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Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?! (Gelesen: 5.385 mal)
Daddy
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Antwort #15 - 24.05.2007 um 19:46:19
 
maki schrieb am 24.05.2007 um 19:30:03:
Ich meine mich erinnern zu können, dass Ausländer, die eine NE haben, keine Stempel von der BuPol mehr bekommen, warum sie allerdings keinen Stempel bekommen hat während sie noch eine AE hatte, weiss ich nicht.


Weder Pässe von AE- noch NE- Inhabern werden gestempelt ...
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maki
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laie!


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Antwort #16 - 24.05.2007 um 19:55:19
 
Danke Daddy!

Das erklärt einiges.

Gruß,

maki
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Centurio
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Antwort #17 - 24.05.2007 um 22:52:01
 
Daddy schrieb am 24.05.2007 um 19:46:19:
Weder Pässe von AE- noch NE- Inhabern werden gestempelt ...


Oehhh - wie maki sagte: das erklärt wirklich so einiges. Jedenfalls was das Technische anlangt.

Danke für die Info, Daddy. Jetzt bin wieder ein bißchen schlauer geworden.

Aber Fragen bleiben dennoch: Was soll denn dann die Sechsmonatsfrist, wenn a) deren Einhaltung nicht kontrolliert wird und b) sie letztlich eh niemanden interessiert?

Oder will ich das vielleicht lieber nicht wissen?

Gruß, Martin A
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maki
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Antwort #18 - 24.05.2007 um 23:08:31
 
Centurio schrieb am 24.05.2007 um 22:52:01:
b) sie letztlich eh niemanden interessiert? 

Sorry, aber das ist humbug, dass habe ich am eigenen Leib erfahren.

In diesem Thread wurden ein paar Aussagen getroffen, die unmöglich wahr sind, siehe meinen Beitrag #6.

Gruß,

maki


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inge
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Antwort #19 - 24.05.2007 um 23:37:01
 
Evtl auch bedenken, dass die BPol vielleicht nicht Aus- und Einreise stempelt, die Jungs von der anderen Seite (insb. wenn visumpflichtig!) aber dafür Ein- und Ausreise!
Das reicht dann locker als Nachweis bzw. Indiz ...
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Mikael321
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Antwort #20 - 25.05.2007 um 01:23:21
 
inge schrieb am 24.05.2007 um 23:37:01:
Evtl auch bedenken, dass die BPol vielleicht nicht Aus- und Einreise stempelt, die Jungs von der anderen Seite (insb. wenn visumpflichtig!) aber dafür Ein- und Ausreise!Das reicht dann locker als Nachweis bzw. Indiz ...
Ne ne, könnte ja sonstwer gemacht haben den Stempel,  da fehlt ja die Apostille ! Smiley

Michael

PS: Das war ein Scherz !
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Saxonicus
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Antwort #21 - 25.05.2007 um 01:43:13
 
inge schrieb am 24.05.2007 um 23:37:01:
Evtl auch bedenken, dass die BPol vielleicht nicht Aus- und Einreise stempelt, die Jungs von der anderen Seite (insb. wenn visumpflichtig!) aber dafür Ein- und Ausreise!
Das reicht dann locker als Nachweis bzw. Indiz ...


Da müßte allerdings davon ausgegangen werden, daß dort konsequent gestempelt wird.
Nach meiner Erfahrung (in Tschechien) herrscht da ziemliche Konfusion, mal wird gestempelt, ein anderes mal nicht. Mal bei der Einreise, mal bei der Ausreise, beim nächsten Besuch Ein- und Ausreise, dann wieder weder noch.
Somit dürfte die Beweiskraft deren Stempelei sehr vage sein.   
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