist weniger.


Unbestritten bring ich das ganze sicher etwas herber rüber. Hab ich auch kein Problem mit. Dafür gibts klare Antworten, wie was in der Realität läuft oder laufen kann. Und darum gehts bei den Themen zu denen ich mich äusser (meistens), nicht um Streicheleinheiten.

Mir gings aber hierum:

Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 23:57:30:
Ablehnung eines unangekündigten, überfallartigen Durchsuchungsbegehrens zu einer unzumutbaren Tageszeit mit offenkundig sittenwiedrigem Ansinnen (Voyeurismus etc. evtl. auch Schlimmeres) ist ja noch längst keine grundsätzliche Verweigerung einer Wohnungsbegehung.

Oder meinst Du, dass es nach "Schuss nach hinten" losgehen kann, wenn man einem unbekannten Hergelaufenen, der sich nicht ordnungsgemäß ausweisen kann und keine Gründe angeben kann / will, was er eigentlich ersucht, den un- oder nur knapp bekleideten Anblick der eigenen Ehegattin / des eigenen Ehegatten vorerst mal verweigert?


Wenn ich das lese, hörts halt mit meinem Verständnis aus, da auch der Leser meinen könnte, alle ABHler würden sich grundsätzlich daran aufgeilen, irgendwelche morgendlichen Kontrollen durchzuführen, nur um spärlich bekleideten Damen zu begaffen. Das liest sich einfach so im Beitrag von Zeppelin. Und das konnte ich so nicht stehen lassen.

So,

mit freundlichen Grüßen

Zkai
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Antwort #23 - 04.05.2007 um 12:39:40
 
1. Sofia schrieb, dass am Morgen ohne ihren Widerspruch eine Ehenüberprüfung stattfand und wollte wissen, ob der auch der Beamte auch in einen Schrank schauen darf.

2. Inge schrieb, dass er das mit Zustimmung darf, was ich auch bestätigte, woraufhin Inge ... "so ein Quatsch" schrieb (was ich in dem Ton nicht nachvollziehen kann, aber gut). Somit wäre ja schon der Ausgangsthread "Quatsch"

3. Es wäre nicht der erste Thread, wo bereits geäußerte Auffassung durch andere wiederholt oder bestätigt werden, nur mit anderen Worten.

4. Zeppelin
Ich kann dem weder dem Ausgangsthread noch einem weiteren Posting entnehmen, dass die örtliche Ermitttlung ein Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 23:57:30:
überfallartigen Durchsuchungsbegehrens zu einer unzumutbaren Tageszeit mit offenkundig sittenwiedrigem Ansinnen (Voyeurismus etc. evtl. auch Schlimmeres)
gewesen sein soll noch
Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 23:57:30:
wenn man einem unbekannten Hergelaufenen, der sich nicht ordnungsgemäß ausweisen kann und keine Gründe angeben kann / will, was er eigentlich ersucht, den un- oder nur knapp bekleideten Anblick der eigenen Ehegattin / des eigenen Ehegatten vorerst mal verweigert?  

war oder
Zeppelin schrieb am 04.05.2007 um 09:22:21:
Aber das Mindeste ist ja wohl, wenigstens schon an der ersten Klingel (Sprechanlage) an der Straße anzukündigen, dass man gleich auf der Matte steht! Oder ist das zu viel verlangt

noch lässt sich irgendetwas über den Anfangsverdacht der ABH hier schreiben. Er könnte genauso begründet wie unbegründet sein.

Also hier schiesst du ein wenig übers Ziel hinaus.

Und nur, weil ich - wie Augenzwinker Ronny  Zwinkernd - nicht immer ein Smiley benutze um kenntlich zumachen, dass ein Sachverhalt nicht immer ernst zu nehmen sei, muss man nichts völlig falsch verstehen. Ich gelobe, ab heute mehr Smileys zu verwenden.
Im Übrigen hattest du nicht nur mit mir in einer Sache ein Problem, sondern in gleicher Sache auch mit vielen anderen. Aber ich denke mal, dass du nicht nachtragend bist. bin ich auch nicht  Zwinkernd.

proll




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Antwort #24 - 04.05.2007 um 12:48:24
 
Sorry Proll, aber wenn du schreibst:

Zitat:
Sie darf dabei in die Sozial- und Privat-, aber nicht in die Intimsphäre eindringen. Zum Erlaubten gehört auch der Blick in den Schrank mit Einwilligung des Betroffenen.

dann liest ein "Normalbürger" (IMHO und selbst für mich klingt es ein bißchen so):
Zitat:
Sie darf .. eindringen. Zum Erlaubten gehört auch der Blick in den Schrank ...

Deswegen glaube ich einfach nicht, dass dein Post den Sachverhalt für einen Laien "verständlicher" macht, sondern (auch im Kontext deines restlichen Posts!) das ganze eben doch sehr nach "die dürfen das" klingt. Und wegen Unverletzlichkeit der Wohnung und anderen Persönlichkeitsrechten, ist es IMHO wichtig klarzustellen, dass irgendwelche tiefergehenden Rechte erstmal NICHT vorhanden sind, der überprüfende Mitarbeiter aber natürlich grundsätzlich fragen darf, ob er eine bestimmte Handlung vornehmen darf. Das eine Ablehnung ggfs einen negativen Effekt hat, ist eine Sache, eine andere Sache ist aber, dass der Prüfer seinen Willen eben NICHT erzwingen kann. Dann müsste er schon mit einem entsprechenden richterlichen Beschluss daher kommen (dann wären aber wohl auch Polizisten anwesend?)

Nachtrag: Will mich aber nicht drum streiten. Es sollte als "take-home-message" erstmal nur stehen bleiben, dass eine Überprüfung an sich statthaft ist, dass die Wahl der Methoden aber verhältnissmäßig sein muss und der Prüfer grundsätzlich um Erlabnis fragen muss, wenn er die Wohnung betreten will und dass man diese Erlaubnis halt auch VERWEIGERN KANN (man kann natürlich auch zustimmen)
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Antwort #25 - 04.05.2007 um 12:52:45
 
verstehe nicht, warum hier immer von "durchsuchung" die rede ist
die ABH hat doch lediglich die wohnung aufgesucht und eine örtliche überprüfung durchgeführt
und das ganze mit einverständnis der ehegatten
that's it

auch ich kann bestätigen, dass ich solche überprüfungen nicht wirklich lustig finde
habe auch schon etliche machen müssen

i.d.r. lief es aber dann so ab, dass wir bei vorsprache des/der betroffenen nett gefragt haben, ob sie uns mal die gemeinsame wohnung zeigen
wenn dies bejaht wurde (was bisher immer der fall war), sind wir zusammen mit ihnen hin und es wurde uns freiwillig alles gezeigt
da musste man noch nicht mal groß fragen, ob man sich mal das badezimmer anschauen darf - nee, das wurde sofort alles gezeigt


um einen richterlichen durchsuchungsbeschluß für eine wohnungsdurchsuchung wegen verdacht auf scheinehe zu erwirken, bräuchte man schon stichhaltige nachweise, damit ein richter einen solchen beschluß überhaupt ausstellt - zumindest hier bei uns - das geht nicht so einfach
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Antwort #26 - 04.05.2007 um 12:58:59
 
Danke für den Tipp, ich werde demnächst versuchen noch anders zu formulieren.

Aber als Hinweis:
In Spähren eindringen - insofern ist dein Zitat durch Weglassung verfälscht - ist etwas anderes als in Wohnungen eindringen !
Spären können auch außerhalb einer Wohnung liegen, wie z.B. Arbeitsplatz bzw. Nachbarschaft. Deshalb fiel mir auf die Schnelle kein besseres Wort als "eindringen" im Zusammenhang mit Sphären ein.

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Antwort #27 - 04.05.2007 um 13:04:19
 
Sofia schrieb am 03.05.2007 um 18:59:17:
Andererseits müssten dann auch deutsch/deutsche Paare kontrolliert werden, denn da läuft auch nicht immer alles so, wie es in einer richtigen Ehe sein sollte. Ich kenne sogar Paare, die nur wegen der steurlichen Vergünstigung oder einer evtl. zu erwartenden Rente den Bund der Ehe eingegangen sind. Das sind für mich genauso "Scheinehen" wie die binatiolater Paare, die wegen der Aufenthaltsgenehmigung heiraten, aber das ist dann für viele ok und nicht anfechtbar... 

Dir da vollkommen zustimmen muss Smiley
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Antwort #28 - 04.05.2007 um 13:24:14
 
Zitat:
insofern ist dein Zitat durch Weglassung verfälscht

Das war Absicht und deswegen steht's ja einmal im Original und einmal als "Fälschung" da. Die "Fälschung" ist das, was ein unbedarfter Bürger, der ansonsten nicht viel mit Behörden zu tun hat, lesen KÖNNTE wenn er nicht genau hinschaut ... Zwinkernd

Wobei "eindringen" natürlich im ZusHang mit "Wohnung" (und darum geht's ja im Thread) eine besonders problematische Wortwahl ist und die Wohnung wird im allgemeinen der "Privatsphäre" zugeordnet und der Kleiderschrank geht dann schon (IMHO) in die Intimsphäre (da könnten ja SM Sachen oder Heidi-Kostüme drin hängen Zwinkernd )

Ich bezweifele auch, dass der durchschnittliche ABHler jedesmal so überfreundlich ist, wenn er denn an der Tür steht. Nicht aus böser Absicht, aber "Klinken putzen" ist nicht jedermann's Sache (bei den meisten eher unbeliebt) und wenn man das als "Abkommandierter" tun muss, ist die innere Fröhlichkeit sicher geringer, als wenn "auf Menschen zugehen" schon immer mein sehnlichster Wunsch war. Wenn dann noch dazu kommt, dass man evtl nicht beim ersten vor der Matte steht und die vorherigen so richtige K**zbrocken waren, kann's sicherlich mal passieren dass es zu "Kollateralschäden" kommt ...
Deswegen haben einige sicherlich nicht so gute Gefühle im Bezug auf "Besuch von der ABH". Wobei die meisten wahrscheinlich keine Probleme haben - allein schon weil so eine Überprüfung halt trotz allem eher zu den selteneren Ereignissen gehören wird.
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Antwort #29 - 04.05.2007 um 14:35:56
 
Ja, Inge, hast Recht im ersten Teil.

inge schrieb am 04.05.2007 um 13:24:14:
dass der durchschnittliche ABHler jedesmal so überfreundlich ist

Genauso wenig, wie der ABHler in Zeppelins beschriebener Weise sein muss, genauso wenig muss er überfreundlich sein. Es gibt gewisse Regularien, die er einhalten sollte (sich Vorstellen, Ausweis zeigen, Besuchszweck erklären). Mehr Freundlichkeit wäre schön ist aber nicht unbedingt erforderlich, Unfreundlichkeit aber auch nicht.
Also zwischen schwarz und weiss, gibt es schon noch ein paar Graustufen, in die sicherlich die allermeisten ABHler passen
Wobei nicht alle ABHler graue Mäuse sind  Zwinkernd

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